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DFG-Strategiepapier "Aktuelle Anforderungen der wissenschaftlichen Informationsversorgung...", Juni 2004

http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/wissenschaftliche_infrastruktur/lis/download/strategiepapier_wiss_informationsvers.pdf

Zum Thema "Open Access" (der Begriff fällt nicht):

"Für die an einer Hochschule produzierten wissenschaftlichen
Erkenntnisse ist anzustreben, dass, insbesondere bei digitaler
Publikation, ein Verfügungsrecht in der wissenschaftlichen
Öffentlichkeit verbleibt. Im Rahmen der erreichbaren Kompromisse im Urheber- und Autorenrecht ist für wissenschaftliche Publikationen die freie Zugänglichkeit als Prinzip zu vertreten."

Zum Thema wissenschaftlich-technische Unterlagen:

"Wissenschaftliche Primärdaten haben bislang insgesamt mit Blick auf eine Langfristarchivierung keine angemessene Aufmerksamkeit
gefunden. Im Zusammenwirken mit den Universitätsrechenzentren
sollten die Universitätsbibliotheken diese Aufgaben für die Primärdaten ihrer Hochschule übernehmen."

Dazu ist aus Sicht der Universitätsarchive festzustellen:

1. Die Universitätsarchive verfügen (noch?) nicht über die erforderlichen Ressourcen und das Know-how, diese den Bibliotheken zugewiesene Aufgabe zu übernehmen.

2. Gleichwohl hat der Gesetzgeber bei allen Unterlagen des öffentlichen Bereichs - und dazu zählen auch wissenschaftliche Primärdaten - die Entscheidung über die dauerhafte Aufbewahrung in die Hände der Archive (und nicht der Bibliotheken!) gelegt.

3. Die mögliche rechtliche Konstruktion, dass "Wissenschaftsarchive" Unterlagen verwahren, die für die abgebenden Stellen nach wie vor von Bedeutung sind und daher nicht archivisch bewertet werden, löst das Problem nur auf einer vordergründigen Ebene.

4. Planungen über die Langfristarchivierung (unveröffentlichter) Primärdaten an Hochschulen haben daher die Hochschularchive von Anfang an zu beteiligen.
 

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