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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Bremen, zuständig für den Vollzug des Informationsfreiheitsgesetzes, das am 1. August 2006 in Kraft tritt, auf dessen ungepflegter Homepage noch kein Hinweis auf das Gesetz zu finden ist, hat mitgeteilt, dass es erst mit Inkrafttreten online verfügbar sein wird. Das Ersuchen, einen E-Text zu übermitteln, hat er abgelehnt, da für die Veröffentlichung von Gesetzestexten die Bremische Bürgerschaft zuständig sei. Ich habe diese gebeten, mir einen E-Text zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Die Publikation von Gesetzen erfolgt in amtlicher Form in Gesetzesblättern. Der Bundesgesetzgeber hat in § 5 UrhG Gesetze vom Urheberrechtsschutz ausgenommen, damit sie möglichst weit verbreitet werden.

Es schlägt dem Transparenz-Anliegen des Informationsfreiheitsgesetzes ins Gesicht, wenn
* der Gesetzestext nur in einem kostenpflichtigen Angebot online abrufbar ist
* die für die Durchführung des Gesetzes zuständige Behörde eine Internetpublikation erst ab Inkrafttreten vorsieht
* diese Behörde es ablehnt, einem Bürger zu Veröffentlichungszwecken einen elektronischen Gesetzeszweck zu überlassen.

Jede Behörde ist befugt und nach dem Publizitätsgebot der Gesetzgebung auch verpflichtet, Rechtsnormen an Bürger kostenfrei in elektronischer Form zu übermitteln, insbesondere wenn diese einer Veröffentlichung im Internet dienen sollen. Ein Vorbehalt, dass einzig und allein die im Gesetzesblatt publizierte amtliche Fassung gültig ist, ist sinnvoll. § 5 Abs. 1 sieht kein Änderungsverbot bei Gesetzestexten vor, auch fehlerhafte private Internetveröffentlichungen müssen rechtlich geduldet werden.
hawhill meinte am 2006/06/08 20:36:
Zugriff auf das Gesetzblatt
Tatsächlich ein Unding. Aber es gibt zum Glück das hier (eben zum ersten mal entdeckt):
http://www.parlamentsspiegel.de/portal/Parlamentsspiegel_neu/Webmaster/anfang.jsp
Toller Service! Das fragliche Gesetz ist in Nr. 32/2006. 
KlausGraf antwortete am 2006/06/08 20:59:
Mag ja sein, ich finds aber nicht
Mein Mozilla findet da nichts. Auch wenn ich bei Bremen aus dem Index die 20 Treffer Informationsfreiheitsgesetz übernehme, findet er nichts. Mit 32/2006 findet er auch nichts. Muss ich IE nehmen? 
hawhill antwortete am 2006/06/08 21:22:
Upps!
Ich habe einen Teil der URL gekürzt gehabt, da ich dachte, es handele sich um ein dort verlinktes Angebot. Daher kurz noch ein URL (dort konnte ich es bekommen):
http://www.parlamentsspiegel.de/portal/Parlamentsspiegel_neu/Webmaster/Dokumente/laender_gesetzesblaetter.htm
Es gibt auch ein "URL des Dokuments":
http://www.parlamentsspiegel.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.4/Dokumentenarchiv/dokument.php?gl=FF&gbl=GBL&gjahr=06&gnr=32&seiteNr=&quelle=gbl
Edit: und: nein, ich habe es auch mit Opera bekommen können. Mozilla/Gecko-basiertes habe ich nicht versucht, IE mangels zugehörigem Betriebssystems auch nicht... 
KlausGraf meinte am 2006/07/06 13:29:
Zu den Gesetzen von Hamburg und Bremen
http://recherchenblog.ch/index.php/weblog/neue_informationsfreiheitsgesetze_in_deutschland1/ 
wkeim meinte am 2006/08/23 21:18:
Hier ist der Gesetzestext
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat die Gesetzestexte der Ländergesetze veröffentlicht: http://www.bfdi.bund.de/cln_030/nn_672714/IFG/Gesetze/Landesgesetze/Landesgesetze__node.html__nnn=true

Walter Keim
http://home.online.no/~wkeim/files/ifg-resultat.htm 
 

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