Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden, dabei gibt es keinen Unterschied mehr zwischen DVD und Download. Das entschied der Europäische Gerichtshof in einem Streit gegen den US-Konzern Oracle.
Volltext:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=124564&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=5204011
Erläuterungen und Reaktionen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eugh-zu-oracle-vs-usedsoft-gebrauchte-software-darf-verkauft-werden-a-842260.html
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/07/03/gebrauchte-software-darf-verkauft-werden/
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg47956.html (Übertragung auf zeitweilige Gebrauchsüberlassung erscheint mir nicht schlüssig)
Volltext:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=124564&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=5204011
Erläuterungen und Reaktionen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eugh-zu-oracle-vs-usedsoft-gebrauchte-software-darf-verkauft-werden-a-842260.html
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/07/03/gebrauchte-software-darf-verkauft-werden/
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg47956.html (Übertragung auf zeitweilige Gebrauchsüberlassung erscheint mir nicht schlüssig)
KlausGraf - am Dienstag, 3. Juli 2012, 17:06 - Rubrik: Archivrecht