Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
Das Landgericht verkennt die Anforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips, dass in der Formulierung „soweit (…) notwendig“ in § 81b StPO seinen Niederschlag auch in der einfachgesetzlichen Regelung gefunden hat.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20110308_1bvr004705.html

Ist mir leider auch schon mal passiert :-(

(RSS)
Lektor (Gast) meinte am 2011/04/06 19:04:
Besserwisser
... und nicht einmal ansatzweise eine Erwähnung wert. 
KlausGraf antwortete am 2011/04/06 19:15:
Sie wissen doch sicher, wo der Zimmermann das Loch gelassen hat?
Ich werde Sie nicht vermissen. Ich brauche mich gegenüber einem anonymen Heckenschützen nicht zu rechtfertigen. 
Benedikt Wulf (Gast) antwortete am 2011/04/06 21:15:
löblich
Nein, wir sollten Ihnen bestätigen, dass (richtig?) Ihre orthographischen Kenntnisse, soweit sie in diesem Blog erkennbar werden, durchaus löblich sind. Nur inhaltlich ... aber das kann ja noch werden. 
KlausGraf antwortete am 2011/04/06 21:16:
Für Sie gilt das Gleiche:
hauen Sie ab! 
Gast (Gast) antwortete am 2011/04/07 13:33:
Dann
... frage ich mich, warum Sie dann mit einem Blog die Öffentlichkeit suchen? Von einem Lehrbeauftragten sollte man andere Umgangsformen erwarten. 
KlausGraf antwortete am 2011/04/07 19:08:
Jurablogs: 100 Leser
Wem hier Inhalte nicht passen, kann einfach wegbleiben. Wer mich anonym als Besserwisser beschimpft, bekommt die Tür gewiesen.

Wie bei allen "Krawall"-Themen haben die Jurablogs-LeserInnen auch diesen Beitrag goutiert, da er mir den den Top-Meldungen (die ich per RSS beziehe) begegnete. Jurablogs nennt die Zahl der Leser: in diesem Fall 100. So belanglos kann er also gar nicht gewesen sein. Ich brauche mich für diesen Beitrag nicht zu rechtfertigen, aber die einwandfreie Beherrschung der deutschen Sprache sollte gerade in den Urteilen der höchsten Gerichte selbstverständlich sein. Und wenn ein solcher Lapsus passiert, braucht man Korrektoren, die ihn finden. Anders als dem BVerfG steht mir bei solchen Ausrutschern kein riesiger Mitarbeiterstab zu Gebote. 
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma