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http://www.stralsund.de/hst01/content1.nsf/docname/Webseite_E4331380388565DBC1257ABC005239CA?OpenDocument

Gutachten zum kulturhistorischen Wert der Stralsunder "Gymnasialbibliothek“ liegt vor (20.11.2012)

Neben der im Zusammenhang mit der Veräußerung von Büchern bekannt gewordenen Problematik des Schimmelbefalls von Archivgut im Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund hat sich in den letzten Wochen zum Verkauf dieser Bücher eine intensive und äußerst kontrovers sowie auch emotional geführte Diskussion entwickelt.

Die dabei geäußerten Fachmeinungen stehen in deutlichem Gegensatz zur fachlichen Meinung unseres Stadtarchivs.

Ich habe deshalb zur Klärung des Sachverhaltes Prof. Dr. Nigel Palmer von der Universität Oxford und Prof. Jürgen Wolf von der Universität Marburg um eine gutachterliche Stellungnahme gebeten. Dies erfolgte in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege und dem Innenministerium M-V.
Das Gutachten liegt seit gestern Nacht vor und ist heute den beiden genannten Ministerien zur Kenntnis gegeben worden.

Die Gutachter kommen zu der Auffassung, dass es sich bei der Büchersammlung aus der alten Gymnasialbibliothek, wenn man sie als ein Ganzes betrachtet, um bedeutendes Bibliotheksgut handelt.
Außerdem trifft das Gutachten die Aussage, dass dieses Bibliotheksgut für die Kulturgeschichte der Stadt Stralsund, der Region sowie auch für Forschung und Wissenschaft einen großen Wert hat.

Somit lag eine eklatante fachliche Fehleinschätzung unseres Stadtarchives vor, die zur Veräußerung der Bücher geführt hat. Der Verkauf der Bücher war somit definitiv ein Fehler und muss rückgängig gemacht werden.
Wer Stralsund und die Entwicklung dieser Stadt kennt, weiß, dass dieser Vorgang in deutlichem Widerspruch zum bisherigen Umgang mit dem Erbe und der Geschichte unserer Stadt steht.

Die Aufarbeitung aller Fakten hat jetzt oberste Priorität. Dieser Aufklärungsprozess wird uns in den kommenden Wochen intensiv beschäftigen, zumal es neue Erkenntnisse über Sachverhalte gibt, wie den Verkauf von Dubletten, den wir derzeit noch nicht bewerten können.

Aufgrund der bekannten Fakten habe ich zwei Konsequenzen sofort gezogen:
1. Die Leiterin des Stadtarchivs wurde zunächst mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert.

2. Der Verkauf der Bücher wird rückabgewickelt.
Ich habe das Gespräch mit dem Käufer gesucht und im Ergebnis dessen kann ich mitteilen, dass seine Bereitschaft besteht, unabhängig von der rechtlichen Bewertung des Kaufgeschäftes den Kauf rückabzuwickeln. Gleichzeitig wird er uns bei der Wiederbeschaffung der bereits an Dritte verkauften Bücher unterstützen.

Senator Holger Albrecht wird zwecks Abstimmung der Modalitäten mit dem Käufer in der kommenden Woche vor Ort besprechen.

Dr. Alexander Badrow
Oberbürgermeister


Ein großer Erfolg für alle, die sich für unser Ziel eingesetzt haben!

Update: Das Gutachten wurde mir unaufgefordert von der Pressestelle der Stadt zugemailt. Es umfasst 5 Seiten, stützt sich auf die Stadtarchivbestände/Bandkataloge in Verbindung mit den Antiquariatsangeboten und legt besonderen Wert auf die Bedeutung der altsprachlichen und insbesonderen griechischen Bestände für die Bildungs- und Kulturgeschichte der Stadt.

Dazu liegt uns übrigens eine von Frau Klostermann und daher den Gutachtern übersehene Quelle vor, eine Übersicht zu den Titeln der griechischen und lateinischen Autoren in der Stralsunder Gymnasialbibliothek, veröffentlicht im Schulprogramm 1876:

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/8a/SchulprogrammGymnasiumStralsund1876.pdf

Zu den Quellen des Gutachtens heißt es: "Unsere Stellungsnahme beruht auf der Durchsicht der in Stralsund vorhandenen handschriftlichen Bestandsverzeichnisse der Gymnasialbibliothek, der Recherche in Antiquariatskatalogen mit aktuellen Angeboten aus dem Stralsunder Konvolut, den einschlägigen gedruckten Publikationen (Zober 1860, Ewe 1994, Fabian-Handbuch) und der Kenntnisnahme der Blogs der letzten Wochen im Internet: u. a. Archivalia, Schmalenstroer.net und Infobib.de."

Update 21.11.2012: Der OB von Stralsund hat mich heute Morgen angerufen, und wir hatten ein sehr langes und konstruktives Gespräch. Von den konkreten Zusagen wurde eine bereits eingelöst: Das Gutachten ist online:

http://www.stralsund.de/hst01/ressourcen.nsf/docname/Ressourcen_FDF331EF0600F6BCC1257ABD0032A0DD/$File/Gutachten_19_11_2012.pdf?OpenElement
Kühnel Karsten meinte am 2012/11/20 18:38:
Bauernopfer
Die Suspendierung der Archivleiterin war ja wohl ein Bauernopfer. Die Archivaleiterin ist ja wohl nicht auf die Idee gekommen, "na hoppla, heute verkaufen wir doch mal die Bibliothek"! 
Dietmar Bartz meinte am 2012/11/20 18:52:
Opfer? Täterin?
Muss man jetzt wie mit einer TED-Umfrage über die Leiterin des Stadtarchivs herfallen? Der nächste Schritt sollte sein zu verlangen, dass der OB der Stadtarchivarin eine ausführliche Stellungsnahme für den Verwaltungsgebrauch UND zuhanden der Öffentlichkeit zubilligt oder auferlegt. Anders wird man die Hintergründe des Vorgangs nie verstehen – und sowieso: Audiatur et altera pars.

Aber ingesamt: Gratulation! 
Sebastian Gießmann (Gast) antwortete am 2012/11/21 09:48:
Wermutstropfen
Ich kann mich da nur anschließen. Man fragt sich bei allem medialen Wirbel dann doch, welche Schuldzuweisungen jetzt an wem hängen bleiben werden.

+2 für's Whisteblowing und die Rettung
-1 für den diskursiven Stil. 
Helferlein (Gast) meinte am 2012/11/20 19:18:
Herzlichen Glückwunsch
... und ebensolchen Dank an Sie, Klaus Graf!
Soeben lief nun auch im Deutschlandradio Kultur eine ca. 10-minütige Berichterstattung zur Causa Stralsund, die Sie übrigens ausdrücklich und namentlich als denjenigen erwähnte, der den Skandal aufdeckte. By the way wurde der Fall als beispielhaft für die Macht des Internets zur Transparentmachung derartiger Vorgänge benannt. 
ladislaus (Gast) antwortete am 2012/11/20 20:07:
Wenn es nur die reine Dummheit war und nicht noch etwa Korruption oder kriminelle Energie dahintersteckt, ist das natürlich für die Archivarin keine schöne Sache, aber mein Mitleid hält sich doch in sehr engen Grenzen. 
MOtt antwortete am 2012/11/20 20:23:
Radio zum Nachhören
Stralsunder Archiv-Streit - Verkauf der alten Bibliothek empört Historiker
Sendezeit: 20.11.2012 19:07
Autor: Bernau, Nikolaus
Programm: Deutschlandradio Kultur
Sendung: Fazit
Länge: 08:14 Minuten

http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2012/11/20/drk_20121120_1907_831fd31b.mp3 
ms (Gast) meinte am 2012/11/20 20:23:
Einen absoluten Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Ohne die stetige und aufmerksame Berichterstattung hier wäre es wohl niemals so weit gekommen und im Zweifelsfall hätte lange niemand bemerkt, was da verkauft wurde. Und wie sehr man über den Tisch gezogen wurde. Gut gemacht, Herr Graf! 
FeliNo (Gast) antwortete am 2012/11/20 20:47:
"ladislaus" ergänzend: das erste fürs "Weltkulturerbe" in Stralsund muss jetzt sein, die Bestände der Ratsbibliothek, einschließlich der Löwenschen Sammlung, zu prüfen und einen persistenten Katalog zu erstellen; Fehlbestände - z.B. nach den alten Bandkatalogen - sind sämtlichst online zu geben. Ein Bestand, der anscheinend nur von einer ei nzigen Person abhängig ist/war, zeigt nicht mal die Spur eines Ansatzes einer Struktur zur Bestandssicherung! Zu dem o.a. Radiointerview möchte ich eine mMn verheerende Fehleinschätzung durch den Journalisten Nikolaus Bernau richtigstellen: Bibliothekare geben NIE irgend etwas aus dem historischen Altbestand weg - eine völlig unwahre Behauptung. Deakzessioniert werden z. B. an Unibibliotheken regelmäßig temporär in hoher Stückzahl vorzuhaltene aktuelle Veröffentlichungen, die die Studenten benötigen und von denen hernach dann entsprechend weniger Stückzahlen erforderlich sind. Für Drucke von Gutenberg bis ca. 1840, dem Beginn der Massenbuchdruckzeit, findet der Begriff "Dublette" keine Anwendung, in keiner öffentlichen Sammlung, egal ob klein oder groß.

"Archivalia": Chapeau! 
Archivar123 meinte am 2012/11/20 20:50:
Herzlichen Glückwunsch und Dank an Herrn Dr. Graf für das außergewöhnliche Engagement. Möge die "Causa Stralsund" hoffentlich abschreckend wirken. 
Wolf Thomas meinte am 2012/11/20 21:49:
Archivleiterin suspendiert, Verkauf rückgängig ......
Was fehlt?
Bei aller berechtigter Freude, dass dieser Verkauf rückabgewickelt wird und die Archivleiterin, die Konsequenzen für ihre Fehler trägt.
Was fehlt? Wer hat denn hier noch versagt?
Ein Blick in den Kommentar von Klaus Graf vom 15.11.12 - http://archiv.twoday.net/stories/216965935/ - zeigt es schonungslos:
"... Der Oberbürgermeister Badrow und sein Stellvertreter Albrecht

Beide müssen die politische Verantwortung dafür tragen, dass sie der Stadt und ihrem Ansehen schweren Schaden zugefügt haben. Es ist eine unverzeihliche Instinktlosigkeit, dass die Brisanz des Verkaufs nicht erkannt wurde und dass man nicht juristisch und fachlich genau geprüft hat, was die Vorschläge des Stadtarchivs tatsächlich zu bedeuten hatten. Sie brauchen keine Fachkenntnisse zu haben, müssen aber merken, wenn Alarmglocken in Sachen Kulturgut schrillen. Daher müssen beide ihren Hut nehmen.

Nicht zu vergessen: Die durch den Schimmelalarm ans Licht gekommenen inakzeptablen Versäumnisse im Stadtarchiv Stralsund sind von ihnen zu vertreten. Sie haben durch Vernachlässigung des Stadtarchivs offenbar ein Klima geschaffen, in dem der Vandalismus gedeihen konnte.

Ob sie sich auch strafbar gemacht haben, wird die Staatsanwaltschaft prüfen müssen.

Die 9 Gremiumsmitglieder des Stralsunder Hauptausschusses

Sie müssen sich vorwerfen lassen, als Kontrollorgan voll und ganz versagt zu haben. Es war schon inakzeptabel, den Vorgang in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln und in einem Ausschuss statt in der gesamten Bürgerschaft. Ebenso wie die Stadtverwaltung hätten sie den Sprengsatz erkennen müssen, der sich in dem rasch abgehandelten Tagesordnungspunkt verbarg.

Auch hier gilt: Unwissen schützt vor Strafe nicht. ....."
Eigentlich ist es noch nicht vorbei, oder ? 
SW meinte am 2012/11/20 22:01:
Ebenfalls Herzlichen Glückwunsch
und vielen Dank an Klaus Graf!

Der Rausschmiss der Archivarin zu einem so frühen Zeitpunkt riecht geradezu nach Bauernopfer - der ganze Fall einschließlich aller darin verwickelten Personen müsste erst gründlich aufgerollt werden - aber dort möchte man schnell Tatsachen schaffen und dann Gras über den Vorfall wachsen lassen. 
A. Gaugele meinte am 2012/11/20 22:13:
Stralsund
Herzlichen Dank Herr Dr. Graf für Ihren unerbittlichen Einsatz gegen das Gemauschel im Rathaus von Stralsund. Hoffen wir, dass der größte Teil der Bibliothek(en) gerettet werden kann. Dann stellt sich allerdings die Frage wie die Stadt Stralsund in Zukunft mit ihren "Bücherschätzen" umgeht. Da sollte man sicherlich auch in Zukunft ein Auge darauf haben.

Vielleicht wäre Ihre Unterstützung bei der "Causa Krankenbuchlager" auch ganz hilfreich, besonders weil sich mit der Schließung des "Archivs" schon mehr Institutionen auf Landes- und Bundesebene befasst haben. Schicke Ihnen gerne mehr Informationen, wenn Interesse besteht. Infos zum Fall finden sich u.a. auch hier http://de.wikipedia.org/wiki/Krankenbuchlager

MfG 
Andreas Gut (Gast) meinte am 2012/11/20 23:32:
Rückabgewickelt?
Auch von hier Gratulation an den aus unserer Region stammenden Klaus Graf. Das weckt Hoffnung, ob sich auch die "Causa Alamannenmuseum" eines Tages "rückabwickeln" lässt! 
Andreas F. Borchert (Gast) meinte am 2012/11/21 01:11:
Glückwunsch und Danke!
Den Glückwünschen kann ich mir nur anschließen. Die Reaktion ist immerhin sehr deutlich und es ist offenbar angedacht, den Verkauf soweit es geht, rückgängig zu machen. (Wobei gerade bei den wertvollsten Stücken das wohl nicht einfach werden dürfte.)

Unabhängig davon bleibt aus meiner Sicht auch nach dieser Stellungnahme offen, wie der Entscheidungsprozess genau gelaufen ist und warum der Verkauf so klammheimlich durchgezogen wurde. 
ho meinte am 2012/11/21 08:28:
Et tamen judex exstitit Wismariae, o excelse Claudio Comite!! Chapeau! 
Klaus D. (Gast) meinte am 2012/11/21 09:30:
Unsicherheit
Erst mal Glückwunsch!
Welche Rolle spielte die Archivdirektorin bei diesem Deasater? Sie war doch keine unerfahrene Berufsanfängerin? Sie hätte doch den Wert der Bibliothek erkennen müssen? Aber wieso fragt man bei einer so gravierenden Entscheidung eine Archivarin und nicht den Leiter der Stadtbibliothek? Warum hat sie nicht gesagt: Das liegt außerhalb meiner Kompetenz, wir fragen die Landesbibliothek? Oder war es politischer Druck, Platz zu schaffen und Geld zu besorgen? Hier darf man den OB sich nicht so einfach aus der Affäere ziehen lassen. 
MNowak meinte am 2012/11/21 13:02:
Ich danke Herrn Dr. Klaus Graf für seinen persönlichen Einsatz zur Rettung von wertvollen Kulturgut. Das war auch ein Beispiel dafür, was eine gute Vernetzung im Internet bewirken kann. Eine Warnung geht an alle, die versuchen wollen, unser Kulturgut zu verscherbeln. 
BausB (Gast) meinte am 2012/11/21 13:19:
Fragen zum weiteren Umgang mit den (politisch) Verantwortlichen
Erstmal: Chapeau! Glückwunsch zum schnellen (zumindest Teil-)Erfolg!

öffentliche TO der Stralsunder Bürgerschaft für den 5. Juni: http://www.stralsund.de/sitzung/sm_sourc.nsf/IDsWeb/120529-39823-BK-99998-39823?OpenDocument

Zitat aus Wikipedia-Artikel

„Ein Gremium der Bürgerschaft habe dem Verkauf im nichtöffentlichen Teil der entsprechenden Sitzung zugestimmt.“

Meine Fragen:
1. Welches Gremium?
2. Namen der Mitglieder dieses Gremiums, die dem Verkauf zugestimmt haben?
3. Parteizugehörigkeit(en) dieser Mitglieder?
4. Grundlage(n) für deren Verkaufsentscheidung?
5. Warum wurde „im nichtöffentlichen Teil“ darüber abgestimmt?
6. Was war die Gegenleistung für die Verkaufsentscheidung?
7. Wer sind Hintermänner/Drahtzieher/Nutznießer dieser Verkaufsentscheidung?

An Chutzpe seitens der sogenannten (politischen) „Entscheidungsträger“ kaum zu überbieten! 
Ilse Engels (Gast) antwortete am 2012/11/22 21:58:
So isses
Werden wir das je erfahren??? Nutznießer?? Das sollte doch wohl die Stadt Str. sein, oder? Kulturbanausen, die Entscheidungsträger. Ob die wohl diese Seite lesen?? Und was sagt die Stralsunder Presse??? 
Gast (Gast) meinte am 2012/11/21 16:28:
Ministeriumsgutachten liegt ebenfalls vor
http://www.abendblatt.de/region/article111356876/Ministerium-Buecherverkauf-war-unzulaessig.html

"Der umstrittene Verkauf von 6000 historischen Büchern aus dem Stadtarchiv Stralsund war auch nach Einschätzung des Schweriner Kultusministeriums ein Verstoß gegen die Archivsatzung. Das sagte eine Sprecherin des Innenministeriums am Mittwoch. Das Innenministerium hatte Stadt und Kultusministerium um Stellungnahmen gebeten, um mögliche Rechtsverstöße zu prüfen."

"Unterdessen hegt die Stadtverwaltung den Verdacht, dass vor dem Verkauf im Sommer 2012 bereits andere historische Bücher aus dem Stadtarchiv veräußert wurden. Die Stadt will die Vorgänge prüfen." 
Ilse Engels meinte am 2012/11/21 18:13:
Geschmäckle
Meiner Meinung sind hier mehrere Leute "schuld". Warum hat die Archivarin sich nicht beraten lassen??? Wer hat Druck ausgeübt, das Achiv müsse Geld verdienen?? Wer hat in der Bürgerschaft zugestimmt? Wußte der OB von nix? Er ist doch Vorsitzender des Rates! Ist im Rat - Kulturausschuss - niemand auf die Idee gekommen, sich beraten zu lassen? Bauernopfer? Ja, weil alle anderen so tun als hätten sie den Verkauf nicht beschlossen! Die haben doch alle nur Geld gesehen und sonst nix. Es bleibt ein Geschmäckle..... 
Ilse Engels (Gast) meinte am 2012/11/21 22:23:
Schöne neue Welt.
Da lob ich mir einen alten konservativen, bereits verstorbenen Archivdirektor, der dem einfachen Satz folgte: was wir haben, das haben wir. Wir geben nix mehr her! Ich hoffe nur, dass viele Archivare die Stralsunder Geschichte verfolgen und so schnell nichts mehr aussondern: Nachlaßteile, Zeitungen ... wenigstens etwas mehr nachdenken, als bisher. 
Gregor Keuschnig meinte am 2012/11/22 13:49:
Lt. "Kulturzeit" gestern dürfte die "Rückabwicklung" schwierig werden. Denn (1.) sollen bereits einige Bücher verkauft sein und (2.) gilt Vertragsrecht. 
Hans Luneborch antwortete am 2012/11/23 15:13:
Verträge, die gegen geltendes Recht geschlossen wurden, sind nichtig.... 
KarlMartell (Gast) antwortete am 2012/11/23 15:25:
ab nur dann
wenn sie gegen geltendes Vertragsrecht verstoßen haben. Der Antiquar könnte sich durchaus auf darauf berufen in gutem Glauben ,dass die Stadt die Bücher verkaufen darf, diese erworben zu haben. Die Prüfung ob die Bücher verkaufbar sind obliegt nicht dem Käufer, wohl aber der Stadt als Verkäufer. Sprich auch wenn es zur Rückabwicklung kommt, kann der Käufer auf Schadensersatz pochen... 
 

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