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http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb25/tb25.pdf

Wie üblich netzfeindlich.

Der Datenschutzbeauftragte wies meine Eingabe zum Regensburger Stadtarchiv zurück http://archiv.twoday.net/stories/233330677/, fand aber nichts dabei, dass auswärtige Benutzer gezwungen werden, persönliche Daten gegenüber privaten Dienstleitern zu offenbaren.

Die extreme Hysterie dieses angeblichen Experten zeigt sich auch daran: "In einer kleinen Gemeinde ist typischerweise davon auszugehen, dass jeder
Praktikant zumindest einen Großteil der Gemeindebürger und -bürgerinnen persönlich kennt. Da in der Gemeinde aber viele schutzwürdige Daten der Gemeindebürger – und bürgerinnen verarbeitet und genutzt werden, besteht hier das Risiko der zweckwidrigen Verwendung durch einen Praktikanten. " Daraus kann man folgern, dass auch Kommunalarchive in kleinen Gemeinden keine Praktikanten aus der eigenen Kommune beschäftigen dürfen, da diese unweigerlich mit geschützten personenbezogenen Daten in Berührung kommen, wenn sie einen umfassenden Einblick in die Archivarbeit erhalten, was Sinn und Zweck eines Praktikums ist.

Abstrus auch 6.1: Veröffentlichung von kommunalen Amtsblättern im Internet.

Das bayerische Archivgesetz wird erwähnt: 7.4 Aufbewahrung psychiatrischer Patientenunterlagen.
 

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