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https://netzpolitik.org/2015/rechtlich-unklar-politisch-falsch-zur-mannheimer-abmahnung-der-nutzung-gemeinfreier-bilder/

Ohne Berücksichtigung meiner Beiträge zum Thema, die durchaus Mehrwert enthalten:

http://archiv.twoday.net/stories/1022510077/ (zu § 72 UrhG)

In

http://archiv.twoday.net/stories/1022509983/

weise ich EU-Stellungnahmen nach, wobei Dobusch eine jüngere ergänzt. Im vom EU-Parlament im Sommer diesen Jahres mit großer Mehrheit verabschiedeten Bericht zum EU-Urheberrecht findet sich unter Punkt 31 folgende Passage:
[Das Europäische Parlament] fordert die Kommission auf, gemeinfreie Werke wirksam zu schützen, die definitionsgemäß nicht dem Urheberrechtschutz unterliegen; fordert deshalb die Kommission nachdrücklich auf, klarzustellen, dass ein Werk, das einmal gemeinfrei war, auch nach einer etwaigen Digitalisierung des Werkes, durch die kein neues, umgewandeltes Werk entsteht, gemeinfrei bleibt


http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A8-2015-0209+0+DOC+XML+V0//DE
 

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