Kodikologie
KlausGraf - am Mittwoch, 15. April 2015, 21:26 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Montag, 13. April 2015, 01:31 - Rubrik: Kodikologie
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Das bei Stargardt 2014 angebotene Gemminger Turnierbuch wurde von der WLB Stuttgart erworben und als Cod. hist. fol. 298a in den Bestand eingereiht.
http://www.wlb-stuttgart.de/fileadmin/user_upload/die_wlb/WLB-Forum/WLBforum_2014_2.pdf
Siehe hier
http://archiv.twoday.net/stories/948995596/ mit weiteren Hinweisen
#fnzhss

http://www.wlb-stuttgart.de/fileadmin/user_upload/die_wlb/WLB-Forum/WLBforum_2014_2.pdf
Siehe hier
http://archiv.twoday.net/stories/948995596/ mit weiteren Hinweisen
#fnzhss

KlausGraf - am Freitag, 10. April 2015, 21:28 - Rubrik: Kodikologie
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Die im Handschriftencensus genannte Internetadresse des Katalogs (überwiegend Jesuitica Frühe Neuzeit) stimmt nicht mehr. Er ist nun zu finden unter:
http://www.centresevres.com/2015/wp-content/uploads/2012/07/Catalogue_des_manuscrits.pdf
#fnzhss
http://www.centresevres.com/2015/wp-content/uploads/2012/07/Catalogue_des_manuscrits.pdf
#fnzhss
KlausGraf - am Freitag, 10. April 2015, 02:37 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Donnerstag, 9. April 2015, 19:14 - Rubrik: Kodikologie
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Ernst Tremp über die Studie von Natalie Maag (2014) zur alemannischen Minuskel und zur Zuweisung traditionell St. Gallen zugeordneter Handschriften an die Reichenau:
http://www.hist-verein-pfalz.de/downloads/150121_Maag-Minuskel.pdf
http://www.hist-verein-pfalz.de/downloads/150121_Maag-Minuskel.pdf
KlausGraf - am Donnerstag, 9. April 2015, 18:28 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Donnerstag, 9. April 2015, 03:13 - Rubrik: Kodikologie
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Martin Roland teilt zu BSB München Cgm 8470 mit: "Malstil und Schreibsprache, die stilgeschichtliche und sprachwissenschaftliche Studie zum Muenchener Juengeren Titurel , die ich gemeinsam mit dem Sprachwissenschafter Peter Wiesinger gemacht habe, ist erschienen.
Alles ist auch online:
Haupttext: http://www.univie.ac.at/paecht-archiv-wien/dateien/Roland_Wiesinger_Malstil-und-Schreibsprache_2015_Text.pdf
Anhang (Karte, Bibliographie, Register): http://www.univie.ac.at/paecht-archiv-wien/dateien/Roland_Wiesinger_Malstil-und-Schreibsprache_2015_Hilfsmittel.pdf
Tafelteil: http://www.univie.ac.at/paecht-archiv-wien/dateien/Roland_Wiesinger_Malstil-und-Schreibsprache_2015_Tafeln-klein.pdf "
Wiesinger S. 111: "Da ja der „Jüngere Titurel“ im 15.
Jh. als ein Werk des hochhöfischen Dichters Wolfram von Eschenbach aus alter Ritterzeit galt, veranlasste der Auftraggeber nicht nur eine angemessene prunkvolle, kunstreiche Ausstattung der Hs. mit Miniaturen in höfischem Stil, sondern der Schreiber bemühte sich sichtlich auf seine Weise, dem Text im Gegensatz
zum durchschnittlichen Schreibverhalten der Zeit nicht nur eine „schöne“ möglichst reguläre schreibsprachliche Wiedergabe, sondern auch einen auf die Entstehungszeit hinweisenden, altertümlich wirkenden Zug zu verleihen."
Zum Codex siehe auch
http://www.handschriftencensus.de/3615
Digitalisat
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00035326/image_1
Alles ist auch online:
Haupttext: http://www.univie.ac.at/paecht-archiv-wien/dateien/Roland_Wiesinger_Malstil-und-Schreibsprache_2015_Text.pdf
Anhang (Karte, Bibliographie, Register): http://www.univie.ac.at/paecht-archiv-wien/dateien/Roland_Wiesinger_Malstil-und-Schreibsprache_2015_Hilfsmittel.pdf
Tafelteil: http://www.univie.ac.at/paecht-archiv-wien/dateien/Roland_Wiesinger_Malstil-und-Schreibsprache_2015_Tafeln-klein.pdf "
Wiesinger S. 111: "Da ja der „Jüngere Titurel“ im 15.
Jh. als ein Werk des hochhöfischen Dichters Wolfram von Eschenbach aus alter Ritterzeit galt, veranlasste der Auftraggeber nicht nur eine angemessene prunkvolle, kunstreiche Ausstattung der Hs. mit Miniaturen in höfischem Stil, sondern der Schreiber bemühte sich sichtlich auf seine Weise, dem Text im Gegensatz
zum durchschnittlichen Schreibverhalten der Zeit nicht nur eine „schöne“ möglichst reguläre schreibsprachliche Wiedergabe, sondern auch einen auf die Entstehungszeit hinweisenden, altertümlich wirkenden Zug zu verleihen."
Zum Codex siehe auch
http://www.handschriftencensus.de/3615
Digitalisat
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00035326/image_1
KlausGraf - am Dienstag, 7. April 2015, 16:44 - Rubrik: Kodikologie
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Die Überlieferung des "Speculum virginum" eines Autors, den ich Peregrinus Hirsaugiensis nenne und der sonst als Konrad von Hirsau bekannt ist, wurde von Jutta Seyfarth in ihrer Edition (CCCM 5, 1990) zusammengestellt.
Bei der Überprüfung und Ergänzung der Angaben ist es nötig, Vollhandschriften und Exzerpthandschriften voneinander zu trennen und letztere von der Rezeption in eigenständigen Werken. Seyfarth hat dagegen 5 Gruppen gebildet (S. 56*-123*):
I. Lateinische Handschriften, die dem Stemma zugrundeliegen (10)
II. Lateinische Handschriften, die dem Stemma eingeordnet sind (19)
III. Auszüge, Fragmente, Nachrichten über verschollene Handschriften (7)
IV. Handschriften mittelniederländischer, bzw. volkssprachlicher Übersetzungen (26)
V. Druckausgaben (2)
Exzerptüberlieferung befindet sich sowohl in den Gruppen II und III, ebenso Rezeptionszeugnisse in eigenständigen Werken.
Die 25 mittelniederländischen Handschriften der Gruppe IV habe ich neu bearbeitet in:
http://archiv.twoday.net/stories/1022385921/
Es fehlt dort nur die schwedische Übersetzung durch Mathias Laurentii: Stockholm, Königliche Bibliothek, A 8, datiert 1473/86 aus dem Birgittenkloster Vadstena (Seyfarth S. 111* Nr. 5), Grundlage für die zweite Edition in Gruppe V von Robert Geete:_ Speculum virginum - Jungfruspegel. Stockholm 1897/98. Online:
http://digibook.ub.umu.se/eod/17564131.pdf
https://archive.org/details/speculumvirginu00geetgoog
Zur ersten Druckausgabe von Gruppe V, der Übersetzung von Stephan Richartz Köln 1676, wies ich Digitalisate nach in:
http://archiv.twoday.net/stories/1022385812/
Zu den meiner Meinung nach aus der Handschriftenliste auszugliedernden Rezeptionszeugnissen zählt der “Liber de mutuo amore ad sacras virgines” des Abts Adam von Perseigne, dem ich die Handschrift in Dôle, Bibliothèque Municipale, Ms. 58-65, bei Seyfarth in Gruppe III S. 103*-105* (Sigle: Dl) besprochen, als Kurzfassung zuweisen konnte. Mehr dazu in meiner Miszelle:
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5570
Heute möchte ich die Handschriften E und Pe aus Gruppe II aus der Liste streichen, da sie einen Auszug "De proprietate vitiorum et virtutum" überliefern, den man als eigenständiges Werk auffassen sollte. Als weitere Überlieferung ist zu nennen: Innsbruck, UB, Cod. 591 und Prag, NB, Cod. V.B.4.
E ist Rom, Bibliotheca Apostolica Vaticana, Cod. vat. lat. 504, den Seyfarth in die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts datiert und der nach ihr "wahrscheinlich böhmischer oder rheinischer Herkunft" ist (S. 89*f.). Seyfarth erkannte, dass der Auszug (Bl. 92r-102v) aus dem Speculum virginum (=SV), der Buch III Z. 744 (Necessarium videtur) bis Buch IV Z. 556 (sanctorum professione) umfasst, als "in sich geschlossene Abhandlung über die Tugend-Lasterfrage anzusehen" ist (S. 89*). Der "Charakter als selbstständiges, kleines Werk" werde durch Einführung eines erklärenden Satzes zu Beginn und Schluss noch unterstrichen.
Bl. 92r: "Loquitur in sequenti opusculo Petrus cum Theodora filia sibi carissima et illa e contrario respondet patri de multimodis virtutibus et viciis inter se conferentes" (u/v hier stets gegen Seyfarth reguliert, auch schon oben).
Bl. 102v: "Ecce filia modum vite sibi depinxi, ut speculum habeas desque in humilitate operam tue gratissime virginitati. Amen".
Geringe Textänderungen deuten, so Seyfarth, auf einen anderen Verwendungszweck, der auch Männer umfasst. Eine frauenfeindliche Tendenz sei unübersehbar.
Die Handschrift weist Zeichnungen des Laster-Tugendbaums auf.
Beschreibung von Marco Vattasso et al. 1902
https://archive.org/stream/codicesvaticanil01bibluoft#page/384/mode/2up
Bl. 102v folgt ein Papst Gregor dem Großen zugeschriebener Auszug aus Ambrosius Autpertus = Pseudo-Augustinus usw.: De conflictu vitiorum et virtutum (Bloomfield: Incipits Nr. 455) mit Nachweis Migne PL 40, 1091-1103 (aus dem Katalog von 1902). Endseite im Katalog nicht angegeben, nächster Text beginnt Bl. 109r.
Pe ist Salzburg, Bibliothek der Erzabtei St. Peter, Cod. b I 29, datiert 1. September 1474 auf Bl. 123v (Seyfarth S. 99*f.). Der SV-Auszug umfasst Buch IV Z. 2-285. Auch hier heißt der männliche Dialogpartner nicht Peregrinus, sondern Petrus. Es handelt sich um den gleichen Text wie in E, auch wenn E umfangreicher ist (E hat 13 Zeilen am Anfang und 271 Zeilen am Ende mehr). In E und Pe ist IV, 76 der Satz interpoliert: "Eia filia, speculum si quaereris, hic invenire poteris".
Zusätzliche Informationen bieten:
http://manuscripta.at/?ID=8796
http://www.handschriftencensus.de/12391 (nur Hinweis auf den Katalog von Hayer)
http://www.vhmml.us/research2014/catalog/detail.asp?MSID=10531
Seyfarth hätte den seit 1982 vorliegenden Katalog von Gerold Hayer: Die deutschen Handschriften des Mittelalters der Erzabtei St. Peter zu Salzburg, S. 146 anführen müssen (eine deutsche Predigt über die wunderbare Brotvermehrung wurde als Nachtrag im 16. Jahrhundert in oberdeutscher Schreibsprache eingetragen). Der Heilbronner spätgotische Einband könnte auf Entstehung in der fränkischen Zisterze hindeuten.
Incipit: In hac itaque arborum vel fructuum dissimilitudine...
In die Beschreibung von ULB Innsbruck Cod. 591 auf
http://manuscripta.at/?ID=9409
sind bereits meine Mitteilungen von 2013/14 eingearbeitet. Nicht verlinkt ist die gedruckte Beschreibung, die aber Google unter
http://manuscripta.at/_scripts/php/cat2pdf.php?cat=INN6&ID=9409
auffindet:
Daniela Mairhofer, Walter Neuhauser, Claudia Schretter, Ursula Stampfer: Katalog der Handschriften der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol in Innsbruck, Cod. 501-600 (Veröffentlichungen der Kommission für Schrift- und Buchwesen des Mittelalters, Reihe II, Bd. 4/6). Wien 2009, S. 346-360
Der einschlägige Teil 3 der im 15. Jahrhundert in der Kartause Schnals zusammengesetzten Handschrift ist durch Wasserzeichen 1360/70 datiert und wurde wohl in Thüringen geschrieben. Der in Erfurt 1359 entstandene Teil 2 wurde vom Schnalser Prior 1469 in Erfurt gekauft. Die Notiz Bl. 128v (zu Preisen) nennt als Terminus post quem das Jahr (13)62 und einen "prepositus in Tulstete". Dies bezieht sich wohl auf das Zisterzienserinnenkloster Döllstädt bei Gotha:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_D%C3%B6llst%C3%A4dt
Bl. 105ra-109rb begegnen wir wieder dem Ambrosius Autpertus, hier Migne PL 40, 1093-1103, hier sowohl Augustinus als auch Gregor dem Großen zugeschrieben.
Bl. 109rb-113va ist eine Kompilation aus dem SV und Pseudo-Hildebertus Cenomanensis: Moralis philosophia (Migne PL 171, 1015-1071), am Anfang Gregor dem Großen zugeschrieben. Als Titel erscheint am Anfang und Ende "De proprietate vitiorum et virtutum". Der SV-Teil Bl. 109rb-112vb erstreckt sich auf Buch IV Z. 63-383, 443-556 mit Incipit: "Si queris filia viciorum furias virtutum opposicione debellare". Dieses darf nicht verwechselt werden mit Bloomfield: Incipits Nr. 4645 (Leipzig, UB, Cod. 305: "Qui viciorum furias virtutum oppositione debellare proposuerit"), einer Fassung von "De fructu" des Peregrinus Hirsaugiensis (bei Googin in: Visual Resources 2004 Fassung III).
Von V.B.4 der Nationalbibliothek Prag steht eine Beschreibung und ein Digitalisat im Netz:
http://www.manuscriptorium.com/apps/main/en/index.php?request=request_document&docId=set20060525_140_32
Die Handschrift wurde 1373 oder etwas später in Prag geschrieben. So das Kolophon Bl. 137r: "Finita sub anno domini millesimo trecentesimo septuagesimo tercio die tredecima mensis Decembris per Henslinum notarium domini Johannis predicatoris Theutunicorum ad sanctum Gallum in maiori civitate Pragensi".
Bl. 148ra-154ra ist wieder der Ambrosius Autpertus (Migne PL 40, 1091-1103), erneut Gregor dem Großen zugeschrieben.
Bl. 154r-155v folgt der Auszug aus dem SV mit Incipit: "Si queris, filia virtutum, furias viciorum debellare, non pigeat naturas earum vel qualitates subtili examine desiderare quibus inspectis tota vis considerabitur triumphis. Humilitas iuxta formam premissam fundamentum omnium virtutum septiformi corona virtutum quasi cardinalium cingitur" (zitiert nach der Beschreibung). Also SV Buch IV, 63-264. Die Dialogpartner sind anders als in den anderen Handschriften nicht bezeichnet.
Hofrat Walter Neuhauser in Innsbruck hat sich liebenswürdigerweise bereitgefunden, die Innsbrucker Handschrift mit dem Prager Digitalisat kursorisch zu vergleichen (Mail vom 14. Januar 2014): "Der Einschub "Eya ..." ist auch in Cod. 591 enthalten, und zwar Bl. 109rb, 3. Zeile von unten, bis 109va, Z. 2, mit zwei leichten Textabweichungen gegenüber der Prager Hs.:Cod. 591: Eia filia speculum si queris (Prag: si queris speculum)und ... virtutum omnium (Prag: omnium virtutum). Der Prager Text endet mit der Aufzählung, zuletzt perseverantia, mit einer leichten Abweichung von Cod. 591: Cod. 591: Perseverancia est quedam virtutum quadam perfeccione proficiente longaminitate consumit (Prag: consummante) argumentum. Der Innsbrucker Text setzt dann fort: Ecce Theodora que quesisti pro modulo nostro ...".
Einige zusammenfassende Bemerkungen:
1. Der älteste Textzeuge stammt noch aus dem 12. Jahrhundert. Undenkbar ist es daher nicht, dass Peregrinus Hirsaugiensis selbst die Kurzfassung aus dem SV herausgelöst und leicht bearbeitet hat.
Er war ja am Thema Tugenden und Laster lebhaft interessiert, das zeigt auch der in mehreren Versionen vorliegende Traktat De fructu. Aber diese Annahme muss Spekulation bleiben, da die Änderungen zu geringfügig sind, um einen solchen Schluss zu belegen.
2. Als Titel des Kurztraktats empfiehlt es sich, dem Innsbrucker Katalog zu folgen und ihn anzusetzen als: "De proprietate vitiorum et virtutum".
3. Der Text ist in den vier Handschriften außerordentlich unfest. Keine zwei Handschriften stimmen im Textbestand überein.
E (Rom): III, 744-IV, 556
Innsbruck: IV, 63-383, 443-556
Prag: IV, 63-264
Pe (Salzburg): IV, 2-285
Die älteste Handschrift repräsentiert die längste (wohl ursprüngliche) Fassung.
4. Bemerkenswert ist, dass drei Handschriften als Mitüberlieferung (die älteste nach, die beiden anderen vor dem SV-Text) den Ambrosius Autpertus, jeweils Gregor dem Großen zugeschrieben, aufweisen (nur Pe nicht), der auch das Tugenden-Laster-Thema behandelt. Angesichts des Gewichts der ältesten Handschrift und der Tatsache, dass nur die Innsbrucker Kompilation mit Hildebert Gregor dem Großen zugeschrieben wird, sollte man davon Abstand nehmen, Pseudo-Gregorius Magnus als Verfasser von "De proprietate vitiorum et virtutum" anzusetzen.
5. Datierung und Lokalisierung der Handschriften:
2. Hälfte 12. Jahrhundert, Böhmen oder Rheinland (E)
Ca. 1362/70, Thüringen (Innsbruck)
1373, Prag (Prag)
1474, Heilsbronn OCist. ? (Pe)
6. Wer meinem Vorschlag nicht folgen will, E und Pe aus der Überlieferungsliste des SV zu streichen, muss die Innsbrucker und Prager Handschrift neu in die Liste aufnehmen.
#forschung
Textbeginn der Prager Handschrift
Bei der Überprüfung und Ergänzung der Angaben ist es nötig, Vollhandschriften und Exzerpthandschriften voneinander zu trennen und letztere von der Rezeption in eigenständigen Werken. Seyfarth hat dagegen 5 Gruppen gebildet (S. 56*-123*):
I. Lateinische Handschriften, die dem Stemma zugrundeliegen (10)
II. Lateinische Handschriften, die dem Stemma eingeordnet sind (19)
III. Auszüge, Fragmente, Nachrichten über verschollene Handschriften (7)
IV. Handschriften mittelniederländischer, bzw. volkssprachlicher Übersetzungen (26)
V. Druckausgaben (2)
Exzerptüberlieferung befindet sich sowohl in den Gruppen II und III, ebenso Rezeptionszeugnisse in eigenständigen Werken.
Die 25 mittelniederländischen Handschriften der Gruppe IV habe ich neu bearbeitet in:
http://archiv.twoday.net/stories/1022385921/
Es fehlt dort nur die schwedische Übersetzung durch Mathias Laurentii: Stockholm, Königliche Bibliothek, A 8, datiert 1473/86 aus dem Birgittenkloster Vadstena (Seyfarth S. 111* Nr. 5), Grundlage für die zweite Edition in Gruppe V von Robert Geete:_ Speculum virginum - Jungfruspegel. Stockholm 1897/98. Online:
http://digibook.ub.umu.se/eod/17564131.pdf
https://archive.org/details/speculumvirginu00geetgoog
Zur ersten Druckausgabe von Gruppe V, der Übersetzung von Stephan Richartz Köln 1676, wies ich Digitalisate nach in:
http://archiv.twoday.net/stories/1022385812/
Zu den meiner Meinung nach aus der Handschriftenliste auszugliedernden Rezeptionszeugnissen zählt der “Liber de mutuo amore ad sacras virgines” des Abts Adam von Perseigne, dem ich die Handschrift in Dôle, Bibliothèque Municipale, Ms. 58-65, bei Seyfarth in Gruppe III S. 103*-105* (Sigle: Dl) besprochen, als Kurzfassung zuweisen konnte. Mehr dazu in meiner Miszelle:
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5570
Heute möchte ich die Handschriften E und Pe aus Gruppe II aus der Liste streichen, da sie einen Auszug "De proprietate vitiorum et virtutum" überliefern, den man als eigenständiges Werk auffassen sollte. Als weitere Überlieferung ist zu nennen: Innsbruck, UB, Cod. 591 und Prag, NB, Cod. V.B.4.
E ist Rom, Bibliotheca Apostolica Vaticana, Cod. vat. lat. 504, den Seyfarth in die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts datiert und der nach ihr "wahrscheinlich böhmischer oder rheinischer Herkunft" ist (S. 89*f.). Seyfarth erkannte, dass der Auszug (Bl. 92r-102v) aus dem Speculum virginum (=SV), der Buch III Z. 744 (Necessarium videtur) bis Buch IV Z. 556 (sanctorum professione) umfasst, als "in sich geschlossene Abhandlung über die Tugend-Lasterfrage anzusehen" ist (S. 89*). Der "Charakter als selbstständiges, kleines Werk" werde durch Einführung eines erklärenden Satzes zu Beginn und Schluss noch unterstrichen.
Bl. 92r: "Loquitur in sequenti opusculo Petrus cum Theodora filia sibi carissima et illa e contrario respondet patri de multimodis virtutibus et viciis inter se conferentes" (u/v hier stets gegen Seyfarth reguliert, auch schon oben).
Bl. 102v: "Ecce filia modum vite sibi depinxi, ut speculum habeas desque in humilitate operam tue gratissime virginitati. Amen".
Geringe Textänderungen deuten, so Seyfarth, auf einen anderen Verwendungszweck, der auch Männer umfasst. Eine frauenfeindliche Tendenz sei unübersehbar.
Die Handschrift weist Zeichnungen des Laster-Tugendbaums auf.
Beschreibung von Marco Vattasso et al. 1902
https://archive.org/stream/codicesvaticanil01bibluoft#page/384/mode/2up
Bl. 102v folgt ein Papst Gregor dem Großen zugeschriebener Auszug aus Ambrosius Autpertus = Pseudo-Augustinus usw.: De conflictu vitiorum et virtutum (Bloomfield: Incipits Nr. 455) mit Nachweis Migne PL 40, 1091-1103 (aus dem Katalog von 1902). Endseite im Katalog nicht angegeben, nächster Text beginnt Bl. 109r.
Pe ist Salzburg, Bibliothek der Erzabtei St. Peter, Cod. b I 29, datiert 1. September 1474 auf Bl. 123v (Seyfarth S. 99*f.). Der SV-Auszug umfasst Buch IV Z. 2-285. Auch hier heißt der männliche Dialogpartner nicht Peregrinus, sondern Petrus. Es handelt sich um den gleichen Text wie in E, auch wenn E umfangreicher ist (E hat 13 Zeilen am Anfang und 271 Zeilen am Ende mehr). In E und Pe ist IV, 76 der Satz interpoliert: "Eia filia, speculum si quaereris, hic invenire poteris".
Zusätzliche Informationen bieten:
http://manuscripta.at/?ID=8796
http://www.handschriftencensus.de/12391 (nur Hinweis auf den Katalog von Hayer)
http://www.vhmml.us/research2014/catalog/detail.asp?MSID=10531
Seyfarth hätte den seit 1982 vorliegenden Katalog von Gerold Hayer: Die deutschen Handschriften des Mittelalters der Erzabtei St. Peter zu Salzburg, S. 146 anführen müssen (eine deutsche Predigt über die wunderbare Brotvermehrung wurde als Nachtrag im 16. Jahrhundert in oberdeutscher Schreibsprache eingetragen). Der Heilbronner spätgotische Einband könnte auf Entstehung in der fränkischen Zisterze hindeuten.
Incipit: In hac itaque arborum vel fructuum dissimilitudine...
In die Beschreibung von ULB Innsbruck Cod. 591 auf
http://manuscripta.at/?ID=9409
sind bereits meine Mitteilungen von 2013/14 eingearbeitet. Nicht verlinkt ist die gedruckte Beschreibung, die aber Google unter
http://manuscripta.at/_scripts/php/cat2pdf.php?cat=INN6&ID=9409
auffindet:
Daniela Mairhofer, Walter Neuhauser, Claudia Schretter, Ursula Stampfer: Katalog der Handschriften der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol in Innsbruck, Cod. 501-600 (Veröffentlichungen der Kommission für Schrift- und Buchwesen des Mittelalters, Reihe II, Bd. 4/6). Wien 2009, S. 346-360
Der einschlägige Teil 3 der im 15. Jahrhundert in der Kartause Schnals zusammengesetzten Handschrift ist durch Wasserzeichen 1360/70 datiert und wurde wohl in Thüringen geschrieben. Der in Erfurt 1359 entstandene Teil 2 wurde vom Schnalser Prior 1469 in Erfurt gekauft. Die Notiz Bl. 128v (zu Preisen) nennt als Terminus post quem das Jahr (13)62 und einen "prepositus in Tulstete". Dies bezieht sich wohl auf das Zisterzienserinnenkloster Döllstädt bei Gotha:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_D%C3%B6llst%C3%A4dt
Bl. 105ra-109rb begegnen wir wieder dem Ambrosius Autpertus, hier Migne PL 40, 1093-1103, hier sowohl Augustinus als auch Gregor dem Großen zugeschrieben.
Bl. 109rb-113va ist eine Kompilation aus dem SV und Pseudo-Hildebertus Cenomanensis: Moralis philosophia (Migne PL 171, 1015-1071), am Anfang Gregor dem Großen zugeschrieben. Als Titel erscheint am Anfang und Ende "De proprietate vitiorum et virtutum". Der SV-Teil Bl. 109rb-112vb erstreckt sich auf Buch IV Z. 63-383, 443-556 mit Incipit: "Si queris filia viciorum furias virtutum opposicione debellare". Dieses darf nicht verwechselt werden mit Bloomfield: Incipits Nr. 4645 (Leipzig, UB, Cod. 305: "Qui viciorum furias virtutum oppositione debellare proposuerit"), einer Fassung von "De fructu" des Peregrinus Hirsaugiensis (bei Googin in: Visual Resources 2004 Fassung III).
Von V.B.4 der Nationalbibliothek Prag steht eine Beschreibung und ein Digitalisat im Netz:
http://www.manuscriptorium.com/apps/main/en/index.php?request=request_document&docId=set20060525_140_32
Die Handschrift wurde 1373 oder etwas später in Prag geschrieben. So das Kolophon Bl. 137r: "Finita sub anno domini millesimo trecentesimo septuagesimo tercio die tredecima mensis Decembris per Henslinum notarium domini Johannis predicatoris Theutunicorum ad sanctum Gallum in maiori civitate Pragensi".
Bl. 148ra-154ra ist wieder der Ambrosius Autpertus (Migne PL 40, 1091-1103), erneut Gregor dem Großen zugeschrieben.
Bl. 154r-155v folgt der Auszug aus dem SV mit Incipit: "Si queris, filia virtutum, furias viciorum debellare, non pigeat naturas earum vel qualitates subtili examine desiderare quibus inspectis tota vis considerabitur triumphis. Humilitas iuxta formam premissam fundamentum omnium virtutum septiformi corona virtutum quasi cardinalium cingitur" (zitiert nach der Beschreibung). Also SV Buch IV, 63-264. Die Dialogpartner sind anders als in den anderen Handschriften nicht bezeichnet.
Hofrat Walter Neuhauser in Innsbruck hat sich liebenswürdigerweise bereitgefunden, die Innsbrucker Handschrift mit dem Prager Digitalisat kursorisch zu vergleichen (Mail vom 14. Januar 2014): "Der Einschub "Eya ..." ist auch in Cod. 591 enthalten, und zwar Bl. 109rb, 3. Zeile von unten, bis 109va, Z. 2, mit zwei leichten Textabweichungen gegenüber der Prager Hs.:Cod. 591: Eia filia speculum si queris (Prag: si queris speculum)und ... virtutum omnium (Prag: omnium virtutum). Der Prager Text endet mit der Aufzählung, zuletzt perseverantia, mit einer leichten Abweichung von Cod. 591: Cod. 591: Perseverancia est quedam virtutum quadam perfeccione proficiente longaminitate consumit (Prag: consummante) argumentum. Der Innsbrucker Text setzt dann fort: Ecce Theodora que quesisti pro modulo nostro ...".
Einige zusammenfassende Bemerkungen:
1. Der älteste Textzeuge stammt noch aus dem 12. Jahrhundert. Undenkbar ist es daher nicht, dass Peregrinus Hirsaugiensis selbst die Kurzfassung aus dem SV herausgelöst und leicht bearbeitet hat.
Er war ja am Thema Tugenden und Laster lebhaft interessiert, das zeigt auch der in mehreren Versionen vorliegende Traktat De fructu. Aber diese Annahme muss Spekulation bleiben, da die Änderungen zu geringfügig sind, um einen solchen Schluss zu belegen.
2. Als Titel des Kurztraktats empfiehlt es sich, dem Innsbrucker Katalog zu folgen und ihn anzusetzen als: "De proprietate vitiorum et virtutum".
3. Der Text ist in den vier Handschriften außerordentlich unfest. Keine zwei Handschriften stimmen im Textbestand überein.
E (Rom): III, 744-IV, 556
Innsbruck: IV, 63-383, 443-556
Prag: IV, 63-264
Pe (Salzburg): IV, 2-285
Die älteste Handschrift repräsentiert die längste (wohl ursprüngliche) Fassung.
4. Bemerkenswert ist, dass drei Handschriften als Mitüberlieferung (die älteste nach, die beiden anderen vor dem SV-Text) den Ambrosius Autpertus, jeweils Gregor dem Großen zugeschrieben, aufweisen (nur Pe nicht), der auch das Tugenden-Laster-Thema behandelt. Angesichts des Gewichts der ältesten Handschrift und der Tatsache, dass nur die Innsbrucker Kompilation mit Hildebert Gregor dem Großen zugeschrieben wird, sollte man davon Abstand nehmen, Pseudo-Gregorius Magnus als Verfasser von "De proprietate vitiorum et virtutum" anzusetzen.
5. Datierung und Lokalisierung der Handschriften:
2. Hälfte 12. Jahrhundert, Böhmen oder Rheinland (E)
Ca. 1362/70, Thüringen (Innsbruck)
1373, Prag (Prag)
1474, Heilsbronn OCist. ? (Pe)
6. Wer meinem Vorschlag nicht folgen will, E und Pe aus der Überlieferungsliste des SV zu streichen, muss die Innsbrucker und Prager Handschrift neu in die Liste aufnehmen.
#forschung

KlausGraf - am Montag, 6. April 2015, 23:24 - Rubrik: Kodikologie
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Das liebenswürdige Geschenk des Autors bescherte mir ein Exemplar des in deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken kaum verbreiteten Buchs von Marco Rainini: Corrado di Hirsau e il "Dialogus de Cruce". Florenz 2014. S. 217-220 erörtert der gelehrte Dominikanerpater textliche Bezüge zwischen dem von ihm zu Recht dem Konrad von Hirsau (den ich Peregrinus Hirsaugiensis nenne) zugeschriebenen Dialogus de cruce (Codex unicus Clm 14159 [1]) und dem "Liber deflorationum", den er umstandslos Werner von St. Blasien zuschreibt. Grund genug, meine Notizen über diesen Autor hervorzukramen.
Weder liegt mir heute die quellenkundlich maßgebliche Studie von Palémon Glorieux (FS Ghellinck 1951) noch der eher bedenkliche Aufsatz von Emilia Brambilla (Aevum 1983) vor, wohl aber der von Rainini übergangene wichtige Artikel von Franz Josef Worstbrock und Hubert Houben über Werner im Verfasserlexikon ²10 (1999), Sp. 921-924 [2]. Die Zuweisung an Werner könne "bestenfalls als provisorisch gelten", heißt es dort (Sp. 921), was ich nur unterstreichen kann.
Dass Rainini zum Reformkloster St. Blasien veraltete Literatur angibt (Hugo Ott 1963 und Otto Hafner 1896) mag auf sich beruhen. Zu den Hirsauer Gebetsverbrüderungen wird man jetzt die Dissertation von Annekathrin Miegel: Kooperation, Vernetzung, Erneuerung (2014) zu berücksichtigen haben (non vidi), aber schon vor dieser Studie gab es maßgebliche Literatur, die jünger ist als Hafners Beitrag. [3] Zur Klosterreform von St. Blasien hätte Hermann Jakobs: Der Adel in der Klosterreform von St. Blasien (1968) zitiert werden müssen.
Die Zuweisung des Deflorationes an einen Abt Werner von St. Blasien basiert einzig und allein auf der Aussage des noch zu nennenden Basler Drucks von 1494. Wenden wir uns zunächst den spärlichen Lebenszeugnissen des zweiten Abts von St. Blasien mit dem Namen Werner zu.
Die Entstehung der Deflorationes in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts kann angesichts der Verwertung von Schriften aus der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts und der Datierung des Exzerpts im Schlägler Cpl 159 (12. Jahrhundert) nicht zweifelhaft sein (so Worstbrock/Houben Sp. 923).
Der angeblich 1126 gestorbene St. Blasianer Benediktiner Werner "von Ellerbach", dem fehlerhaft noch die GND [4] die Deflorationes zuschreibt, muss daher aus dem Spiel bleiben.
Wie in vielen anderen Klöstern hat man in der frühen Neuzeit auch in St. Blasien mehr oder minder nach Gutdünken den hochmittelalterlichen Äbten Geschlechtsnamen verteilt, die man dann auch in der Wikipedia treu reproduziert findet. Wie es in Wahrheit um die Faktenlage bestellt ist, zeigt die Übersicht zu den Äbten des Schwarzwaldklosters bis 1299, die Braun seinem Urkundenbuch voranstellte (S. IX). Kein einziger trägt dort einen Herkunftsnamen! Von daher ist es tadelnswert, wenn im Verfasserlexikon verkündet wird, er stamme "wahrscheinlich" aus der Familie der Edelfreien und späteren Grafen von Küssaberg. Keine Silbe davon bei der kritischen Erörterung zur Abtszeit Werners durch Braun (in Nr. 223)! Auch die im Verfasserlexikon angeführten Stellen aus Abt Gerberts Historia Nigrae Silvae können die Zugehörigkeit des Abts zur Familie nicht wahrscheinlich machen. Zwei beziehen sich nur allgemein auf die Familie im 13. Jahrhundert, die erste nennt Werner ohne Beleg von "Kussenberg" [5]. Gerbert folgt damit Gabriel Bucelin 1667 und dem St. Blasianer Chronisten Columban Reble 1714 [6]. Noch nicht einmal der Name Werner ist für die Familie in jener Zeit belegt, wie ein Blick in die Zusammenstellung Kindlers von Knobloch zeigt. [7] Da es in hochmittelalterlichen Quellen keinerlei Anhaltspunkte für die Familienzugehörigkeit des Abts gibt, sollte man auf den Beinamen "von Küssenberg" künftig verzichten.
Werner II. amtierte von 1170 bis zu seinem Tod am 27. Mai 1178. Der Todestag wird auch von auswärtigen nekrologischen Quellen bestätigt [8]. Die Angabe der Nekrologischen Annalen [9] über die Dauer seines Abbatiats (5 Jahre, 4 Monate) ist dagegen ein Irrtum.
Von dem 1494 datierten Basler Druck (von Michael Furter?), GW 8247, gibt es im Netz mehrere Digitalisate. [10] Er war die Vorlage für den Abdruck in Mignes Patrologia Latina Bd. 157, Sp. 721-1256 [11]. Der gegenüber dem Textbeginn platzierte anspruchsvolle Holzschnitt (Frank Hieronymus schrieb ihm dem Meister des Haintz Narr zu [12]) zeigt unten die Kirchenlehrer und darüber (heraldisch rechts) den knieenden Autor Werner, der dem Himmelskönig das Buch überreicht, während auf der anderen Seite der ebenfalls infuliert dargestellte amtierende Abt Georg (1493-1519) zu sehen ist. "Initiative oder mindestens maßgebliche Förderung" des Drucks durch das Kloster darf man daraus durchaus ablesen (so Worstbrock/Houben, Sp. 922f.).
Mit aller Vorsicht möchte ich den Druck in die damals vor allem von den Benediktinerklöstern getragene geistige Bewegung, die ich monastischer Historismus genannt habe [13], einordnen. Neben der praktischen Brauchbarkeit als Florilegium für Theologen und Prediger, die durch das in den Exemplaren meist vorangestellte Register verstärkt wird, ist eine Patristik-Renaissance um 1500 in Rechnung zu stellen und eine mitunter recht intensive Auseinandersetzung mit der hochmittelalterlichen - auch theologischen - Überlieferung der eigenen Mönchsgemeinschaft. Für die Beschäftigung mit dem Werk des Konrad von Hirsau um 1500 in Hirsau bietet Rainini jetzt die einschlägigen Belege [14]. Auf eine nähere historische Einordnung ihres Hausautors legten die St. Blasianer Mönche 1494 nach Ausweis des Basler Drucks keinen Wert. Es genügte ihnen mitzuteilen, dass einer ihrer Äbte namens Werner das Werk verfasst habe.
Woher stammte die Vorlage des Drucks? Aus St. Blasien selbst? Aber wie schon Johann Kelle 1902 bemerkte [15], kannte man im frühneuzeitlichen St. Blasien das Werk auch nur aus dem Basler Druck, und die gelehrten Mönche des 18. Jahrhundert hätten es sich sicher nicht entgehen lassen, Näheres über eine hochmittelalterliche Handschrift mitzuteilen. Bibliothekskataloge nach 1500 [16] fußten ebenso wie Johannes Trithemius im Catalogus illustrium virorum Germaniae (gedruckt 1495) [17] auf der Inkunabel. In mittelalterlichen Katalogen ist keine Spur von einem Autor Werner von St. Blasien zu finden, auch nicht in der ausschließlich vorhandenen handschriftlichen Exzerptüberlieferung. Als Gesamtüberlieferung der Deflorationes steht einzig und allein der Basler Druck zur Verfügung.
Zu den im ²VL genannten Exzerpten
Stiftsbibliothek Schlägl, Cpl 159, Bl. 16r-46r (12. Jahrhundert) [18]
Stadtbibliothek Bad Windsheim Ms. 12, Bl. 28r (14. Jahrhundert)
Stiftsbibliothek Gandersheim Hs. 253, Bl. 2ra-3vb (1. Hälfte 15. Jahrhundert) [19]
kommen etliche weitere hinzu.
ULB Innsbruck, Cod. 652, Bl. 3r (Mitte 12. Jahrhundert, Provenienz: Stams OCist): Confessio fidei catholicae sumpta ex tertio libro Ambrosii De trinitate, Auszug. [20]
SB Berlin, Ms. theol. lat. fol. 699, diverse Blätter (2. Hälfte 12. Jahrhundert, geschrieben eventuell in Maizières OCist) [21]
ULB Bonn, Cod. S 268, Bl. 178va (um 1200) [22]
ULB Düsseldorf, Hs. B 140, Bl. 207rb-vb (1. Hälfte 13. Jahrhundert) [23]
BSB München, Clm 4585, Bl. 55r und weitere (frühes 13. Jahrhundert, Provenienz: Benediktbeuern OSB) [24]
ULB Innsbruck, Cod. 409, Bl. 174v-175v (13./14. Jahrhundert, Provenienz: Kartause Schnals) [25]
Stiftsbibliothek Neustift, Cod. 308, Bl. 138rb (14. Jahrhundert) [26]
ULB Innsbruck, Cod. 739, Bl. 27r-v (Mitte 15. Jahrhundert, Provenienz: Stams Ocist) [27]
Stiftsbibliothek Neustift, Cod. 125, Bl. 288Ira (Mitte 15. Jahrhundert) [28]
Aus meiner Sicht sind diese ganzen Identifizierungen in neueren Handschriftenkatalogen, die selbstverständlich der elektronischen Verfügbarkeit des Migne geschuldet sind, ein wenig irreführend. Es gibt ja im Einzelfall überhaupt keinen Beweis, dass die oft sehr kurzen Stücke aus dem 1494 gedruckten Textkorpus stammen. Schon Kelle hat ja nachgewiesen, dass fünf Predigten dieses Korpus ebenfalls in der aus dem 12. Jahrhundert stammenden Rheinauer Handschrift XXXIII stehen, weitere teilweise. Wir dürfen also wohl mit "homiletischem Plankton" rechnen, das Eingang in verschiedene Zusammenstellungen fand, unter anderem eben in die durch Migne kanonisierte Sammlung des 12. Jahrhunderts, die 1494 abgedruckt wurde. Das älteste sogenannte "Exzerpt" stammt nach derzeitigem Kenntnisstand aus der Mitte des 12. Jahrhunderts, also vor der Abtszeit Werners. Für die Verfasserschaft Werners spricht das nun nicht gerade, da er ja ausdrücklich als Abt im Druck von 1494 angesprochen wird. "Abt Werner" kann aber eine ältere Zusammenstellung ausgeschrieben haben, zu der dann eben die in der Stamser Handschrift überlieferte Confessio gehörte.
Denkbar ist, dass die Vorlage der Inkunabel von 1494 nur den Namen Werner oder nur Abt Werner bot, woraus durch Kombination Abt Werner von St. Blasien wurde. Ausschließen kann man die Verfasserschaft Werners derzeit nicht, von daher scheue ich mich vorzuschlagen, dem OPAC der portugiesischen Nationalbibliothek [29] zu folgen: "Pseudo-Wernherus".
Die ältesten Exzerpte stammen aus dem bayerisch-österreichischen Raum und Frankreich [30] und weisen möglicherweise auf einen zisterzienischen Kontext hin. Eine regionale Verortung des Werner-Korpus anhand inhaltlicher Indizien wurde bislang noch nicht versucht, soweit ich sehe. Angesichts des kompilatorischen Charakters des Werks wundert das nicht. Kann die von Rainini behauptete Nähe zu Konrad von Hirsau die Identifizierung mit Werner von St. Blasien stützen? Ich denke nicht. Eine besondere Nähe zu Konrad von Hirsau wäre beispielsweise auch in Regensburg gegeben, wo die Handschrift des Dialogus de cruce wohl in St. Emmeram oder Prüfening entstand.
Auch wenn mit Blick auf den Basler Druck das Verdikt "Unus testis nullus!" nicht angebracht erscheint, ist die Skepsis von Worstbrock/Houben sehr berechtigt. Schon Kelle 1902 vermisste einen Beweis der Verfasserschaft durch Werner. Sie kann alles andere als gesichert gelten. Bei Handschriftenbeschreibungen sollte künftig (mindestens!) immer ein Fragezeichen hinter der Verfasserangabe Werner von St. Blasien angebracht werden. Ein Zitat des ²VL empfiehlt sich, wenn man nicht Archivalia zitieren möchte.
[1] http://archiv.twoday.net/stories/4534017/
[2] Ihnen folgt ohne neue Erkenntnisse das Deutsche Literatur-Lexikon 31 (2012), Sp. 163f.
http://books.google.de/books?id=w8banxErIYgC&pg=PT61
[3] Siehe etwa den Katalog von Hägele 1996
https://books.google.de/books?id=ikWH387Ev_QC&pg=PA50
Vor allem aber Edition und kritische Erörterung des Dreiervertrags St. Blasien, Hirsau, Muri um 1090 durch Johann Wilhelm Braun in seinem Urkundenbuch des Klosters Sankt Blasien im Schwarzwald (2003), Nr. 44.
[4] http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=103153543
Siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Werner_von_Ellerbach
[5] I, S. 387
http://books.google.de/books?id=Qx0VAAAAQAAJ&pg=PA387
II, S. 23
http://books.google.de/books?id=bB0VAAAAQAAJ&pg=PA23
III, S. 152 Anm. d
http://books.google.de/books?id=x1VTAAAAcAAJ&pg=PA152
[6] Bucelin 1667
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10003954_00261.html
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10003954_00260.html
Reble 1716
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/reble1716/0261
[7] http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/kindlervonknobloch1898bd2/0410
Der Holzschnitt von 1494 zeigt das (sicher fingierte) Wappen Werners - wenn überhaupt! - nur unvollständig am linken Rand, es könnte sich um ein Gehörn handeln. Übereinstimmung mit den Siegel-Belegen Kindlers von Knobloch ist auszuschließen.
Von der Grabinschrift Werners finde ich nur bei Kindler von Knobloch etwas. Sie ist aber für die Geschlechtszugehörigkeit unergiebig und scheint nicht hochmittelalterlich zu sein.
[8] Braun Nr. 223. Beispielsweise das bei Braun nicht erwähnte Wagenhausener Nekrolog
http://www.bodenseebibliotheken.de/page?vgeb-j1968-t-A173
[9] Ed. Mone
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mone1863-3/0608
[10] Zu den auf
http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/DEFLPAT.htm
angeführten (Barth, Basel, Jena, Wolfenbüttel) kommt hinzu:
BN Madrid
http://bdh.bne.es/bnesearch/detalle/bdh0000177010
BM Lyon
http://books.google.de/books?id=GePLLeBrZGMC
[11] http://books.google.de/books?id=v8oUAAAAQAAJ&pg=PT333
[12] Oberrheinische Buchillustration Nr. 105, zitiert nach:
http://web.archive.org/web/20140331224526/http://www.moirandat.ch/Auktion_10_low.pdf
[13] Zusammenfassend:
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5366
[14] Siehe aber auch meine Ausführungen
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5502
[15] https://archive.org/stream/sitzungsbericht50klasgoog#page/n497/mode/2up
[16] ²VL Sp. 922 nennt Wengenstift und Rebdorf.
[17] http://diglib.hab.de/inkunabeln/115-4-quod-4/start.htm?image=00065
[18] https://archive.org/stream/CatalogusCodicumPlagensiumcpl.Manuscriptorum#page/n3/mode/2up
[19] http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0055_a034_jpg.htm
Wernerus de Ellerbach!
[20] http://manuscripta.at/?ID=31341
[21] http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj90032412,T mit Link zu Digitalisat und Beschreibung
[22] http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31275217
[23] http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31181294
Digitalisat:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ms/content/pageview/7785021
[24] http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0448_b138_JPG.htm
[25] http://manuscripta.at/?ID=7494
[26] http://manuscripta.at/?ID=35467
[27] http://manuscripta.at/?ID=29411
[28] http://manuscripta.at/?ID=35425
[29] http://catalogo.bn.pt/
[30] Aus Frankreich stammt auch die in einem ungarischsprachigen Beitrag (1993) vorgestellte fragmentarisch erhaltene Predigthandschrift des 12. Jahrhunderts in der Bischöflichen Seminarbibliothek Raab, die ebenfalls einen im Werner-Korpus vertretenen Text enthält:
http://epa.oszk.hu/00000/00021/00354/pdf/MKSZ_EPA00021_1993_109_03_00354.pdf
Nachtrag: Nachträglich stellte sich mir die Frage, wie Handschriftenbeschreiber sicher sein können, dass die "Assertio fidei" von Werner von St. Blasien und nicht von Hugo von St. Viktor (Migne PL 176, 379) stammt. Wie die von mir genannte Innsbrucker Handschrift ist der Clm 13099, Bl. 179r aus Prüfening (Schmitz 1975 nennt Werner als Autor) schon in der Mitte des 12. Jahrhunderts entstanden.
Siehe auch
Melk Cod. 2
http://manuscripta.at/?ID=8905
https://books.google.de/books?id=ro0xAQAAMAAJ&pg=PA3
https://books.google.de/books?id=EjkTAQAAMAAJ&q=%22assertio+nostrae+fidei%22
Rainer Berndt schrieb mir dazu: "Hugos Hauptwerk De sacramentis ist in der ersten Hälfte der 30er Jahre des 12. Jahrhunderts entstanden. Von diesem Werk kenne ich etwa 320 Handschriften. Deshalb habe ich in meiner Ausgabe einen sogenannten textus historicus publiziert, nämlich für Buch II die Hs. Paris, BnF, lat. 14509. So werde ich es auch mit den übrigen Werken Hugos halten. Denn die etwa 3500 Handschriften sachgerecht zu bearbeiten, wird heute und in Zukunft niemand finanzieren.
Im Apparat meiner Ausgabe habe ich nachgewiesen, daß es sich bei der Stelle, für die Sie sich interessieren, um ein nahezu reines Zitat aus Ambrosius handelt.
Im übrigen bin ich auf Werner schon vor einer Reihe von Jahren aufmerksam geworden, da er ausgiebig Hugo rezipiert. Ihren Beitrag im Blog Archivalia finde ich ganz interessant und informativ."
Aus Innsbruck schrieb mir auf meine Anfrage Hofrat Walter Neuhauser (Mail vom 4. Mai 2015): "Bei der Identifizierung des Textes konnte ich anhand der PL nur feststellen, dass zwar der Beginn identisch ist mit Werner (PL 157, 737-739) sowie ebenso anhand der PL die Textgleichheit mit Hugo, De sacramentis, cap. 4, Schluss (=PL 176, 379C-381C), der anschließende Text ist dann der Beginn von cap. 4 Hugos (PL 176, 376A-377C. Wie weit hier ein Bezug zu Werner besteht, kann ich nicht sagen, ich habe nur den Text anhand der PL nachvollzogen (siehe unseren Katalog, Bd. 7, S. 291f.), auf Textkritik und Überlieferungsgeschichte können wir im Rahmen der Katalogisierung nicht eingehen."
#forschung

Weder liegt mir heute die quellenkundlich maßgebliche Studie von Palémon Glorieux (FS Ghellinck 1951) noch der eher bedenkliche Aufsatz von Emilia Brambilla (Aevum 1983) vor, wohl aber der von Rainini übergangene wichtige Artikel von Franz Josef Worstbrock und Hubert Houben über Werner im Verfasserlexikon ²10 (1999), Sp. 921-924 [2]. Die Zuweisung an Werner könne "bestenfalls als provisorisch gelten", heißt es dort (Sp. 921), was ich nur unterstreichen kann.
Dass Rainini zum Reformkloster St. Blasien veraltete Literatur angibt (Hugo Ott 1963 und Otto Hafner 1896) mag auf sich beruhen. Zu den Hirsauer Gebetsverbrüderungen wird man jetzt die Dissertation von Annekathrin Miegel: Kooperation, Vernetzung, Erneuerung (2014) zu berücksichtigen haben (non vidi), aber schon vor dieser Studie gab es maßgebliche Literatur, die jünger ist als Hafners Beitrag. [3] Zur Klosterreform von St. Blasien hätte Hermann Jakobs: Der Adel in der Klosterreform von St. Blasien (1968) zitiert werden müssen.
Die Zuweisung des Deflorationes an einen Abt Werner von St. Blasien basiert einzig und allein auf der Aussage des noch zu nennenden Basler Drucks von 1494. Wenden wir uns zunächst den spärlichen Lebenszeugnissen des zweiten Abts von St. Blasien mit dem Namen Werner zu.
Die Entstehung der Deflorationes in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts kann angesichts der Verwertung von Schriften aus der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts und der Datierung des Exzerpts im Schlägler Cpl 159 (12. Jahrhundert) nicht zweifelhaft sein (so Worstbrock/Houben Sp. 923).
Der angeblich 1126 gestorbene St. Blasianer Benediktiner Werner "von Ellerbach", dem fehlerhaft noch die GND [4] die Deflorationes zuschreibt, muss daher aus dem Spiel bleiben.
Wie in vielen anderen Klöstern hat man in der frühen Neuzeit auch in St. Blasien mehr oder minder nach Gutdünken den hochmittelalterlichen Äbten Geschlechtsnamen verteilt, die man dann auch in der Wikipedia treu reproduziert findet. Wie es in Wahrheit um die Faktenlage bestellt ist, zeigt die Übersicht zu den Äbten des Schwarzwaldklosters bis 1299, die Braun seinem Urkundenbuch voranstellte (S. IX). Kein einziger trägt dort einen Herkunftsnamen! Von daher ist es tadelnswert, wenn im Verfasserlexikon verkündet wird, er stamme "wahrscheinlich" aus der Familie der Edelfreien und späteren Grafen von Küssaberg. Keine Silbe davon bei der kritischen Erörterung zur Abtszeit Werners durch Braun (in Nr. 223)! Auch die im Verfasserlexikon angeführten Stellen aus Abt Gerberts Historia Nigrae Silvae können die Zugehörigkeit des Abts zur Familie nicht wahrscheinlich machen. Zwei beziehen sich nur allgemein auf die Familie im 13. Jahrhundert, die erste nennt Werner ohne Beleg von "Kussenberg" [5]. Gerbert folgt damit Gabriel Bucelin 1667 und dem St. Blasianer Chronisten Columban Reble 1714 [6]. Noch nicht einmal der Name Werner ist für die Familie in jener Zeit belegt, wie ein Blick in die Zusammenstellung Kindlers von Knobloch zeigt. [7] Da es in hochmittelalterlichen Quellen keinerlei Anhaltspunkte für die Familienzugehörigkeit des Abts gibt, sollte man auf den Beinamen "von Küssenberg" künftig verzichten.
Werner II. amtierte von 1170 bis zu seinem Tod am 27. Mai 1178. Der Todestag wird auch von auswärtigen nekrologischen Quellen bestätigt [8]. Die Angabe der Nekrologischen Annalen [9] über die Dauer seines Abbatiats (5 Jahre, 4 Monate) ist dagegen ein Irrtum.
Von dem 1494 datierten Basler Druck (von Michael Furter?), GW 8247, gibt es im Netz mehrere Digitalisate. [10] Er war die Vorlage für den Abdruck in Mignes Patrologia Latina Bd. 157, Sp. 721-1256 [11]. Der gegenüber dem Textbeginn platzierte anspruchsvolle Holzschnitt (Frank Hieronymus schrieb ihm dem Meister des Haintz Narr zu [12]) zeigt unten die Kirchenlehrer und darüber (heraldisch rechts) den knieenden Autor Werner, der dem Himmelskönig das Buch überreicht, während auf der anderen Seite der ebenfalls infuliert dargestellte amtierende Abt Georg (1493-1519) zu sehen ist. "Initiative oder mindestens maßgebliche Förderung" des Drucks durch das Kloster darf man daraus durchaus ablesen (so Worstbrock/Houben, Sp. 922f.).
Mit aller Vorsicht möchte ich den Druck in die damals vor allem von den Benediktinerklöstern getragene geistige Bewegung, die ich monastischer Historismus genannt habe [13], einordnen. Neben der praktischen Brauchbarkeit als Florilegium für Theologen und Prediger, die durch das in den Exemplaren meist vorangestellte Register verstärkt wird, ist eine Patristik-Renaissance um 1500 in Rechnung zu stellen und eine mitunter recht intensive Auseinandersetzung mit der hochmittelalterlichen - auch theologischen - Überlieferung der eigenen Mönchsgemeinschaft. Für die Beschäftigung mit dem Werk des Konrad von Hirsau um 1500 in Hirsau bietet Rainini jetzt die einschlägigen Belege [14]. Auf eine nähere historische Einordnung ihres Hausautors legten die St. Blasianer Mönche 1494 nach Ausweis des Basler Drucks keinen Wert. Es genügte ihnen mitzuteilen, dass einer ihrer Äbte namens Werner das Werk verfasst habe.
Woher stammte die Vorlage des Drucks? Aus St. Blasien selbst? Aber wie schon Johann Kelle 1902 bemerkte [15], kannte man im frühneuzeitlichen St. Blasien das Werk auch nur aus dem Basler Druck, und die gelehrten Mönche des 18. Jahrhundert hätten es sich sicher nicht entgehen lassen, Näheres über eine hochmittelalterliche Handschrift mitzuteilen. Bibliothekskataloge nach 1500 [16] fußten ebenso wie Johannes Trithemius im Catalogus illustrium virorum Germaniae (gedruckt 1495) [17] auf der Inkunabel. In mittelalterlichen Katalogen ist keine Spur von einem Autor Werner von St. Blasien zu finden, auch nicht in der ausschließlich vorhandenen handschriftlichen Exzerptüberlieferung. Als Gesamtüberlieferung der Deflorationes steht einzig und allein der Basler Druck zur Verfügung.
Zu den im ²VL genannten Exzerpten
Stiftsbibliothek Schlägl, Cpl 159, Bl. 16r-46r (12. Jahrhundert) [18]
Stadtbibliothek Bad Windsheim Ms. 12, Bl. 28r (14. Jahrhundert)
Stiftsbibliothek Gandersheim Hs. 253, Bl. 2ra-3vb (1. Hälfte 15. Jahrhundert) [19]
kommen etliche weitere hinzu.
ULB Innsbruck, Cod. 652, Bl. 3r (Mitte 12. Jahrhundert, Provenienz: Stams OCist): Confessio fidei catholicae sumpta ex tertio libro Ambrosii De trinitate, Auszug. [20]
SB Berlin, Ms. theol. lat. fol. 699, diverse Blätter (2. Hälfte 12. Jahrhundert, geschrieben eventuell in Maizières OCist) [21]
ULB Bonn, Cod. S 268, Bl. 178va (um 1200) [22]
ULB Düsseldorf, Hs. B 140, Bl. 207rb-vb (1. Hälfte 13. Jahrhundert) [23]
BSB München, Clm 4585, Bl. 55r und weitere (frühes 13. Jahrhundert, Provenienz: Benediktbeuern OSB) [24]
ULB Innsbruck, Cod. 409, Bl. 174v-175v (13./14. Jahrhundert, Provenienz: Kartause Schnals) [25]
Stiftsbibliothek Neustift, Cod. 308, Bl. 138rb (14. Jahrhundert) [26]
ULB Innsbruck, Cod. 739, Bl. 27r-v (Mitte 15. Jahrhundert, Provenienz: Stams Ocist) [27]
Stiftsbibliothek Neustift, Cod. 125, Bl. 288Ira (Mitte 15. Jahrhundert) [28]
Aus meiner Sicht sind diese ganzen Identifizierungen in neueren Handschriftenkatalogen, die selbstverständlich der elektronischen Verfügbarkeit des Migne geschuldet sind, ein wenig irreführend. Es gibt ja im Einzelfall überhaupt keinen Beweis, dass die oft sehr kurzen Stücke aus dem 1494 gedruckten Textkorpus stammen. Schon Kelle hat ja nachgewiesen, dass fünf Predigten dieses Korpus ebenfalls in der aus dem 12. Jahrhundert stammenden Rheinauer Handschrift XXXIII stehen, weitere teilweise. Wir dürfen also wohl mit "homiletischem Plankton" rechnen, das Eingang in verschiedene Zusammenstellungen fand, unter anderem eben in die durch Migne kanonisierte Sammlung des 12. Jahrhunderts, die 1494 abgedruckt wurde. Das älteste sogenannte "Exzerpt" stammt nach derzeitigem Kenntnisstand aus der Mitte des 12. Jahrhunderts, also vor der Abtszeit Werners. Für die Verfasserschaft Werners spricht das nun nicht gerade, da er ja ausdrücklich als Abt im Druck von 1494 angesprochen wird. "Abt Werner" kann aber eine ältere Zusammenstellung ausgeschrieben haben, zu der dann eben die in der Stamser Handschrift überlieferte Confessio gehörte.
Denkbar ist, dass die Vorlage der Inkunabel von 1494 nur den Namen Werner oder nur Abt Werner bot, woraus durch Kombination Abt Werner von St. Blasien wurde. Ausschließen kann man die Verfasserschaft Werners derzeit nicht, von daher scheue ich mich vorzuschlagen, dem OPAC der portugiesischen Nationalbibliothek [29] zu folgen: "Pseudo-Wernherus".
Die ältesten Exzerpte stammen aus dem bayerisch-österreichischen Raum und Frankreich [30] und weisen möglicherweise auf einen zisterzienischen Kontext hin. Eine regionale Verortung des Werner-Korpus anhand inhaltlicher Indizien wurde bislang noch nicht versucht, soweit ich sehe. Angesichts des kompilatorischen Charakters des Werks wundert das nicht. Kann die von Rainini behauptete Nähe zu Konrad von Hirsau die Identifizierung mit Werner von St. Blasien stützen? Ich denke nicht. Eine besondere Nähe zu Konrad von Hirsau wäre beispielsweise auch in Regensburg gegeben, wo die Handschrift des Dialogus de cruce wohl in St. Emmeram oder Prüfening entstand.
Auch wenn mit Blick auf den Basler Druck das Verdikt "Unus testis nullus!" nicht angebracht erscheint, ist die Skepsis von Worstbrock/Houben sehr berechtigt. Schon Kelle 1902 vermisste einen Beweis der Verfasserschaft durch Werner. Sie kann alles andere als gesichert gelten. Bei Handschriftenbeschreibungen sollte künftig (mindestens!) immer ein Fragezeichen hinter der Verfasserangabe Werner von St. Blasien angebracht werden. Ein Zitat des ²VL empfiehlt sich, wenn man nicht Archivalia zitieren möchte.
[1] http://archiv.twoday.net/stories/4534017/
[2] Ihnen folgt ohne neue Erkenntnisse das Deutsche Literatur-Lexikon 31 (2012), Sp. 163f.
http://books.google.de/books?id=w8banxErIYgC&pg=PT61
[3] Siehe etwa den Katalog von Hägele 1996
https://books.google.de/books?id=ikWH387Ev_QC&pg=PA50
Vor allem aber Edition und kritische Erörterung des Dreiervertrags St. Blasien, Hirsau, Muri um 1090 durch Johann Wilhelm Braun in seinem Urkundenbuch des Klosters Sankt Blasien im Schwarzwald (2003), Nr. 44.
[4] http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=103153543
Siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Werner_von_Ellerbach
[5] I, S. 387
http://books.google.de/books?id=Qx0VAAAAQAAJ&pg=PA387
II, S. 23
http://books.google.de/books?id=bB0VAAAAQAAJ&pg=PA23
III, S. 152 Anm. d
http://books.google.de/books?id=x1VTAAAAcAAJ&pg=PA152
[6] Bucelin 1667
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10003954_00261.html
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10003954_00260.html
Reble 1716
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/reble1716/0261
[7] http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/kindlervonknobloch1898bd2/0410
Der Holzschnitt von 1494 zeigt das (sicher fingierte) Wappen Werners - wenn überhaupt! - nur unvollständig am linken Rand, es könnte sich um ein Gehörn handeln. Übereinstimmung mit den Siegel-Belegen Kindlers von Knobloch ist auszuschließen.
Von der Grabinschrift Werners finde ich nur bei Kindler von Knobloch etwas. Sie ist aber für die Geschlechtszugehörigkeit unergiebig und scheint nicht hochmittelalterlich zu sein.
[8] Braun Nr. 223. Beispielsweise das bei Braun nicht erwähnte Wagenhausener Nekrolog
http://www.bodenseebibliotheken.de/page?vgeb-j1968-t-A173
[9] Ed. Mone
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mone1863-3/0608
[10] Zu den auf
http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/DEFLPAT.htm
angeführten (Barth, Basel, Jena, Wolfenbüttel) kommt hinzu:
BN Madrid
http://bdh.bne.es/bnesearch/detalle/bdh0000177010
BM Lyon
http://books.google.de/books?id=GePLLeBrZGMC
[11] http://books.google.de/books?id=v8oUAAAAQAAJ&pg=PT333
[12] Oberrheinische Buchillustration Nr. 105, zitiert nach:
http://web.archive.org/web/20140331224526/http://www.moirandat.ch/Auktion_10_low.pdf
[13] Zusammenfassend:
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5366
[14] Siehe aber auch meine Ausführungen
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5502
[15] https://archive.org/stream/sitzungsbericht50klasgoog#page/n497/mode/2up
[16] ²VL Sp. 922 nennt Wengenstift und Rebdorf.
[17] http://diglib.hab.de/inkunabeln/115-4-quod-4/start.htm?image=00065
[18] https://archive.org/stream/CatalogusCodicumPlagensiumcpl.Manuscriptorum#page/n3/mode/2up
[19] http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0055_a034_jpg.htm
Wernerus de Ellerbach!
[20] http://manuscripta.at/?ID=31341
[21] http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj90032412,T mit Link zu Digitalisat und Beschreibung
[22] http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31275217
[23] http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31181294
Digitalisat:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ms/content/pageview/7785021
[24] http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0448_b138_JPG.htm
[25] http://manuscripta.at/?ID=7494
[26] http://manuscripta.at/?ID=35467
[27] http://manuscripta.at/?ID=29411
[28] http://manuscripta.at/?ID=35425
[29] http://catalogo.bn.pt/
[30] Aus Frankreich stammt auch die in einem ungarischsprachigen Beitrag (1993) vorgestellte fragmentarisch erhaltene Predigthandschrift des 12. Jahrhunderts in der Bischöflichen Seminarbibliothek Raab, die ebenfalls einen im Werner-Korpus vertretenen Text enthält:
http://epa.oszk.hu/00000/00021/00354/pdf/MKSZ_EPA00021_1993_109_03_00354.pdf
Nachtrag: Nachträglich stellte sich mir die Frage, wie Handschriftenbeschreiber sicher sein können, dass die "Assertio fidei" von Werner von St. Blasien und nicht von Hugo von St. Viktor (Migne PL 176, 379) stammt. Wie die von mir genannte Innsbrucker Handschrift ist der Clm 13099, Bl. 179r aus Prüfening (Schmitz 1975 nennt Werner als Autor) schon in der Mitte des 12. Jahrhunderts entstanden.
Siehe auch
Melk Cod. 2
http://manuscripta.at/?ID=8905
https://books.google.de/books?id=ro0xAQAAMAAJ&pg=PA3
https://books.google.de/books?id=EjkTAQAAMAAJ&q=%22assertio+nostrae+fidei%22
Rainer Berndt schrieb mir dazu: "Hugos Hauptwerk De sacramentis ist in der ersten Hälfte der 30er Jahre des 12. Jahrhunderts entstanden. Von diesem Werk kenne ich etwa 320 Handschriften. Deshalb habe ich in meiner Ausgabe einen sogenannten textus historicus publiziert, nämlich für Buch II die Hs. Paris, BnF, lat. 14509. So werde ich es auch mit den übrigen Werken Hugos halten. Denn die etwa 3500 Handschriften sachgerecht zu bearbeiten, wird heute und in Zukunft niemand finanzieren.
Im Apparat meiner Ausgabe habe ich nachgewiesen, daß es sich bei der Stelle, für die Sie sich interessieren, um ein nahezu reines Zitat aus Ambrosius handelt.
Im übrigen bin ich auf Werner schon vor einer Reihe von Jahren aufmerksam geworden, da er ausgiebig Hugo rezipiert. Ihren Beitrag im Blog Archivalia finde ich ganz interessant und informativ."
Aus Innsbruck schrieb mir auf meine Anfrage Hofrat Walter Neuhauser (Mail vom 4. Mai 2015): "Bei der Identifizierung des Textes konnte ich anhand der PL nur feststellen, dass zwar der Beginn identisch ist mit Werner (PL 157, 737-739) sowie ebenso anhand der PL die Textgleichheit mit Hugo, De sacramentis, cap. 4, Schluss (=PL 176, 379C-381C), der anschließende Text ist dann der Beginn von cap. 4 Hugos (PL 176, 376A-377C. Wie weit hier ein Bezug zu Werner besteht, kann ich nicht sagen, ich habe nur den Text anhand der PL nachvollzogen (siehe unseren Katalog, Bd. 7, S. 291f.), auf Textkritik und Überlieferungsgeschichte können wir im Rahmen der Katalogisierung nicht eingehen."
#forschung

KlausGraf - am Sonntag, 5. April 2015, 17:28 - Rubrik: Kodikologie
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