http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/krise-des-buchhandels-der-amazon-studenten-dienst-erwartet-euch-12060489.html
Siehe auch
http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2013/02/14/e-reader-sind-killing-machines.htm
+ Diskussion auf INETBIB
Rechtlich scheint es mir ziemlich eindeutig zu sein, dass die UB aufgrund von Art. 3 GG keinen Anbieter bevorzugen darf.
Siehe auch
http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2013/02/14/e-reader-sind-killing-machines.htm
+ Diskussion auf INETBIB
Rechtlich scheint es mir ziemlich eindeutig zu sein, dass die UB aufgrund von Art. 3 GG keinen Anbieter bevorzugen darf.
KlausGraf - am Freitag, 15. Februar 2013, 01:30 - Rubrik: Archivrecht