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https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia%3AKurier&diff=111338951&oldid=111335188

Im Blog der Wikimedia Foundation (WMF) berichten Michelle Paulson und Rubina Kwon aus der Rechtsabteilung über zwei neuere Urteile deutscher Gerichte zum Medienrecht, die zugunsten der Foundation und der deutschsprachigen Community ausgefallen sind.
In der einen Sache ging es um die Klage des Tübinger Historikers Matthias Asche, der im Juni 2012 von der WMF verlangt hatte, daß ein Hinweis auf seine Mitgliedschaft in den katholischen Studentenverbindungen A.V. Widukind Osnabrück, A.V. Cheruskia Tübingen und K.Ö.St.V. Nibelungia Wien aus seinem Wikipedia-Artikel entfernt werden solle. Paulson und Kwon schreiben, die Foundation habe auf die Regeln über Artikeln über lebende Personen verwiesen und sich geweigert, die unstreitig zutreffenden Angaben an der Community vorbei aus dem Artikel zu entfernen.
Das Landgericht Tübingen stellte in seinem Urteil eine Abwägung des Grundrechts des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung im Verhältnis zu den Interessen der Wikimedia-Benutzer und der allgemeinen Öffentlichkeit an und gelangte unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Ergebnis, der einzelne müsse eventuelle Nachteile hinnehmen, die aus der Veröffentlichung erweislich wahrer Tatsachen herrührten. Zwingende Gründe, die ausnahmsweise zu einer anderen Bewertung führen könnten, lägen nicht vor. Eine allzu enge Auslegung des Persönlichkeitsrechts würde den Zielen der Wikimedia-Bewegung zuwiderlaufen, eine freie Enzyklopädie zu erstellen. Die Öffentlichkeit habe aber ein erhebliches Interesse an einer solchen umfassenden und frei verfügbaren Informationsquelle. Deshalb wiege die Pressefreiheit im Ergebnis schwerer als das Persönlichkeitsrecht.
In dem anderen Verfahren hatte der Sohn des Autors und Juristen Peter Deeg von der Wikimedia Foundation verlangt, den Wikipedia-Artikel seines Vaters in der deutschsprachigen Wikipedia ganz zu löschen. Er hatte ausgeführt, sein Vater sei bereits früher wieder aus der NSDAP ausgetreten, als in dem Artikel behauptet. Außerdem sei er nicht im Jahr 1952 wieder zur Rechtsanwaltschaft zugelassen worden.
Das Landgericht Schweinfurt sah in den beiden Behauptungen keine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts. Das Gericht führte zur Begründung aus, dass auch leichte Unrichtigkeiten nicht dazu führten, dass die Biografie des Verstorbenen und seine Lebensleistungen in dem Artikel insgesamt völlig falsch dargestellt würden. (A., 6.12.)
(Lizenz)

http://blog.wikimedia.org/2012/12/04/two-german-courts-rule-in-favor-of-free-knowledge-movement/

Leider gibt es keine Volltexte der Urteile!

Update: jetzt schon, danke an OpenJur

LG Schweinfurt: http://openjur.de/u/582364.html und LG Tübingen http://openjur.de/u/582363.html
 

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