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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,747880,00.html

Wut, Empörung, Fassungslosigkeit: In der Plagiatsaffäre um Verteidigungsminister Guttenberg melden sich immer mehr Wissenschaftler zu Wort - und rügen das Verhalten des CSU-Politikers.

http://www.n-tv.de/politik/Gelehrte-prangern-Guttenberg-an-article2710386.html

Auch nach Einschätzung des Fachanwalts Jan Bernd Nordemann hat Guttenberg mit seiner Doktorarbeit mehrfach deutlich das Urheberrecht verletzt. "Ein weggelassenes Zitat ist noch keine Urheberrechts-Verletzung. Aber in dem Ausmaß mit wörtlicher Übernahme ganzer Absätze aus fremden Quellen ist es Verletzung geistigen Eigentums", sagte der Spezialist für Urheber- und Medienrecht zur Plagiats-Affäre um den CSU-Politiker.

Der Fall könnte allerdings zivilrechtliche Folgen haben, sagte Professor Nordemann. Betroffene, deren Texte in der Doktorarbeit verwendet wurden, könnten vor einem Zivilgericht Unterlassung fordern und Schadensersatzansprüche geltend machen - wenn eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kommt. "Möglich ist zum Beispiel, eine Weiterverbreitung des Buches per Gerichtsentscheid verbieten zu lassen." Nur die Autoren, deren Texte sich in der Doktorarbeit wiederfinden, könnten dagegen vorgehen.

Strafrechtliche Konsequenzen hält der Experte dagegen für weniger wahrscheinlich. "Das Strafrecht braucht den Vorsatz." Dies würde nur in Betracht kommen, wenn Fußnoten wissentlich weggelassen wurden, sagte Nordemann. Dies nachzuweisen sei kompliziert. Sollte sich aber herausstellen, dass zu Guttenberg die eidesstattliche Erklärung zu seiner Arbeit fahrlässig falsch gegeben habe, könnte das Folgen haben. Fahrlässig sei schon, Angaben nicht sorgfältig genug gemacht zu haben.


Nordemann verkennt, dass die Staatsanwaltschaft im Fall Kasper bei einem unmittelbar vergleichbaren Plagiat keine Probleme hatte, 90 Tagessätze Geldstrafe durchzusetzen:

http://archiv.twoday.net/stories/14648261/
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Guttenberg-und-der-Fall-des-Andreas-K_aid_969599.html

Wer für seine Doktorarbeit vor allem andere Werke plündert und sogar seine Einleitung mit einem Plagiat beginnt, handelt nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich!

„Den Doktorvater nehme ich in Schutz“, sagte Anwalt Nordemann. „Man kann nicht alle Quellen auswendig kennen. Und Plagiate fallen nur bei Nutzung der modernen Medien auf.“ Der Jurist unterstrich: „Das ist ja keine schlechte Doktorarbeit. Zu Guttenberg hat sich ja die richtigen Stellen rausgesucht.“
http://goo.gl/mLWw9 = lvz-online.de

Das ist hahnebüchen. Plagiate fallen auch dann auf, wenn man sich die Mühe macht, die Verarbeitung der benützten Quellen und Literatur wenigstens stichprobenhaft zu überprüfen, was Aufgabe von Gutachtern und Rezensenten sein sollte. Das kann man ganz ohne neue Medien, wenn es sich um sogenannte Bauernopfer-Referenzen handelt, bei denen die Quelle angegeben wird.

Update: Klare Worte von Lepsius im Video
http://www.facebook.com/video/video.php?v=10150114353118088&comments

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=guttenberg

 

twoday.net AGB

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