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So titelt süffisant die WELT:

http://www.welt.de/data/2006/11/02/1096286.html

Auszug:

Von der Markgräflich-badischen Verwaltung gab es keine Stellungnahme. Die Landesregierung in Stuttgart zeigte sich überrascht und kündigte eine „erneute rechtliche Prüfung“ an, die „auch auf andere bedeutende Einzelwerke oder Werkgruppen ausgedehnt werde“.
Ministerpräsident Oettinger sagte zu „Bild“, die Listen mit den Kulturgütern seien im Finanzministerium erstellt worden. Der Direktor der Karlsruher Kunsthalle habe in einem Brief an das Wissenschaftsministerium auf die Besitzverhältnisse hingewiesen. Das Schreiben habe aber erst am Donnerstag im Ministerium vorgelegen. „Es ist ärgerlich, aber man muss akzeptieren, dass auch Beamten mal ein Fehler unterläuft“, meinte er.
Die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ute Vogt, nannte Oettingers Vorgehen „schlampig und verantwortungslos“. Die Grünen forderten, die geplanten Ankäufe der Kulturgüter einzustellen.


MarkgrafentafelBaldungs Markgrafentafel

Ergänzend aus der Netzeitung:
http://www.netzeitung.de/kultur/450520.html

Mertens hat nach eigenen Angaben herausgefunden, dass das Gemälde dem Land bereits 1930 zugesprochen wurde. «Wenn ein Sachbearbeiter das nachgeprüft hätte, hätte das eigentlich auffallen müssen», sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Er sei durch Zufall auf Ungereimtheiten gestoßen. Die Nummer 88, die die betreffende Markgrafentafel im Register der Karlsruher Kunsthalle habe, tauche nicht auf der Liste der Gegenstände auf, die seinerzeit dem Haus Baden zugeschlagen worden seien. «Das hat mich stutzig gemacht.»

Das Finanzministerium teilte ferner mit, auch die Eigentumsverhältnisse anderer Einzelwerke oder Werkgruppen sollten nun erneut geprüft werden. Gerade die zahlreichen, nicht abschließend geklärten Rechtsfragen sprächen aber weiterhin für einen Vergleich mit dem Haus Baden.


Der Mertens-Artikel im Volltext:
http://archiv.twoday.net/stories/2880867/

In der Pressemitteilung des Wissenschaftsministeriums anläßlich der Pressekonferenz vom 28.9.2006
http://kultur.baden-wuerttemberg.de/pressemeldungen-detail/article/405/555/1d6a069e4d/
steht am Schluß:

Auswahl von Kunstgegenständen, die nach der geplanten Vereinbarung mit dem Haus Baden in Landesbesitz übergehen sollen:

Kunsthalle Karlsruhe:
Baldung von Grien: Tafel "Markgraf Christoph I"
Ch. Amberger: der 45-jährige Ludwig V, Herzog von Bayern
L.Cranach d.Ä.: Johann der Beständige
L.Cranach d.Ä. Friedrich III der Weise
Badisches Landesmuseum:
Zwei Mithrasreliefs
"Türkenbeute"
Waffensammlung
Münzsammlung
Petershausener Portal
Baldung von Grien-Fenster


Es tut mir leid, aber auch die drei anderen genannten Bilder (Amberger, Cranach) finde ich nicht auf der Liste des vorbehaltenen Eigentums in der Vereinbarung von 1930. Es handelt sich bei den Cranach-Bildern offenbar um Koepplin/Falk, Lukas Cranach, Basel/Stuttgart 1974, Bd. 1, S. 296 Nr. 182, 183 KA Staatliche Kunsthalle (120, 119) Bildnisse der Kurfürsten Friedrich und Johann von Sachsen im Rund (1525).

Die beiden Cranach-Medaillons wurden mit einem Wert von 2 Mio. Euro von MP Oettinger an zweiter Stelle in seiner landtagsrede genannt:
http://archiv.twoday.net/stories/2831349/#2875967
 

twoday.net AGB

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