KlausGraf - am Samstag, 5. September 2015, 14:23 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
Mirko Fehrs (Gast) meinte am 2015/09/08 22:11:
Entzug des Doktortitels wegen Unwürdigkeit
Der verlinkte Artikel ist im letzten Abschnitt zu ergänzen: Die Aberkennung des Doktors wegen einer Straftat ohne wissenschaftlichen Bezug war keine Spezialität des NS, sondern Jahrzehnte lang in beiden deutschen Staaten üblich. Konkrete Beispiele dafür sind auf der Seite "Entzug des Doktortitels am..." genannt.In der damaligen BRD soll es sich laut dieser Seite um viele hundert Fälle gehandelt haben. In der DDR sind allein im Jahr 1958 etwa hundert Doktortitel wegen Republikflucht aberkannt worden.