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http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bvr85715-handelsblatt-auskunft-urteil-pressefreiheit/

http://www.bverfg.de/e/rk20150914_1bvr085715.html

Kein großer Sieg für die Pressefreiheit, denn die unfähigen Richter haben einige Hintertürchen für die intransparente Klassenjustiz eingebaut. So besteht "grundsätzlich kein Anspruch auf Einsicht in Behördenakten". Entscheidungen können "vollständig unter Verschluss gehalten werden, wenn konkrete Anhaltspunkte die Gefahr einer Vereitelung, Erschwerung, Verzögerung oder Gefährdung der sachgemäßen Durchführung eines Strafverfahrens im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 1 ThürPrG unmittelbar und dringend nahelegen". Wetten, dass sich das Richter-[...] an solche restriktive Aussagen halten wird?

Update:

http://www.verfassungsblog.de/oeffentlichkeit-hat-ein-recht-gerichtsurteile-zu-lesen/

http://holmputzke.de/index.php/veroeffentlichungen mit Autorenlink zur NJW
 

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