"Jeder Bürger kann Einsicht in die Akten von Gerichtsverfahren nehmen, sobald diese abgeschlossen sind. Dies teilt Schleswig-Holsteins Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage mit. Das Informationszugangsgesetz des Landes sei auch auf Gerichtsakten anwendbar."
http://www.patrick-breyer.de/?p=555623
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KlausGraf - am Donnerstag, 16. Oktober 2014, 16:58 - Rubrik: Archivrecht