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http://www.welt.de/kultur/article109959861/Schluss-mit-der-Hexenjagd-auf-Annette-Schavan.html

Der Titel ist Programm:

"Schluss mit der Hexenjagd auf Annette Schavan!"

"Seit dem Fall des Lügenbarons Guttenberg hat sich - vor allem durch das Internet - eine Stimmung breit gemacht, die man als inquisitorisch bezeichnen kann. Wie weiland Professor van Helsing tauchen plötzlich selbsternannte "Plagiatsjäger" auf, die in den tiefsten Schächten der Jugend von Politikern wühlen, nicht nur um sie bloßzustellen, sondern um sie gleich zu vernichten."

Von Vernichtung kann ja nun nicht die Rede sein. Nochmals mein Argument mit Schwerte-Schneider: Dessen bürgerliche Existenz wurde in der Tat vernichtet, weil sie auf einer grandiosen Lüge aufbaute. Seine Leistungen nach 1945 zählten nichts mehr, aber seinen Doktortitel durfte er behalten.

"Zum Fall Schavan: Stimmen die Nachrichten, die aus dem Gutachten des Düsseldorfer Judaisten Stefan Rohrbacher gesetzeswidrig und höchst fragwürdig an die Öffentlichkeit gelangt sind, hat sich die fünfundzwanzigjährige Studentin Annette Schavan 1980 unter anderem auf die Aussagen des Philosophen Josef Speck bezogen, diese Quelle gewissenhaft in den Fußnoten vermerkt, die Verweise aber nicht fortlaufend wiederholt, obgleich sie einen Teil seiner Gedanken weiter paraphrasierte. Darüber hinaus habe Schavan Zitate von Alfred Adler verwendet, die sie nicht aus dem Werk des Individualpsychologen, sondern aus anderen Bücher der Sekundärliteratur entnommen hat. Hätte sie eigenständig nach dem Satz Adlers gefahndet, wäre ihr aufgefallen, dass nicht der Psychotherapeut, sondern Gerhard Adler gemeint gewesen sei.

So weit, so schlecht"

Schlecht ist auch, dass hier einfach gelogen wird. Jeder konnte schon vor dem Bekanntwerden von Details aus der Rohrbacher et al.-Stellungnahme sich auf

http://schavanplag.wordpress.com/

selbst ein Bild machen. Der Plagiatsexperte Stefan Weber hat schon - aufgrund einer früheren vorläufigen Recherche - im Mai 2012 für die Aberkennung des Doktortitels plädiert:

Weber kommentiert:

Wenn schavanplags Textvergleiche stimmen, dann,…
… ja dann hat auch Frau Annette Schavan abgeschrieben, und zwar auf die bekannt widerwärtige, die Wissenschaft kaputt machende Art und Weise. Dann gehört auch sie zu jenen, die nicht begriffen haben und/oder nie richtig gelernt haben, worum es in der Wissenschaft eigentlich geht. Langsam wird es redundant, ich schreibe es dennoch noch einmal: Es geht darum, dass man Texte einerseits korrekt zitiert und andererseits in eigenen Worten interpretiert – und nicht darum, dass man beides vermengt: dass man nach gesetzten Fußnoten noch ein bisschen vom soeben referenzierten Autor “mit abschreibt”, dass man Belege irgendwo einstreut, aber ganze Absätze leicht umgeschrieben übernimmt usw. Das ist keine Wissenschaft, das ist nur die niedere Kunst des Text-Frisierens für den Anschein eigener gedanklicher Durchdringung.
http://plagiatsgutachten.de/blog.php/wenn-schavanplags-textvergleiche-stimmen-dann/

zitiert nach: http://archiv.twoday.net/stories/97010365/

Nun gibt es inzwischen noch mehr einschlägige Stellen, und die offenbar gründlichen Textvergleiche der Gemeinschaftsarbeit, die als Rohrbacher-Gutachten zwar Teilen der Presse, aber nicht der Öffentlichkeit vorliegt, haben die Befunde Schavanplags bestätigt.

"Als Schavan ihre Prüfung ablegte, studierte sie in einem Promotionsstudiengang, der den Magister/das Diplom gleich übersprang und das Studium mit der Dissertation beendete. Wird ihr Examen für ungültig erklärt, ist Schavans Existenz nicht nur als Politikerin vernichtet, sondern sie ist auch beruflich am Ende."

Selbst in einer pädagogischen Dissertation aus den 1970er Jahren musste man redlich wissenschaftlich arbeiten. Was passiert ihr denn groß? Ihre politisch-berufliche ist ohnehin am Ende, sie ist ja auch nicht mehr die jüngste. Sie wird eine satte Pension bekommen und darf eben nur nicht mehr ihren Düsseldorfer Doktortitel führen. Dass ihre Ehrendoktortitel aberkannt werden, damit ist nicht zu rechnen.

"Wo bleibt die Verjährungsfrist?

Nur: Darf man Examensarbeiten, die vor dreißig, vierzig Jahren verfasst wurden, nach den heutigen Maßstäben bewerten?"

Eine Doktorarbeit ist keine Examensarbeit. Für universitäre Abschlussarbeiten gelten unterschiedlich bemessene Fristen, innerhalb derer eine Rücknahme des verliehenen Titels möglich ist.

Scherzhaft wird dann auch noch angefügt: "Um sie zu beenden, wäre es auch möglich, dass nur die Anträge auf Plagiatsprüfung angenommen werden, deren Verantwortliche zuvor ihre eigenen Prüfungsunterlagen offen legen - von der Abitursklausur bis zur Diplomarbeit."

Ich hätte da nichts zu verbergen. Wieder neben der Sache: Für solche Prüfungen gelten mit guten Gründen Verjährungsfristen.

Wer öffentlich eine Dissertation vorgelegt hat, muss es dulden, dass öffentlich über ihn hergezogen wird, wenn er nicht nur ein bißchen geschummelt hat. Und der Doktorhut muss ihm dann auch abgenommen werden. Und eine Wissenschaftsministerin, die so eklatant gegen die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens verstoßen hat, muss zurücktreten. Und die Journalisten, die sie jetzt eilfertig in Schutz nehmen, sollten lieber still sein.

Zur Causa Schavan hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=schavan

 

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