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Fordert Thomas Hoeren bezüglich des Leistungsschutzrechtes für Verleger im UrhG:

http://blog.beck.de/2014/10/26/was-sollte-das-berlegungen-zum-ende-des-leistungsschutzrechts-f-r-verleger

Siehe auch:
http://www.medien-internetrecht.de/2014/10/das-faktische-aus-des.html

Es bleibt abzuwarten, ob die LSR-durchsetzungswilligen Verleger, die so viel von Chancengleichheit gegenüber Google gejault haben, nun auch den von ihnen eingeschüchterten oder faktisch zur Aufgabe gezwungenen kleinen Aggregatoren die gleiche Gratiseinwilligung gewähren werden:

http://archiv.twoday.net/stories/1022220691/

Ich sag es gern auch hier: Das "Unerhört" war IRONIE.
 

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