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Durch die Nachqualifizierung der Denkmalliste hat sich in einigen Orten der Bestand an potentiellen Bodendenkmälern erhöht.
Aus der Politik entstand nun der Druck, die Zahl der ausgewiesenen archäologisch interessanten Flächen drastisch zu reduzieren - dabei wird auf die Formulierung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes von 1973 verwiesen, das Denkmäler als in der Regel "aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit" definiert.
"Die restriktive Auslegung des Art. 1 Abs. 4 DSchG führt also je nach Definition dieser Abgrenzung zwischen Frühgeschichte und Mittelalter dazu, dass der Denkmalstatus für fast alle archäologischen Quellen des Mittelalters und der Neuzeit entfällt. "

Dazu der Brennpunkt der Denkmalpflege Informationen des bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege mit der "Ingolstädter Erklärung" von Fachvertretern der Mittelalterarchäologie.

s.a. blog Archäologik
 

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