Das Bundesjustizministerium hat den bereits im Koalitionsvertrag geplanten und mehrfach angekündigten Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorgelegt. Der Entwurf für ein "Siebentes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes" wurde an die anderen Ministerien und Lobbykreise verschickt. Laut dem heise online vorliegenden, mittlerweile im Internet kursierenden Papier (PDF-Datei) sollen nur Herausgeber von Zeitungen und Zeitschriften Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet veröffentlichen dürfen. Die Verlage sollen auch verlangen können, dass ihre Erzeugnisse weiter nicht unerlaubt genutzt werden. "Gewerbliche Nutzer" müssten Lizenzen erwerben. Dies gelte nicht "für die reine Verlinkung" und Zitate.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerium-legt-Entwurf-fuer-neues-Leistungsschutzrecht-vor-1617614.html
http://www.irights.info/userfiles/RefE%20LSR.pdf
Dazu gibts nur 1 Kommentar: Schwachsinn!
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerium-legt-Entwurf-fuer-neues-Leistungsschutzrecht-vor-1617614.html
http://www.irights.info/userfiles/RefE%20LSR.pdf
Dazu gibts nur 1 Kommentar: Schwachsinn!
KlausGraf - am Donnerstag, 14. Juni 2012, 14:35 - Rubrik: Archivrecht
Joshua Müller (Gast) meinte am 2012/06/14 14:47:
Schwachsinn?
Da kann ich Ihnen nur zustimmen. Was explizit fehlt ist die Aufnahme des Straftatbestands des geistigen Diebstahls ins StGB - dann hätten wir endlich einen wirksamen Urheberrechtsschutz und vor allem Publikationsfreiheit jenseits pseudoegalitärer OA-Forderungen auf dem Rücken der Autoren, Verlage und vor allem der arbeitenden Bevölkerung.
KlausGraf antwortete am 2012/06/14 15:07:
Schwachsinn
ist neben dem Entwurf vor allem Ihr Kommentar.
Joshua Müller (Gast) antwortete am 2012/06/14 15:48:
Wenn Sie das sagen
spricht das für die Qualität des Entwurfs.
Syrcro (Gast) antwortete am 2012/06/14 22:51:
Kennen Sie Herrn Nebenstrafrecht?
§ 106 UrhG (Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke) ist eine Strafrechtsnorm; mit dem selben Strafrahmen wie der einfache Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB). Und Diebstahl ist eigentlich die _Wegnahme_ von etwas. Beim "Raubkopieren" wird niemand was weggenommen.