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Die zunehmende Vermarktung von Kulturgut mittels sogenannter Bildrechte thematisiert Rita Gudermann in der heutigen ZEIT. Sie lässt auch kritische Stimmen zu Wort kommen: Aber ist es überhaupt rechtmäßig, dass die Museen die Bilder von den Bildern vermarkten? Die hohen Kosten für Bildrechte stören beispielsweise Wissenschaftler, die täglich mit historischen Bildquellen arbeiten. Die Kommerzialisierung der Fotos von Sammlungsgegenständen sei mit dem kulturellen Auftrag der Museen nicht vereinbar, kritisiert der Freiburger Historiker Klaus Graf. [...] Im Fall der Auseinandersetzung der Internationalen Bridgeman Art Library gegen die kanadische Bildagentur Corel Corporation entschied der New Yorker Richter Lewis A. Kaplan im Jahr 1999,
dass die von der Bildagentur vertriebenen Reprofotos von gemeinfreien Gemälden nicht copyrightfähig sind. Nicht immer urteilen Gerichte so eindeutig, und genau das ist eine Sorge des deutschen Kritikers Graf. Er vertritt die Haltung: „Wer die Mona Lisa fotografiert, möchte mit einer fremden kreativen Leistung, nämlich der von Leonardo da Vinci, Kasse machen. Er ist gewissermaßen ein Schmarotzer, der die Begrenzung des Urheberrechtsschutzes umgehen“ und dessen festgesetztes Ende 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers hinausschieben will. Wenn die Museen als Eigentümer der Originale mit den Reproduktionen bereits gemeinfrei
gewordenen Kulturguts handeln, treiben sie nach Ansicht von Graf „Raubbau an einer reichen Public Domain“. Denn anstatt gemeinfrei gewordenes Kulturgut zu „remonopolisieren“, müsse
es – als Teil unseres kulturellen Erbes – allen zugänglich gemacht werden. Museen und Archive hätten dagegen sogar die Aufgabe, Kultur zu verbreiten, und dafür nicht mehr als die Erstattung der Herstellungskosten zu verlangen – Eigentum verpflichte schließlich.


Hintergründe zu meiner Position:
http://www.jurawiki.de/FotoRecht

Der ZEIT-Artikel nimmt kurz auch auf Open Access und die Ansicht der Stiftung Preussischer Kulturbesitz Bezug:

So weit wie Graf geht Klaus Dieter Lehmann, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin, nicht. Aber er lehnt die Praxis vieler Museen ab, die Bildrechte exklusiv an eine Agentur zu vergeben. Dazu zwinge ihn schon sein Berufsethos. „Wissenschaft muss zu öffentlichem Wissen werden.“ Und deswegen betrachtet er auch die „Berliner Erklärung“ der Wissenschaftsorganisationen zum Open Access vom Oktober dieses Jahres mit Sympathie. Sie fordert, dass nicht nur wissenschaftliche Publikationen, sondern auch Kulturgut frei im Internet zugänglich sein soll.
[...]
Einen Weg, allen Interessen gerecht zu werden, versucht der Präsident der Stiftung Preußischer
Kulturbesitz, Lehmann, zu gehen. Er ist Herr über 17 Museen, die Staatsbibliothek und das
Geheime Staatsarchiv in Berlin und sich der Tragweite des Problems bewusst. Zusammen mit
anderen europäischen Kultureinrichtungen baut er gerade ein gigantisches Kulturportal im
Internet auf, das große Teile der staatlichen Sammlungen präsentieren und als zentrale
Serviceeinrichtung für alle Kulturinteressierten dienen soll.

Im geplanten Netz sind die Bilder in geringer Auflösung für jeden einsehbar – ein unschätzbarer
Fundus für Forschung und Lehre. Sobald ein Werk publiziert werden soll, wird jedoch eine
Anmeldung und die anschließende Bezahlung für die hoch aufgelösten Bilddaten erforderlich.

Genauestens will er dabei zwischen gemeinnütziger, wissenschaftlicher und kommerzieller
Nutzung unterschieden wissen: „Wenn jemand ein eigenes Produkt mit unseren Bildern
herstellen will, dann soll er auch bezahlen. Dem Steuerzahler würde sonst zu viel zugemutet,
weil wir einseitig bestimmte Branchen begünstigten. Schließlich ist die Digitalisierung eine
weitere zusätzliche Präsentationsform, die einen neuen wirtschaftlichen Kreislauf öffnet.“ Und
an dem möchten viele partizipieren.
 

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