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http://www.internet-law.de/2011/05/nach-street-view-folgt-die-diskussion-um-streetside.html

Die Internet Word meldet, der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Kranig hätte Microsoft die Kamerafahrten für den umstrittenen Dienst Streetside jetzt erlaubt.

Ganz abgesehen davon, dass Herr Kranig nicht der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte ist, suggeriert diese Meldung, der Start von Microsofts Pendant zu Google Street View sei in irgendeiner Form von der Genehmigung der Datenschutzaufsicht abhängig. Das ist allerdings nicht der Fall.

Es gibt vielmehr keine rechtliche Grundlage dafür, Dienste wie Street View oder Streetside zu untersagen, geschweige denn, von einer vorherigen Genehmigung abhängig zu machen. Das ist natürlich auch den Datenschutzbehörden bewusst. Dennoch droht man mit Verfügungen und verlangt im konkreten Fall von Microsoft, dass den Bürgern ein Vorabwiderspruchsrecht eingeräumt wird, wofür es allerdings ebenfalls an einer rechtlichen Grundlage mangelt. Die Datenschutzbehörden versuchen vielmehr öffentlichen und politischen Druck aufzubauen, in der Hoffnung, dass die Unternehmen, weil sie öffentliche Diskussion fürchten, dann einlenken werden.


(F)
Conrad Schmidt (Gast) meinte am 2011/05/21 11:18:
Fehlender Schutz vor aufdringlichen Internetdiensten
Gemein ist den kommerziellen Internet-Geoinformationsdiensten „Microsoft Streetside“ und „Google Streetview“, dass sie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger allein aus monetären Gründen mit Füßen treten. Solange die Bundesgesetzgebung nicht endlich regulierend eingreift und eine zentrale - und vor allem neutrale - Widerspruchstelle einrichtet, bleibt es dem Zufall und „Gutwillen“ der Großkonzerne vorbehalten, ob Haus und Hof - verknüpft mit möglichst vielen weiteren standortbezogenen und idealer Weise personenbezogenen Daten - gegen den Willen der Betroffenen jederzeit und überall im Internet verfügbar sind. 
Ladislaus antwortete am 2011/05/21 22:24:
So ein Quatsch. Die äußeren Ansichten von "Haus und Hof" sind zurecht nicht gesetzlich geschützt (die Privatsphäre hingegen zurecht schon). 
 

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