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http://www.ostsee-zeitung.de/vorpommern/index_artikel_komplett.phtml?SID=be0dbb9b75af484e4758b35bb8276919&param=news&id=3606237

Die Bücher aus der wertvollen Stralsunder Ratsbibliothek werden vorerst nicht weiterkauft. Das bestätigte Antiquar Peter Hassold aus Dinkelscherben (Bayern) Mittwoch der OSTSEE-ZEITUNG.
Er hatte im Sommer Teile der so genannten Gymnasialbibliothek aus dem Bestand des Stadtarchivs gekauft. Nach der OZ vorliegenden Informationen bezahlte er für die knapp 6000 Bände 95 000 Euro. Ob bereits Bücher verkauft worden seien, wollte er nicht sagen. Die Online-Ausgabe des Börsenblatts zitiert in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme des Verbandes Deutscher Antiquare. Darin heißt es, das Hassold zu dem Schritt, die Bücher nicht mehr anzubieten, "nach Rechtslaage nicht verpflichtet wäre." Den Entscheidungsträgern in Stralsund solle Gelegenheit gegeben werden, die "Verkaufsentscheidung eingehend zu prüfen und begutachten zu lassen".


Ausführlicher:

http://www.antiquare.de/aktuelles.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=49

http://www.boersenblatt.net/562303/

Als dümmliches Rückzugsgefecht werte ich die Stellungnahme des Greifswalder Antiquars Ulrich Rose:

http://www.boersenblatt.net/563070/

Gern hätte ich Beleg für die aus meiner Sicht falsche Behauptung:

Es seien "Verkauf bzw. Versteigerung von ganzen Bibliotheken aus privater Hand, aus kirchlichem Besitz oder aus öffentlichen Bibliotheken keine Seltenheit ".

Und die Äußerungen der WutbürgerInnen in den Kommentaren zur unseren Petition sind kein "bigottes Gezeter", sondern angesichts eines so nicht dagewesenen Anschlags auf kommunales Kultur- und Archivgut sehr berechtigt.

Natürlich will das halbseidene Antquiariatsgewerbe, das genügend schwarze Flecken auf seiner Weste hat, jetzt den schwarzen Peter anderen zuschieben.

ich billige keinesfalls Schmäh-Anrufe und Hass-Mails an Hassold. Aber mir gegenüber war dieser Antiquar außerordentlich unfreundlich und hat nach kurzem Gespräch aufgelegt, ohne dass er etwas über die juristischen Implikationen hören wollte. Wer sich an der Zerschlagung einer historischen Sammlung beteiligt, die in der Archivsatzung als unveräußerlich gekennzeichnet ist und im Handbuch der historischen Buchbestände, das natürlich auch Antiquare gut kennen, ausführlich beschrieben wird, kann nicht auf mein Mitgefühl hoffen. Dass er nicht gewusst haben will, dass es sich um die Gymnasialbibliothek gehandelt hat (SZ-Journalist wie unten), kaufe ich ihm nicht ab. Die Besitzvermerke hat er doch selbst registriert. Auch für 95.000 erhält man keinen wertlosen Plunder, und ein Antiquar, der den kulturhistorischen Wert solcher Bände bzw. solcher Provenienzen nicht erkennt, sollte diesen Beruf nicht ausüben. Ohnehin wäre es wohl besser, wenn viele Archivare Antiquare, die sich als Kulturgutschänder betätigen, ihren Beruf aufgäben.

***

Besser spät als nie:

http://www.vdb-online.org/wordpress/2012/11/13/offener-brief-des-vdb-zum-verkauf-historischer-buchbestande-aus-dem-stadtarchiv-der-hansestadt-stralsund/

"Der VDB-Vorsitzende hat sich am 11. November in einem offenen Brief an den Oberbürgermeister und an den Präsidenten der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund gewendet. Herr Maaß aus dem VDB-Regionalverband Südwest hat zudem eine Online-Petition gestartet, die bereits zahlreiche Unterstützer gefunden hat. Der VDB ruft Sie zur Zeichnung dieser Petition auf."

Der Offene Brief lautet:

Offener Brief an den Präsidenten der Bürgerschaft und den Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund

Sehr geehrter Herr Präsident der Bürgerschaft, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Mit großer Besorgnis haben wir die Presseberichte über den Schimmelbefall im Stadtarchiv
der Hansestadt Stralsund zur Kenntnis genommen. Mit noch größerer Besorgnis müssen wir
feststellen, dass diese gravierenden Schäden nur deshalb bemerkt wurden, weil unter
Ausschluss der Öffentlichkeit wertvolle Bibliotheksbestände ungenannten Umfangs verkauft
wurden. Mit Bestürzung müssen wir feststellen, dass immer mehr dieser Werke – versehen
mit ungetilgten Besitzstempeln der Hansestadt Stralsund – in verschiedenen Antiquariaten
zum Kauf angeboten werden. Unverständlich ist uns, warum – trotz zahlreicher Nachfragen
aus Bibliotheken und Archiven – von Seiten der Hansestadt immer noch keine Angaben zur
Quantität und zur Qualität der veräußerten Bestände gemacht werden können oder dürfen.
Wir bedauern ausdrücklich, dass vor dem Verkauf nicht der Rat qualifizierter
Bibliothekarinnen und Bibliothekare des Landes eingeholt wurde und dass dadurch dem
Vermögen der Bürgerinnen und Bürger Stralsunds möglicherweise materielle wie
immaterielle Schäden in erheblichem Umfang entstanden sind.

Die historischen Archiv- und Bibliotheksbestände der Hansestadt Stralsund reichen ins
Mittelalter zurück – sie gehören ebenso zum Weltkulturerbe Stralsund wie der Grundriss, die
Gebäude und die Kirchen der Stadt. Dieses Erbe unbeschädigt und ungeschmälert für
kommende Generationen zu erhalten muss den Verantwortlichen in Stadt und Land Pflicht
und Verpflichtung sein.

Sehr geehrter Herr Präsident der Bürgerschaft, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir ersuchen Sie, dieser Pflicht nachzukommen.

Wir ersuchen Sie ferner, detaillierte Auskunft über Umfang und Qualität der veräußerten
Bestände zu geben und auch das beim Verkauf durchgeführte Vergabeverfahren
einschließlich der Preisermittlung offen zu legen. Die Ankündigung von Herrn
Oberbürgermeister Dr. Badrow, zum Verkauf im Nachhinein „eine unabhängige
Fachmeinung von außen“ einzuholen, erachten wir nicht für ausreichend.

Öffentliches Archivgut darf nicht veräußert werden, historisches öffentliches Bibliotheksgut
nur unter Beachtung der fachlichen Standards abgegeben oder ausgesondert werden. Hierzu
gehört, dass der Zusammenhang historischer Sammlungen gewahrt bleiben muss und dass
entbehrliche Bände vorrangig anderen Bibliotheken und öffentlichen Sammlungen anzubieten sind.

Im Namen unserer Mitglieder erklären wir unsere Bereitschaft, Sie beim Schutz und bei der Erhaltung Ihres schriftlichen Kulturguts fachlich zu beraten und zu unterstützen"

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Klaus-Rainer Brintzinger


Der Brief liegt auf einer Linie mit den bisherigen Protestbekundungen. Erfreulich ist, dass es nicht als ausreichend bezeichnet wird, wenn ein externer Gutachter bestellt wird.

Einem Gespräch mit einem SZ-Journalisten, der für morgen einen Artikel vorbereitet, konnte ich entnehmen, dass anscheinend zwei Experten tätig werden sollen. Nach den Signalen aus Stralsund laufe es wohl auf eine Rückabwicklung des Kaufs hinaus.

Er berichtete zudem, es werde behauptet, zum Verkaufszeitpunkt sei schon die Hälfte der Gymnasialbibliothek nicht mehr vorhanden gewesen. Aufgrund des "Handbuchs der historischen Buchbestände" und eines Telefonats mit der Bearbeiterin des Eintrags, Frau Klostermann, die sich der Petition angeschlossen hat, kann ich das überhaupt nicht nachvollziehen.

Aus anderer Quelle stammt die Information, die Idee für die Verkäufe sei vom Stadtarchiv ausgegangen. Dann sollten dort meines Erachtens personelle Konsequenzen gezogen werden!

***

Wir dürfen uns jetzt nicht zurücklehnen, sondern müssen die Petition weiterbetreiben! Inzwischen haben unterschrieben 2192 Bürgerinnen und Bürger:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

379 Likes auf Facebook:

http://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

FeliNo meinte am 2012/11/14 23:05:
"schon die Hälfte der Gymnasialbibliothek nicht mehr vorhanden"
"...zum Verkaufszeitpunkt sei schon die Hälfte der Gymnasialbibliothek nicht mehr vorhanden gewesen"

Diese Anmerkung kann stimmen. Nur gehörten dann Verluste, z. B. im Zuge der Kriegswirren, ggf. durch Übernahmen in andere Bestände des Hauses oder auch im Rahmen der "Säüberung der Büchereien" der DDR, bereits zur Geschichte der Sammlung und rechtfertigten deshalb nicht den Verkauf der verbliebenen Bestände, im Gegenteil. Gerade die Geschichte dieser Sammlungen hält sie am Leben.

Mir fiel bei der Durchsicht der Verkaufsangebote, die nunmehr nicht mehr zur Verfügung stehen, auf, dass im Verhältnis erstaunlich wenig Werke des 16. und 17. Jahrhunderts dabei waren; die Schule existierte seit 1560 und hatte durchaus (nach Zober) bereits Buchbestände angelegt, als die Bibliothek im 17. Jh. offiziell eröffnet wurde. Eine virtuelle Rekonstruktion der vermutlich sehr viel größeren Sammlung, z. B. anhand verbliebener handschriftlicher Bücherverzeichnisse, könnte eventuell sehr spannend sein. Gymnasiale Buchbestände vergangener Jahrhunderte sind vielfach auch in Landes- und Staatsbibliotheken gelandet und schlummern dort, als Sammlungen längst vergessen, unerkannt als versprengte Einzelstücke in den Magazinen. 
Klausi (Gast) antwortete am 2012/11/15 09:20:
Wer zahlt eigentlich den ganzen Schwachsinn
wenn KG am Ende wieder mal danebenliegt???

Anstelle des Antiquars und der Stadt Stralsund würde ich jetzt schon mal die Schadensersatzansprüche prüfen. PS: Eine entspr. Petition würde genügend Unterstützer finden... 
MOtt antwortete am 2012/11/15 16:09:
Die Sachlage ist ganz eindeutig, die Stadt hat doch selber bestätigt, dass sie die Gymnasialabibliothek verkauft hat .(https://archiv.twoday.net/stories/197331274/) Daher kann ich ihrer Aussage leider nicht folgen. Vielleicht sollten sie sich erst mal besser informieren, bevor sie hier von "Schwachsinn" schreiben. 
EduardSchiffel (Gast) antwortete am 2012/11/16 08:21:
Die Sachlage
ist bislang nicht aufgeklärt. Hier von Eindeutigkeit zu sprechen, zeigt ein gehöriges Maß an Vorverurteilung! Kennen Sie ein juristisches Gutachten, das den Verkauf als rechtwidrig einstuft? Kennen Sie eine rechtskräftige Verurteilung der Beteiligten? Die Gutachten sind noch in Arbeit. Alles bisherige sind persönliche Meinungen und mit Blick auf Klaus Grafs Stil Unterstellungen und persönliche Wertungen.

Das einzige was fakt ist: Es wurden historische Bücher verkauft. Ob dies rechtens war wird gerade geklärt. Die moralische Seite ist subjektive Wertung - hieraus eine Verurteilung abzuleiten, unterstreicht ein wenig verfassungsgerechtes Rechtsverständnis.

Klausi`s Kommentar mag polemisch sein, trifft aber in der Sache den Kern, denn mehr als Unterstellungen und persönliche Wertungen wie Vorverurteilungen hat Archivalia bislang nicht zustandegebracht.

Warum soll die Stadt, sofern es rechtens ist, die Bücher nicht verkaufen können? Wir haben Vertragsfreiheit s. BGB! Es steht keinem an, hier aus persönlichen Gründen Druck auf die Beteiligten auszuüben - sorry, aber dies fällt unter den Straftatbestand der üblen Nachrede, Verleumdung, Bedrohung. Letztlich wird der Käufer daran gehindert über sein, bis zum Beweis des Gegenteils rechtmäßig erworbenes Eigentum zu verfügen - was letztlich eine Einschränkung der Berufsausübung bedeutet und damit eine Einschränkung seines Grundrechts!

Wir leben zum Glück nicht in einer Diktatur, insofern wird es Zeit, dass einer solchen Hetzjagd der Boden entzogen wird.

Für die Stadt hoffe ich, das Gutachten fällt für sie positiv aus, im Sinne des dt. Archivwesens. 
Archivaliafan (Gast) antwortete am 2012/11/16 18:14:
Wenn man wie Schiffel vorgehen würde, dann könnte man sich die Presse sparen und auf ein Gutachten ode ähnliches bis zum St. Nimmerleinstag warten. 
EduardSchiffel (Gast) antwortete am 2012/11/16 18:35:
Danke
diese Ehre habe ich nicht verdient. Das von mir beschriebene Vorgehen entspricht dem dt. Rechtsstaat seit 1949. Meines Wissens ist die freie Presse daran nicht gestorben, vielmehr prosperiert sie. Wogegen ich mich wende sind Verleumdungen, Unterstellungen und Vorverurteilungen - gerade letztere widersprechen der von Ihnen so vehement verteidigten Freiheit. Oder geht es Ihnen etwa gar nicht darum?! 
ladislaus (Gast) antwortete am 2012/11/16 20:13:
Noch einmal melde ich jetzt doch zu diesem Schiffelschwachkopf, dann reicht es mir. Aber den letzten Blödsinn kann man einfach nicht stehen lassen. Das BGB regelt Rechtsbeziehungen im Privatrecht. Ein Kulturgut in öffentlichem Besitz ist damit nicht zu vergleichen. Und einem Antiquar, der bei einem derartigen Verkauf nicht merkt, dass da was nicht stimmt, dem ist nicht zu helfen. Eine Grundrecht auf freie Berufsausübung für Hehler gibt es jedenfalls nicht. 
EduardSchiffel (Gast) antwortete am 2012/11/16 21:33:
Das BGB regelt Rechtsbeziehungen im Privatrecht
sehr richtig und was bitte ist der Verkauf der Bücher? Ein Kaufvertrag - richtig! und wo bitte ist der Abschluss von Kaufverträgen geregelt? im BGB! Die öffentliche Hand kann ihren Besitz natürlich verkaufen - so etwas heißt: fiskalisches Handeln.

Sie unterstellen, dass der Verkauf rechtlich ausgeschlossen war, was bislang juristisch nicht ansatzweise untermauert ist, bis zum Beweis des Gegenteils gilt: Es liegt kein Rechtsverstoß vor auch wenn Sie das nicht wahrhaben wollen, weil für Andreas P. bekanntermaßen nicht sein kann was nicht sein darf!

Himmel ist es so schwer zu begreifen, dass in einem Rechtsstaat die Schuld zweifelsfrei nachzuweisen ist und nicht durch einen Shitstorm im Internet präjudiziert wird?

Kleiner Tipp: Schauen Sie ab und zu mal wieder ins Grundgesetz und die übrigen Rechtsgrundlagen und nehmen Sie vorher Schaum vom Mund und viell. einmal die Brille ab, dann liest und versteht sich`s leichter.

Sollten die juristischen Gutachten einen Rechtsverstoß feststellen, bin ich gern bereit mich zu korrigieren. 
EduardSchiffel (Gast) antwortete am 2012/11/16 21:37:
Hehler
PS: Die Unterstellung einer Straftat dagegen und nichts anderes ist hier Hinweis: "Eine Grundrecht auf freie Berufsausübung für Hehler gibt es jedenfalls nicht. " der auf den betreffenden Antiquar gemünzt zu sein scheint, erfüllt nebenbei gesagt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den entspr. Tatbestand der Verleumdung im StGB. Schade, dass ich nicht der betreffende Antiquar bin... 
KlausGraf antwortete am 2012/11/16 21:42:
Ihre Unterstellungen mir gegenüber z.B. Rufmord
sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit strafbar. Sie haben die ganze Zeit Schaum vorm Mund, nicht wir. Ich habe nichts gegen Widerspruch, aber Ihre Beiträge sind nicht einmal so tief wie eine Bierpfütze. Niveaulos und pures Gefasel ohne eine Spur (auch juristischer)Sachkenntnis. Aber wie sagt der Weise: Don't feed ... 
EduardSchiffel (Gast) antwortete am 2012/11/16 21:48:
Ihre Wortwahl entlarvt
Sie Herr Dr. Graf.

quod erad demonstrandum 
 

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