Helmut Beifuss, Mittelalterliche Erbauungsliteratur im Privatbesitz von Frauen. Auf den Spuren mittelalterlicher Büchersammlerinnen, in: Vom vielfachen Schriftsinn im Mittelalter. Festschrift für Dietrich Schmidtke, hg. von Freimut Löser und Ralf G. Päsler (Schriften zur Mediävistik 4), Hamburg 2005, S. 1-25 macht gar nicht erst den Versuch nach anderen Beispielen zu recherchieren, sondern beschäftigt sich ausschließlich mit den Handschriften einer Katharina Werderin, die diese vor 1498 dem Salzburger Kloster Nonnberg schenkte und von diesem bis heute verwahrt werden. Es waren nach einem Inventar insgesamt neun deutsche Bücher, zwei konnten identifiziert werden:
23 D 2
http://www.handschriftencensus.de/20667
(von Beifuss nur kurz erwähnt)
23 C 5
http://www.handschriftencensus.de/5629
Diese von Beifuss ausführlich gewürdigte Handschrift wurde (ebd., S. 8) 1470 von einer Barbara Hübmer geschrieben, die mit B H signierte und - aufgrund eines Schriftvergleichs - auch Salzburg, St. Peter a II 12 schrieb (teilweise, es sind insgesamt vier Hände, Schreibervermerk der Barbara Hübmerin Bl. 196r) und möglicherweise der Salzburger Familie Hübmer angehörte.
Beifuss sieht Katheryna abschließend als "tief religiös empfindende Frau" (S. 25), wobei er allerdings das Faktum übergeht, dass man nicht sicher weiß, ob 23 C 5 tatsächlich für sie geschrieben wurde oder erst später in ihren Besitz geriet.
Zu einer weltlichen Besitzerin religiöser Bücher, über die man definitiv mehr weiß, Agnes von Werdenberg-Trochtelfingen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Agnes_von_Werdenberg-Trochtelfingen
Nennen könnte man auch Margarethe von Rodemachern, über die man z.B. etwas im Sammelband über Elisabeth von Nassau-Saarbrücken (2002) findet.
23 D 2
http://www.handschriftencensus.de/20667
(von Beifuss nur kurz erwähnt)
23 C 5
http://www.handschriftencensus.de/5629
Diese von Beifuss ausführlich gewürdigte Handschrift wurde (ebd., S. 8) 1470 von einer Barbara Hübmer geschrieben, die mit B H signierte und - aufgrund eines Schriftvergleichs - auch Salzburg, St. Peter a II 12 schrieb (teilweise, es sind insgesamt vier Hände, Schreibervermerk der Barbara Hübmerin Bl. 196r) und möglicherweise der Salzburger Familie Hübmer angehörte.
Beifuss sieht Katheryna abschließend als "tief religiös empfindende Frau" (S. 25), wobei er allerdings das Faktum übergeht, dass man nicht sicher weiß, ob 23 C 5 tatsächlich für sie geschrieben wurde oder erst später in ihren Besitz geriet.
Zu einer weltlichen Besitzerin religiöser Bücher, über die man definitiv mehr weiß, Agnes von Werdenberg-Trochtelfingen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Agnes_von_Werdenberg-Trochtelfingen
Nennen könnte man auch Margarethe von Rodemachern, über die man z.B. etwas im Sammelband über Elisabeth von Nassau-Saarbrücken (2002) findet.
KlausGraf - am Mittwoch, 2. Mai 2012, 21:01 - Rubrik: Kodikologie