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"Nach Ansicht der CDU/FDP-Regierung in Kiel sollen personenbezogene Daten nur noch im Internet veröffentlicht werden dürfen, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Ausnahmen sollen lediglich für Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen oder durch die Betroffenen selbst veröffentlichte Informationen gelten."

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4925

Gilt natürlich nur für öffentliche Stellen, siehe

http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Achtung-LDSG-richtet-sich-nur-an-Behoerden/forum-200729/msg-20291525/read/

Aber natürlich auch für Archivfindbücher im Netz ...

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