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bei der DFG gilt das Gesetz des Schweigens. Alle Versuche, die Forschungsgemeinschaft dazu zu zwingen, ihre Gutachten offen zu legen, sind bisher gescheitert. Am 21. Dezember 2005 entschied das Amtsgerichts Bonn, dass die DFG die Gutachten auch weiterhin unter Verschluss halten darf (Aktenzeichen 9 C 390/05). [...] Dennoch muss die DFG ihre Entscheidungen nach geltendem Recht nicht begründen, so wie es etwa Behörden bei Bewilligungs- und Ablehnungsbescheiden tun müssen. Denn die Forschungsgemeinschaft ist ein privater Verein und damit juristisch auf einer Stufe mit etwa den Bowlingfreunden Bonn. Deshalb gilt für sie nicht automatisch das Informationsfreiheitsgesetz, das im öffentlichen Bereich und auch an den staatlichen Hochschulen Akteneinsicht garantiert.

SPIEGEL Online berichtet über die fragwürdige Geheimhaltung von DFG-Gutachten.

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,394373,00.html
 

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