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Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg
Pressemitteilung 003/2007, 09.01.2007

Grüne zur Rolle der Zähringer-Stiftung im Handschriftenstreit

„Eine Ansammlung von schlechten Ausreden“, so das Fazit von Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Landtagsgrünen, zur Antwort der Landesregierung auf einen Antrag der Grünen. Darin hatte die Fraktion Einsicht in die Akten des Staatsministeriums zur Zähringer-Stiftung eingefordert.

Diese wurde nun von Minister Frankenberg mit der Begründung abgelehnt, es handle sich um einen nicht abgeschlossenen Verwaltungsvorgang, der den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betreffe. (DRS 14/699) „Langsam wird es peinlich für Herrn Frankenberg. Zunächst verhindert er einen Untersuchungssauschuss mit der Begründung auf einen nicht abgeschlossenen Verwaltungsvorgang und nun lehnt er mit derselben Begründung jegliche Akteneinsicht ab. Vom Versprechen diverser Regierungsmitglieder, an der Aufklärung mitzuarbeiten, ist nichts mehr übrig geblieben. Vielmehr erweckt die Landesregierung den Eindruck, sie habe einiges zu verbergen“, erklärte Jürgen Walter.

Schließlich habe die Landesregierung kürzlich Akteneinsicht zum selben Komplex gewährt. Jürgen Walter: „Nachdem unser Studium der Akten im Kunstministerium viele für die Landesregierung unangenehme Wahrheiten ans Licht gebracht hat, steht der Landesregierung offensichtlich mittlerweile der Angstschweiß vor weiteren Details auf der Stirn geschrieben. Es gibt keine erkennbare Begründung, warum die Akten bezüglich der Zähringer Stiftung, die im Staatsministerium liegen, anders zu beurteilen sind, als die, welche im Kunstministerium liegen. Der Grund für die Kehrtwende der Landesregierung kann nur die Angst vor Aufklärung sein. In der Villa Reitzenstein und im Wissenschaftsministerium befürchtet man wohl, dass wir die Akten ein weiteres Mal gründlicher studieren als die Landesregierung.“

In ihrer Antwort führe die Landesregierung, so Walter, einen wahren Eiertanz auf. So begründet Minister Frankenberg die Benennung von Dr. Christoph Graf Douglas in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung, dass nach der ihr vorliegenden Satzung, ein weiterer Vertreter der Großherzoglichen Familie als drittes Mitglied zu berufen sei. Walter: „Diese Begründung ist völlig absurd. Selbst Bernhard Prinz von Baden hat am 20. April 2004 noch an das Regierungspräsidium in Karlsruhe geschrieben, dass in den Verwaltungsrat „ein Vertreter der Baden-Württembergischen Landesregierung, der nach Vereinbarung zwischen dem Baden-Württembergischen Kultusminister und dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates bestimmt wird’, zu berufen sei. Die Vorgänger von Graf Douglas waren die Direktoren bzw. Leiter des Staatsarchivs in Karlsruhe. Die Landesregierung versucht offensichtlich ihr Versagen bei der Besetzung dieses wichtigen Postens zu vertuschen.“

Der grüne Kulturpolitiker forderte die Landesregierung auf, umgehend alle Akten, welche die Zähringer-Stiftung betreffen, der Opposition zur Verfügung zu stellen. Walter kündigte einen Brief an Ministerpräsident Oettinger an, indem er die von Minister Frankenberg abgelehnte Akteneinsicht ein weiteres Mal einfordert. „Es geht hier schlichtweg um die Glaubwürdigkeit der Regierung. Die Akten zur Zähringer-Stiftung kann man doch nicht unter der Rubrik ‚nicht abgeschlossener Verwaltungsvorgang’ wegsperren, schließlich existiert die Stiftung seit fünfzig Jahren und wird wohl auch noch länger bestehen. Nach der Logik der Landesregierung wird man diese Akten nie einsehen dürfen“, ärgerte sich Walter. Offensichtlich habe die Regierung nun doch eine gewisse Sehnsucht nach einem Untersuchungsausschuss entwickelt.

Immerhin habe die Landesregierung einräumen müssen, dass Graf Douglas beim angestrebten Verkauf badischer Kulturgüter mitkassiert hätte: „Dies legt den Verdacht nahe, dass die verschärfte Gangart des Hauses Baden gegenüber der Landesregierung nicht zufällig im zeitlichen Zusammenhang mit der Berufung von Graf Douglas in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung steht.

„Wie auch immer, Herr Frankenberg hat mit der Zustimmung zu Herrn Douglas’ Ernennung einen Riesenfehler gemacht“, fügte Walter abschließend hinzu.
BCK meinte am 2007/01/09 19:49:

Jetzt hat sich auch Jürgen Walter im umständlichen Juristendeutsch verheddert. Frankenberg hat ja nicht behauptet, die Satzung gebiete die Berufung eines weiteren Vertreters der Großherzoglichen Familie. Er hat nur wörtlich § 5 der Satzung zitiert (in der vom Minister für maßgeblich gehaltenen Fassung vom 22.3.1957, was ja nicht verkehrt sein kann). Dort heißt es über das dritte Mitglied "... und einem weiteren vom Kultusminister im Einvernehmen mit dem im Testament des Grossherzogs Friedrich von Baden vom 12. August 1927 benannten Vertreter der Grossherzogl. Familie bestimmten Mitglied". Etwas umgestellt, wird der Sinn klarer: ... und einem weiteren vom Kultusminister bestimmten Mitglied, und zwar bestimmt im Einvernehmen mit dem im Testament des Grossherzogs benannten Vertreter der Grossherzoglichen Familie, d.h. mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates. Im Testament des Großherzogs steht zu diesem Vertreter auch nicht viel mehr als dass dem Verwaltungsrat der jeweils älteste männliche Spross der Familie angehören soll, oder in Ermangelung eines solchen, das älteste weibliche Mitglied der Familie. Wenn § 5 der Satzung in der oben zitierten Fassung gültig ist, dann muß das dritte Mitglied des Verwaltungsrats allerdings kein Vertreter der Landesregierung sein, der Minister hat aber das Vorschlagsrecht und bestimmt im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden, wer als drittes Mitglied in den Verwaltungsrat kommt.* Die Kritik bleibt natürlich bestehen: es bleibt ein Unding, mit einem Mann wie Graf Douglas ausgerechnet "den Bock zum Gärtner zu machen"; selbst wenn der Minister formell das Recht dazu hatte, diesen vorzuschlagen, muß er sich doch fragen lassen, ob dies politisch klug und den Interessen des Landes dienstlich war.

*) die von Walter zitierte Fassung, in der von einem Vertreter der Landesregierung gesprochen wird, ist lt. den von Walter selbst in Umlauf gebrachten Kopien aus den Akten ein Entwurf vom April 1955. In der seit Oktober 1956 wohl ausformulierten Endfassung, und in dieser Form lt. Aktenvermerk vom 23.11.1956 von der staatlichen Stiftungsaufsicht genehmigt steht § 5 so wie von Frankenberger zitiert.

 
KlausGraf antwortete am 2007/01/09 20:55:
Vertraute des Markgrafen
Obwohl sich in Akten über das Landesmuseum im GLAK aus der Zeit der Verhandlungen über die Satzung Kritik über den geringen Umfang des Stiftungsrats der Stiftung findet, in dem das Land unterrepräsentiert sei, hat man es bei dem dreiköpfigen Gremium belassen. Als Vertreter der Landesinteressen sollte der Direktor des Landesmuseums dienen, das weitere vom Kultusministerium im Einvernehmen mit dem Chef des Hauses zu bestellende Ratsmitglied stand immer dem Haus Baden sehr nahe.

Es ist falsch, wenn Walter behauptet, dass die Leiter des GLAK regelmäßig im Stiftungsrat sich befanden. Im GLAK gibt es dazu keine Akten, daher ist anzunehmen, dass der GLAK-Direktor Zier aufgrund seiner Nähe zum Haus Baden berufen wurde.

Auch der Direktor des Landesmuseums unterliegt hinsichtlich seiner Tätigkeit keiner dienstlichen Weisung. 1983 sprach sich Himmelein als Landesbediensteter gegen den Kompromissvorschlag des Landes aus:
http://archiv.twoday.net/stories/2989084/

Eine wirksame Vertretung der Landesinteressen im Stiftungsrat ist daher nicht gegeben. Die Stiftung wird faktisch vom Haus Baden beherrscht, denn ohne die Zustimmung des Chefs des Hauses kann die dritte Person nicht bestimmt werden. 
BCK meinte am 2007/01/11 16:21:
SPD begrüßt "Kehrtwende" der Grünen im Kulturgüter­streit
SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
Pressemitteilung vom 09.01.2007 (html, pdf)

MdL Nils Schmid: „Dass die Grünen der Landesregierung jetzt man­gelnde Aufklärung vorwerfen, lässt uns doch noch auf einen gemeinsamen Untersuchungsausschuss hoffen“

Als „erstaunlich“ bezeichnete der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Nils Schmid die Kehrtwende der Grünen im Kulturgüterstreit. Dass sie jetzt der Landesregierung mangelnde Aufklärungsbereitschaft vorhielten, komme angesichts früherer Äußerungen zwar überraschend, lasse nun aber doch noch Hoffnung auf einen gemeinsamen Untersuchungsausschuss aufkommen.

Bis in die jüngste Zeit hinein hätten die Grünen die Auffassung vertreten, der Skandal um den Kulturgüterverkauf lasse sich auf normalem parlamentarischen Wege aufklären - ohne Untersuchungsausschuss. Nun seien die Grünen durch die Landesregierung und deren Weigerung, Akteneinsicht zu gewähren, aber eines besseren belehrt worden, stellt Schmid fest.

Schmid: „Angesichts der Tragweite dieses Skandals waren wir von Anfang an davon überzeugt, dass diese Vorgänge nur mit den Aufklärungsmöglichkeiten eines Untersuchungsausschusses wirklich geklärt werden können. Wir freuen uns über die späte Einsicht der Grünen und hoffen, dass sie einen möglichen Untersuchungsausschuss jetzt offensiv unterstützen.“

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Nils Schmid soll nach dem Willen der Fraktion in einem möglichen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Kulturgüterskandals die Funktion des Obmanns der Fraktion übernehmen.

Helmut Zorell
Pressesprecher

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Jürgen Walter (Fraktion GRÜNE) kontert die Häme der SPD mit dem Hinweis, während die SPD Aufklärung nur fordere, werde sie von den Grünen betrieben. Der "Schlüssel zur Lösung des Problems" seien die Vorgänge um die Zähringer-Stiftung. Dazu habe man Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatsministeriums gefordert, was von der Regierung abgelehnt wurde, da es sich nicht um einen abgeschlossenen Vorgang handele. Walter fordert, die Versprechungen der Regierung nach umfassender Aufklärung müssten eingehalten werden, ansonsten rücke ein Untersuchungsausschuss in der Tat näher. (ka-news, 10.1.2007)

 
 

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