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Auf die Vorlage des BGH vom 20. September 2012, siehe
http://openjur.de/u/611961.html
hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Bibliotheken Bücher für elektronische Leseplätze digitalisieren dürfen (Annex-Vervielfältigungsrecht), auch wenn die Rechteinhaber E-Books anbieten. Kopien (USB-Stick, Ausdruck) dürfen nicht angefertigt werden, doch steht es den Mitgliedstaaten frei, eine solche Möglichkeit gegen Entschädigung der Rechteinhaber zu schaffen.

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=157511&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=407747

http://the1709blog.blogspot.de/2014/09/cjeu-waves-stick-at-ulmer-allows-non.html
 

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