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Um Kirchenbücher dreht sich eine kleine Diskussion im Rheinhessenarchiv. Statt Scannen bietet sich das Fotografieren mit einer Digitalkamera an. Da Tageslicht optimal ist, sind keinerlei schädliche Einflüsse für das Archivgut zu befürchten, die über das hinausgehen, was bei einer normalen Benutzung des Originals in Rechnung gestellt werden muss.
Sehr instruktiv geht J. Gallenbacher in der c't 2003/1, S. 186-189 auf das Fotografieren von Dokumenten mit der Digitalkamera ein (Aufnahmetipps,
Bildbearbeitung mit Photoshop). Allerdings ist es juristischer Unfug, wenn S. 187 behauptet wird, da für Digitalkameras keine Kopiergeräteabgabe erhoben werde, dürfe man nur Urheberrechtsfreies fotografieren (die Kopiererlaubnis wird in § 53 UrhG geregelt). Im Archiv für Familiengeschichtsforschung (2002/4, S. 257-265) stellt H. Zierdt unter dem Titel Digitale Archive und ihr Nutzen für den Familienforscher ebenso praxisnah den Nutzen einer Digitalkamera zur Digitalisierung
familienkundlicher Unterlagen dar. Mit einer Digitalkamera hat die Kasseler Gesellschaft für Familienkunde bereits 10.000 Seiten digitalisiert.
 

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