Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
Nun ist es offiziell. Die Bibliothek teilte mir durch ihren Pressesprecher mit:

Der von Ihnen erwähnte Druck wurde von der Bayerischen Staatsbibliothek im Rahmen des Sammelauftrags "Sammlung Deutscher Drucke" und nach Rücksprache mit Kollegen anderer Bibliotheken erworben. Die Bayerische Staatsbibliothek gibt den Band an Stralsund zurück, sofern eine Rückabwicklung tatsächlich durchgeführt werden soll und gewünscht wird.

Es handelt sich um:

http://de.zisska.de/nr-327-trkenkriege-ausschreiben/600692

Preis: 2800 Euro.

Aus der Beschreibung von Zisska:

Einziges nachweisbares Exemplar. – VD 16 D 1192 (kein Standortnachweis, Eintrag nach Sekundärliteratur). – Sendschreiben des römisch-deutschen Königs (späteren Kaisers) Ferdinand I. an die Fürsten des obersächsischen Kreises, Johann Friedrich I. von Sachsen, Markgraf Joachim II. von Brandenburg und Herzog Georg von Sachsen, wegen der Abhaltung eines Reichstags zur Türkenfrage. Erwähnt werden die vorangegangenen Reichstage der Jahre 1530 in Augsburg und 1532 in Regensburg sowie ein Tag der bayerischen Kreisfürsten in Passau. – Die Schrift ist als Faksimile-Nachdruck wiedergegeben in: Werner Bake, Die Frühzeit des pommerschen Buchdrucks im Lichte neuerer Forschung, Pyritz 1934.

Bake berichet über die Auffindung des Exemplars – das hier vorliegende – im Zuge seiner Forschungen zu dem bis dato weitgehend unbekannten Drucker: "Über den Drucker Franz Schlosser, den Mohnike ablehnte und Krause mit einem Beweisstück belegte, wußte man aber im Pommernland und in den Druckgeschichten anderer Länder bisher weiter noch nichts! Erst systematische Suche nach ihm und seinen Arbeiten hatte jetzt das Ergebnis, daß im Mai 1930 in der Ratsbibliothek zu Stralsund zunächst zwei weitere Drucke von ihm gefunden wurden, die, wenn auch nicht ausgiebig, so doch etwas mehr Kenntnis von und über den bisher unbeachteten Drucker brachten und zu eingehender Beschäftigung mit ihm Anlaß boten." Von diesen beiden die Türkenhilfe betreffenden Drucken, die sich als Besonderheiten im Schrank des Bibliotheksdirektors fanden und in den gedruckten Inventaren der Ratsbibliothek nicht aufgeführt sind, konnten keine weiteren Exemplare ausfindig gemacht werden. Auf Grund ihrer frühen Datierung und den aus ihnen gewonnenen typographischen Erkenntnissen zu den Anfängen des Buchdrucks in Stettin sind sie "für die pommersche Druckgeschichte von außerordentlichem Werte" (Bake). Alle Ergebnisse der Forschungen über Schlosser hat Bake in einem biographischen Kapitel zusammengetragen (S. 95 ff.; unser Druck ist in der Bibliographie auf S. 168 – Stettin/Schlosser, Nr. I A 3 – verzeichnet). Zu dem aus Wittenberg stammenden Drucker, der 1533-39 in Stettin nachweisbar ist, siehe weiterhin Reske 860.

Schlosser hat in seinen Werken meist alte Titeleinfassungen des Wittenberger Druckers Johann Rhau-Grunenberg übernommen. Die vorliegende Titelbordüre mit musizierenden Putten zwischen Blumenranken hatte Rhau-Grunenberg bereits in mehreren Drucken verwendet (Bake S. 89). Der zweifach abgedruckte Holzschnitt zeigt einen stehenden Ritter mit Kreuzesfahne und Schild, darauf den Doppeladler als Reichssymbol. Nach Bake (S. 90) wurde er wohl aus einer Magdeburger Druckerei übernommen und stellt den hl. Mauritius dar. Die Datierungsfrage klärt Bake im Vergleich mit einem anderen, im Text weitgehend übereinstimmenden Druck des "Ausschreibens", das sich im Stadtarchiv Frankfurt/Main befindet und das Datum 1537 trägt (S. 91).

Faltspur, etw. wasserrandig und gebräunt, letztes Bl. etw. angeschmutzt, Titel und letztes Bl. mit zeitgenössischen Vermerken "Pro gratia deo" und "Turken hir belangendes" sowie dem Datum 1531 (?) auf dem letzten Bl., weiterhin der tls. ausgekratzte Stempel der ehemaligen Stralsunder Ratsbibliothek.


Das Stück wies einen Stempel des Stadtarchivs Stralsund auf und trug die Signatur:

B 8° 1327 Inkunabel

So http://archiv.twoday.net/stories/219045911/

Meine Frage, ob es sich tatsächlich um das einzige Exemplar gehandelt hat, wollte die Stadt Stralsund nicht beantworten, da dies weitere Ermittlungen voraussetzen würde. Was ist das für ein Saftladen, bei dem man nicht binnen 5 Minuten durch einen Blick in den Katalog oder ins Findbuch feststellen kann, ob dieser Druck nachträglich noch in einem zweiten Exemplar aufgefunden wurde?

Aus inhaltlichen Gründen besteht nicht der geringste Zweifel an der Einstufung als unveräußerliches Kulturgut. Ein unikal erhaltener Stettiner Druck, der für die regionale Druckgeschichte schon 1934 so wichtig gehalten wurde, dass man ein Faksimile abdruckte, ist ganz sicher ein Stück, das man unter keinen Umständen hätte aus dem Haus gehen lassen dürfen.

Immerhin erfreulich, dass sich die BSB einer Rückabwicklung nicht in den Weg stellen würde. Solange die Stadt Stralsund aber ihr Archiv wie bisher eklatant vernachlässigt und verschimmeln lässt, ist man um jeden Tag Münchner "Erholungsurlaub" froh.

 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma