Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 

Open Access

http://www.ncbi.nlm.nih.gov/sites/entrez

(Das entsprechende OA-Limit ist nur zeitweilig erreichbar!)

Open Access meint hier nicht nur kostenfrei, sondern (immer?) eine CC-BY-Lizenz.

Es ist nicht bekannt, wieviele Autoren diese über 70.000 Artikel geschrieben haben, aber es dürfte sich um eine fünfstellige Zahl handeln. Und diese auf dem Gebiet der Medizin publizierenden Wissenschaftler unterstützen den vollen Open Access im Sinne der BBB-Definition.

Was Harnad und Suber über schwachen oder starken Open Access klüngeln, ist mir wurscht. Weder kostenfreier Zugang noch CC-NC und ND-Lizenzen sind vollgültiger Open Access.

Förderorganisationen und Mandate sollten auf vollen Open-Access dringen. Und wer bei Hybrid-Zeitschriften mit viel Geld "Open Access" erkauft, sollte auch vollen Open Access erhalten.

http://oad.simmons.edu/oadwiki/Blogs_about_OA

Die (österreichischen) studentischen und Abschlussarbeiten auf
http://www.textfeld.ac.at (Hinweis bei infobib)
stehen unter einer (reichlich selbstgestrickten) freien Lizenz "Open - Content Access and Preservation Licence
Lizenz für - offenen - Informationszugang und die Erhaltung von Inhalten" zur Verfügung.

Besonders kurios ist, dass die Lizenz Zugriffsbeschränkungen verbietet, das von Textfeld erstellte PDF aber gegen die Entnahme von Inhalten geschützt ist.

"Die Nutzung des Werkes darf nicht durch Massnahmen erschwert werden. Dies betrifft insbesondere beschränkten Zugang in Form von Passwortabfragen oder anderen Schutzmechanismen."

Wenn ich die Lizenz richtig verstehe, darf das einzelne Werk unter Quellenangabe (mit Namen des Urhebers) auch kommerziell genutzt und bearbeitet werden. Das heisst: Es kann in einen Hochschulschriftenserver auch ohne PDF-Beschränkungen hochgeladen werden. Warum Österreicher (siehe etwa ELib) juristisch dilettantisch anmutende Lizenzen entwerfen müssen, statt die allgemein eingeführten CC-Lizenzen zu nutzen, leuchtet nicht ein.

Insgesamt stehen derzeit 514 Arbeiten zur Verfügung. Es gibt 4 (deutschsprachige) Arbeiten, die außerhalb Deutschlands entstanden sind. 85 Arbeiten stammen aus der Geschichtswissenschaft.

Grundsätzlich ist das eine richtige und sinnvolle Open-Access-Initiative. Zwar können studentische Abschlussarbeiten auch in vielen deutschen Hochschulschriftenservern hochgeladen werden, aber meistens wird eine befürwortende Stellungnahme des Hochschullehrers verlangt (seltener eine Empfehlung irgendeines Hochschullehrers). Seminararbeiten sind bei textfeld.at möglich, nicht aber in Hochschulschriftenservern. Schulische Texte sind in textfeld.at nicht möglich.

Durch eine Kooperation mit einer Bibliothek mit Schriftenserver sollte sichergestellt werden, dass die Langzeiterhaltung der textfeld-Arbeiten auch über die Existenz des Vereins und der Website, die ja nur eine befristete Förderung erfährt, sichergestellt ist. Leider ist Österreich ja in Sachen Open-Access-Schriftenserver ein Entwicklungsland (Länder der Dritten Welt sind da weiter ...)

Es ist davon ausgehen, dass keiner, der auf Textfeld seine Arbeit hochlädt, den Lizenztext versteht. Hier sollte in den FAQ eine deutliche Unterrichtung der Autoren erfolgen, dass die Lizenz in etwa einem CC-BY gleichkommt, also jeder nach Belieben die Arbeit spiegeln und bearbeiten kann.

Zum Vergleich die führenden kommerziellen deutschen Anbieter:

http://www.diplom.de/ hat 10.272 Abschluss-Arbeiten (sie kosten als PDF zwischen ca. 20 und 100 Euro)

GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 hat nach eigenen Angaben über 18.000 Bücher auf den Markt gebracht. Google Scholar und Google Books wird zunehmend von diesen "Büchern" zugemüllt.

Der VDM-Verlag vertreibt solche Abschlussarbeiten (über 5000 Titel in der DNB) als traditionelle Druckwerke, was in INETBIB vor einiger Zeit Unmut bei den Hochschulbibliotheken auslöste.

Zum Thema Prüfungsarbeiten in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=pr%C3%BCfungsar

Meine Thesen zum Thema

(1) Deutsche Hochschulen können und sollten durch Satzung festlegen, dass von jeder eingereichten und akzeptierten Abschlussarbeit ein elektronisches Exemplar auf dem Hochschulschriftenserver öffentlich einsehbar deponiert werden muss.

(2) Die Langzeitarchivierung dieser Arbeiten ist sicherzustellen.

(3) Die Verwendung einer freien Lizenz kann durch Satzung wohl nicht vorgeschrieben werden, doch sollten die Hochschulen dies den Kandidaten nahelegen.

(4) Negative "Müll"-Effekte (zu schlechte Arbeiten) werden durch positive Emergenz-Effekte ausgeglichen.

Dies löst das archivische Problem der Prüfungsarbeiten, wie ich es 1989 beschrieben habe:

http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=4165

Zuletzt haben sich die Kollegen Lengger (lesenswert!) und Freitäger (weniger lesenswert!) im Dokumentationsziele-Sammelband mit dem Thema aus archivischer Sicht auseinandergesetzt:

http://www.uni-saarland.de/mediadb/organisation/Verwaltung/Referate/Ref2/archiv/reden-73.pdf
[ http://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Info/Universitaet/geschichte/archiv/reden-73.pdf ]

Wird die elektronische Langzeitverfügbarkeit als Veröffentlichung sichergestellt, entlastet dies die Überlieferungsbildung der Universitätsarchive.

Warum das alles? Solche Arbeiten enthalten wichtiges Wissen, dessen Nichtnutzung (durch Nichtveröffentlichung) volkswirtschaftlich schädlich ist.

Eine klare Grenze, welche Arbeiten wissenschaftlich veröffentlichungswürdig sind, kann nicht angegeben werden. Dass traditionell nur Dissertationen von einer Veröffentlichungspflicht erfasst wurden, ist kein Grund, die anderen Abschlussarbeiten a priori als minderwertig anzusehen. Ein elektronisches Pflichtexemplar für Dissertationen ist im deutschsprachigen Raum in Basel realisiert.

Solange die Pflichteinstellung auf Hochschulschriftenservern nicht realisiert ist, bleiben studentische Initiativen wie Textfeld wichtig, sofern diese eine dauerhafte Erhaltung des Zugangs durch Kooperationen mit Schriftenservern oder freie Lizenzen sicherstellen.

http://www.icommons.org/articles/collating-online-collections-study-of-13-cultural-heritage-collections-online

13 Heritage-Collection wurden daraufhin untersucht, wie sie ihre Inhalte digital zugänglich machen.

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/05/harvard-law-school-joins-harvard-fas-in.html

Dergleichen wird man in Deutschland oder Europa wohl nicht erleben. Nach wie vor sehen Juristen "Open Access" mit großer Reserve (möglicherweise weil juristische Fachzeitschriften ihren Autoren Honorare zahlen).

Abgesehen von einzelnen Zeitschriften sind vor allem zwei Initiativen zu nennen:

german medical science
http://www.egms.de/de/journals/index.shtml

Bei den älteren Beiträgen begegnet man einer CC-BY-ähnlichen Lizenz: "This is an Open Access article: verbatim copying and redistribution of this article are permitted in all media for any purpose, provided this notice is preserved along with the article's original URL." Bei aktuellen Aufsätzen fand ich nur CC-BY-ND-NC, was gerade im Bereich medizinischer Forschung inakzeptabel ist. Kommerzielle medizinische Forschung muss man nicht mögen, aber sie spielt eine wichtige Rolle. Data-Mining ist so für kommerzielle Forscher nicht möglich.

dipp nrw
http://www.dipp.nrw.de/journals/ (13 Zeitschriften)

IFROSS hat beim Land NRW abgesahnt, als es die DIPP-Lizenzen entwickeln durfte. Es ist unverständlich, wieso man einen eigenen Lizenzbaukasten entwickeln musste, wenn es die CC-Lizenzen bereits gab. Das neue SPARC Zeitschriften-Siegel können alle DIPP-Zeitschriften nicht erhalten, da sie nicht CC-BY vorsehen, sondern die deutschsprachigen Insel-Lizenzen. Kommerzielle Nutzung ist immer eingeschlossen, ansonsten geht es um Veränderung/Nicht-Veränderung (auch von Teilen).

Peter Suber und Stevan Harnad haben eine bemerkenswerte Einigung hinsichtlich der auch hier oft diskutierten Frage kostenfrei vs. beschränkungsfrei (frei von "permission barriers") erzielt.

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/04/strong-and-weak-oa.html

Die Unterscheidung starker (strong) und schwacher (weak) OA ersetzt die von Harnad zuletzt eingeführte Unterscheidung grüner/goldener OA, die nach der OA-Farbenlehre an sich für die Unterscheidung OA-Repositorien/OA-Zeitschriften reserviert war. Siehe etwa:

http://archiv.twoday.net/stories/4854728/

Hinsichtlich der meisten Zeitschriften im DOAJ, die schwachen OA vertreten, hatte ich früher von "Open Access Light" gesprochen.

Peter Murray-Rust hat die Einigung erfreut aufgegriffen und einige Überlegungen dazu angestellt:

http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?m=200804

Mir selbst gefällt zwar der Gedanke nicht, dass auch schwacher OA als OA zählt, aber die Einigung hat auch positive Aspekte.

Mit PMR bin ich der Ansicht, dass starker OA die kommerzielle Nutzung erlauben muss.

Zu früheren Vorschlägen, die jetzt unter den Tisch gefallen sind, von PMR und Bailey siehe

http://archiv.twoday.net/stories/4110564/

Eine Etikettierung von OA-Dokumenten ist dringend anzustreben. Ich sehe keine zwingenden Gründe, sich nicht auf CC-BY zu einigen.

Bei schwachem OA sehe ich keinen tiefgreifenden Unterschied zu dem "Free Access" im Sinne der Washingtoner Erklärung:
http://www.dcprinciples.org/

Werden ausgewählte Artikel sofort zugänglich gemacht, fallen diese unter schwachen OA, die anderen erst nach Ablauf der Embargoperiode. Für den Wissenschaftler ist es gleichgültig, ob er einen Artikel unter schwachem OA kostenfrei einsehen kann oder nach den Washingtoner Prinzipien oder aufgrund einer Entscheidung des Verlegers, nach einer Embargoperiode die Inhalte freizugeben. Dass es durchaus denkbar ist, dass sich es der Verleger anders überlegt, kann auch auf OA-Zeitschriften zutreffen. Wenn ein kommerzieller OA-Verlag, der schwach OA publiziert, von einem TA-Only-Verleger übernommen wird, könnte er nur dann nicht zu TA konvertieren, wenn dies gegen Abmachungen mit den Autoren verstößt. Die Autoren haben natürlich kein Mitspracherecht, wenn die OA-Ausgaben nur für die Zukunft durch kostenpflichtige Ausgaben ersetzt werden. Das sind aber eher Gedankenspielereien, um die OA-Orthodoxie, dass sich die Embargo-Free-Access-Verlag es sich ja jederzeit anders überlegen könnten, zurückzuweisen.

http://oad.simmons.edu/oadwiki/Main_Page

Das englischsprachige Wiki (Mediawiki=Wikipedia-Software) enthält einige Listen, die zuvor Peter Suber pflegte, insbesondere einen Kalender von Open-Access-Veranstaltungen.

Siehe auch:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/04/launch-of-open-access-directory.html

Die Deutschlandradio-Kultur-Sendung „Breitband” hat am Freitag über Wissenschaftliches Publizieren zwischen Tradition und Open Access berichtet. Anhörbar auf der Seite als mp3.

http://www.erudit.org/

Die neu gestaltete Website macht unter anderem zahlreiche Zeitschriften frei zugänglich.


 

twoday.net AGB

xml version of this page

xml version of this topic

powered by Antville powered by Helma