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http://www.its-arolsen.org/de/presse/pressemeldungen/index.html?expand=4569&cHash=22e28073b1

Via Archivliste

Die Findbücher sind einsehbar unter:

http://www.its-arolsen.org/de/das_archiv/findbuecher/index.html

Der ITS ist keine Behörde, er nimmt für sich in Anspruch, nach Willkür Entscheidungen über den dauerhaften Ausschluss von benutzern zu treffen: "Demjenigen, der sich laut innerstaatlichem oder internationalem Recht des Missbrauchs von Daten schuldig macht, die er vom Internationalen Suchdienst erhalten hat, kann der Direktor des Internationalen Suchdienstes den weiteren Zugang zu den Archiven und Unterlagen nach freiem Ermessen verweigern." Das deutsche Verwaltungsrecht kennt kein freies Ermessen. Freies Ermessen bedeutet nichts anderes als Willkür, vermutlich ohne Möglichkeit eines Rechtsschutzes.
Karsten Kühnel (Gast) meinte am 2010/12/06 23:34:
ITS ist Institution nach internationalem Recht (kein "Privatarchiv")
Der ITS ist eine Institution unter der Leitung der Regierungen von 11 Staaten, die hierzu einen Internationalen Ausschuss für den ITS eingerichtet habenff. Das Handeln des ITS fußt somit auf internationalem Vertragsrecht. Die Nutzungsbedingungen des Archivguts des ITS sind durch gemeinsamen Beschluss von diplomatischen Vertretern dieser 11 Regierungen (darunter auch Deutschland) festgelegt. Darin ist die Pflicht festgelegt, die Archivalien bzw. deren digitale Kopien nach Maßgabe des jeweiligen innerstaatlichen Rechts des Landes, in dem sich die verwahrende Institution befindet, bereitzustellen. Jeder Nutzer verpflichtet sich vor Beginn der Archivaliennutzung in Bad Arolsen zur Anerkennung und Einhaltung dieser Regeln. Die Nichtbeachtung kann ein Ausschlusskriterium für eine künftige Archivnutzung sein. Der ITS hat hier einen Ermessens- oder Entscheidungsspielraum nötig, schließlich hat er es im Kreis seiner potentiellen Nutzer nicht nur mit seriösen Forschern, sondern auch mit der Brisanz von Nutzungsversuchen durch Holocaustleugner zu tun. Im übrigen bleibt es jedem Nutzer, der sich ungerecht behandelt fühlen sollte, unbenommen, an das "Governing Body" (den Internationalen Ausschuss) oder an das "Managing Body" (das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Genf) zu appellieren.

Der ITS ist keine deutsche Einrichtung. Das deutsche Verwaltungsrecht findet auf das Archivwesen des ITS somit keine Anwendung. Der ITS nimmt auch nicht für sich in Anspruch, eine nationale Behörde zu sein.

Zur Zugänglichkeit und den nutzungsrechtlichen Hintergründen (bereits auf der Grundlage des Entwurfs der Neufassung der Verträge über den ITS) wird der Interessierte in der kommenden Ausgabe der "Archiefkunde" des flämischen Archivarsverbands einen Beitrag über den ITS finden, der in leicht gekürzter Fassung als Referat auf dem Programm der internationalen Archivtagung "Archives without Borders / Archivos sin Fronteras" im vergangenen Sommer in Den Haag vorgetragen wurde (Bericht s. "Archivar" 4/2010).

Karsten Kühnel 
KlausGraf antwortete am 2010/12/07 00:46:
Es bleibt dabei
Rechtsstaatliche Standards sind ja in der Diplomatie, wie man spätestens seit Wikileaks weiß, wenig verbreitet.

Und was nicht online ist, nehme ich in der Regel auch dann nicht wahr, wenn es in einem so bekannten Fachorgan wie der "Archiefkunde" abgedruckt wird.

Im übrigen mag ich es nicht, wenn solche Informationen nur der beschränkten Öffentlichkeit (Achtung: Wortspiel) der Archivliste zugänglich gemacht werden, nicht aber Archivalia. Nach deutschem Recht wäre eine Gleichbehandlung von Archivalia vielleicht durchzusetzen, nach ihrer Phantasie-KriegsRechtsgrundlage ganz sicher nicht.

"Im übrigen bleibt es jedem Nutzer, der sich ungerecht behandelt fühlen sollte, unbenommen, an das "Governing Body" (den Internationalen Ausschuss) oder an das "Managing Body" (das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Genf) zu appellieren." Man kann auch mit Eingaben an den Heiligen Stuhl wenden, vielleicht ist da die Erfolgquote höher. 
 

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