Soeben per Fax übermittelt (der Text darf gern ganz oder in Auszügen mit Quellenangabe anderweitig veröffentlicht werden):
Sehr geehrte Herren,
die Frankfurter Allgemeine Zeitung fordert mich mit Schreiben vom 8. März 2013 auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der ich mich gegenüber der FAZ GmbH und Frau Heike Schmoll verpflichte, die Veröffentlichung und Verbreitung der Behauptung zu unterlassen, dass Frau Schmoll “die Freundin und/oder die Lebensgefährtin von Frau Annette Schavan sei”.
Ich habe mich zur Sache in zwei Blogeinträgen geäußert, auf die ich ergänzend verweise:
http://archiv.twoday.net/stories/326202963/
http://archiv.twoday.net/stories/326204812/
Nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt habe ich mich entschieden, keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Weder durch die Formulierung “Schavan-Freundin Schmoll”, die aus meiner Sicht lediglich die auffällig freundliche Berichterstattung von Frau Schmoll über Frau Schavan charakterisieren sollte, noch durch die Linksetzung auf http://causaschavan.wordpress.com habe ich die von Ihnen als falsch und üble Nachrede bezeichnete Unterstellung einer Lebenspartnerschaft verbreitet. Mir war dieses Gerücht völlig unbekannt.
Bei der rechtlichen Würdigung empfiehlt es sich, von den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts auszugehen: “Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfGE 93, 266 [295]; BGHZ 95, 212 [215]; 132, 13 [19]). Fern liegende Deutungen sind auszuscheiden (vgl. BVerfGE 93, 266 [296]).” So die Entscheidung 1 BvR 1696/98 aus dem Jahr 2005. Nach Ausweis der öffentlichen Resonanz auf die hier zur Rede stehende Abmahnung kann man nicht umhin, die Deutung des Begriffs Freundin als ausgesprochen “fern liegend” zu bezeichnen. Selbst für den Begriff Intima, der noch sehr viel mehr geeignet wäre, auf eine homosexuelle Beziehung anzuspielen, kann man dem Durchschnittspublikum eine solche Deutung nicht unterstellen, sonst würde sicher nicht Schavan als “Merkel-Intima” (so etwa die Südwest-Presse in einem Kommentar) bezeichnet werden.
Was meinen Link auf die Startseite von causaschavan.wordpress.com angeht, so hat dieses Blog dazu alles Nötige geschrieben: “Um es deutlich zu sagen: Wir haben mit Plagiatschavan nichts zu tun und wollen mit Plagiatschavan auch bitte nicht verwechselt werden. Wenn wir das richtig sehen, hat Klaus Graf jedoch nirgendwo einen Hyperlink auf Plagiatschavan gesetzt. Und auf Causa Schavan wurden von dem User “plagiatschavan” nur zwei Kommentare veröffentlicht, in denen Frau Schmoll lediglich in unverfänglicher Weise als “Freundin” der Frau Schavan angesprochen wird. Ein weiterer Kommentar dieses Users, der in dieser Hinsicht weniger unverfänglich erschien, wurde von uns nicht freigegeben und gelöscht.”
http://causaschavan.wordpress.com/2013/03/13/beziehungskiste-oder-was-der-blogger-klaus-graf-in-sachen-schavan-unterlassen-soll/
Dass ich aufgrund eines Hyperlinks haften soll, der zu einem Blog führt, in dessen Kommentaren irgendwo Frau Schmoll als Freundin von Frau Schavan bezeichnet wurde, überdehnt jedes vernünftige Konzept von Linkhaftung.
Sollte es außerhalb von Geschäftsführung und Justitiarat der FAZ tatsächlich Menschen geben, die meinen Blogbeitrag vom 3. Februar 2013 im Sinne der erwähnten Unterstellung auffassen, so finden diese nun in fetter Schrift einen Hinweis auf den Beitrag vom 17. März 2013, in dem ich klarstelle, dass ich nichts dergleichen unterstellen wollte und will. Ich darf versichern und wer meine bisherige Praxis in meinem seit 2003 bestehenden Blog Archivalia kennt, wird daran nicht zweifeln, dass ich diese Ergänzung nicht mehr zu entfernen gedenke. Dadurch ist eine hinreichende Klarstellung erfolgt, einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bedarf es unter diesen Umständen nicht.
Ich sehe Ihre Abmahnung gegenüber mir als skandalösen Fehlgriff an. Sie haben eigentlich alles falsch gemacht und sich viele Sympathien bei Bloggern und in den Social Media aktiven Menschen verscherzt. Wenn es Ihnen tatsächlich darum ging, sich schützend vor Ihre Mitarbeiterin zu stellen und ein Gerücht über ihre sexuelle Orientierung an der Verbreitung zu hindern, haben Sie durch das von mir in meinem zweiten Beitrag am 16. März 2013 dokumentierte nicht ganz geringe Aufsehen, das Ihre Abmahnung im Netz erregte, genau das Gegenteil erreicht.
Sie haben es noch nicht einmal geschafft, sauber über mich zu recherchieren, da Sie mir einen nicht existierenden Professorentitel beilegen. Sie hätten wissen können, dass ich, gern mit dem Adjektiv “streitbar” versehen, bei einer offenkundig an den Haaren herbeigezogenen Abmahnung ganz gewiss nicht klein beigebe, sondern den Casus an die Öffentlichkeit trage. Wer im Netz aktiv ist, sollte nun wirklich inzwischen den “Streisand-Effekt” kennen.
Es ist zudem bei vielen der Eindruck entstanden, dass hinter der Abmahnung ein stock-konservatives Lebensmodell und Menschenbild steht, für das der Verdacht einer homosexuellen Beziehung eine “Schmähung des Ansehens” darstellt. Selbst wenn man Frau Schmoll womöglich wahrheitswidrig als lesbisch outen würde, wäre das vielleicht eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, aber keine üble Nachrede.
Sie haben mit Ihrer Abmahnung ein Blog getroffen, das es sich nicht zuletzt seit der Affäre Guttenberg zur Aufgabe gemacht hat, wissenschaftliche Standards hochzuhalten und gegen Plagiate vorzugehen. Archivalia hat daher sehr intensiv über die Causa Schavan berichtet, wobei es sich meist auf die ausgezeichneten Recherchen der Blogs Erbloggtes und Causaschavan stützen konnte. Archivalia hat zwar keine eigenständigen Verdienste bei der Aufdeckung der Machenschaften, konnte aber durch seine fachliche Reichweite als führendes deutsches Geschichtsblog immer wieder unterstreichen, dass es nicht angeht, ein Plagiat deshalb milder zu sehen, weil die (damals noch amtierende) Wissenschaftsministerin betroffen ist. Das ist der Kontext des beanstandeten Blogbeitrags. Wie die meisten deutschen sogenannten “Qualitätsmedien” hat auch die FAZ - namentlich durch die wiederholt einseitig für Schavan Partei ergreifenden Artikel von Frau Schmoll - in dieser Angelegenheit völlig versagt. Gut recherchiert haben fast nur die Blogs. Nicht ohne Grund kommentiert Causaschavan meine Abmahnung: “Immerhin aber ist diese Konstruktion des Justitiariats der FAZ in etwa so schlecht recherchiert und so umstandslos daherbehauptet, dass man angesichts gewisser Qualitätspresseberichte und -kommentare der letzten Monate in Sachen Schavan zumindest keinen Stilbruch zu beklagen hat.”
Wenn ich, bis vor einigen Jahren zufriedener Abonnent der FAZ, die FAZ und die anderen sogenannten Qualitätsmedien inzwischen überwiegend nur noch als “Journaille” sehen kann, hängt das mit der Haltung der FAZ und dieser Medien zur digitalen Revolution zusammen. Sie sind nicht im 21. Jahrhundert angekommen, sondern klammern sich an veraltete Konzepte. Statt ein tragfähiges Geschäftsmodell zu entwickeln, wollen Sie die neuen Medien in alte Schläuche füllen. (Und kundenfreundlich war Ihr Vorgehen gewiss nicht, den Abonnenten vor einiger Zeit die Möglichkeit zu nehmen, die FAZ am gleichen Tag ohne Mehrkosten auch digital einzusehen.)
Das Netz und seine Feinde: Die FAZ wirbt unverhohlen für das unsägliche Leistungsschutzgesetz der Presseverleger, das ich bekämpfe. Sie missbrauchen Ihre Medienmacht, indem Sie vor allem digitalen Reaktionären das Wort geben. Während Archivalia sich als Sturmgeschütz für “Open Access” sieht, dürfen Roland Reuß und Uwe Jochum und deren Kumpane in Ihrer Zeitung Unsinn gegen Open Access schreiben. In meinem Buch “Urheberrechtsfibel” habe ich 2009 dafür plädiert, das geltende Urheberrecht durch eine tiefgreifende Reform an das digitale Zeitalter anzupassen. Die FAZ macht aber Stimmung gegen jede Änderung, die die Macht der Verwerter antasten könnte.
Vor dem Hintergrund meiner Abmahnung erweist sich die Tatsache, dass Sie einige Blogger auf Ihrer Website schreiben lassen und auch den einen oder anderen netzfreundlichen Artikel veröffentlichen, als bloßes Feigenblatt. Zu einem fairen Umgang mit Bloggern gehört auch, dass man nach Möglichkeit auf eine Abmahnung, also das Fordern einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zunächst verzichtet. Und man sollte immer bedenken, dass auch Blogger ebenso wie die traditionelle Presse an der Meinungsbildung der Öffentlichkeit mitwirken und ihnen ebenso wie der Presse das Grundrecht der Pressefreiheit, das immer wieder von den sogenannten Qualitätsmedien als hohes Gut gepriesen wird, zusteht. Damit verträgt es sich nicht, einen Blogger mit einer absurden Abmahnung zu überziehen, die ihn einschüchtern soll, die aber im Justitiariat von sagen wir SPIEGEL ONLINE allenfalls einen Lachkrampf auslösen würde.
Es ist genau dieser Einschüchterungseffekt, der mich so wütend macht. Ich wünsche mir natürlich nicht, für meine mitunter wirklich etwas harten Formulierungen in Archivalia und andernorts abgemahnt zu werden. Ich wünsche mir, dass man mit Augenmaß und Gelassenheit vorgeht, wenn ein Blogger (oder Internetautor) etwas schreibt, was einem nicht gefällt. Wer klug ist, bedenkt den Streisand-Effekt. Ich plädiere in Archivalia und als Mitarbeiter von Wissenschaftsblogs auf de.hypotheses.org und als Redaktionsmitglied dieses Blogportals dafür, dass Wissenschaftler bloggen sollen. Zugleich informiere ich - vor allem in einer Artikelreihe Blog & Recht in Archivalia - über rechtliche Rahmenbedingungen. Der Beitrag zu möglichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen und erster Hilfe bei Abmahnungen steht noch aus. Wie kann ich glaubhaft für das Bloggen werben, wenn die FAZ wegen einer solchen Nichtigkeit abmahnt? Nicht jeder ist so robust wie ich. Soll man zu Wissenschaftsskandalen wie der Causa Schavan und dem merkwürdigen Treiben der sogenannten Qualitätsjournalisten einschließlich Ihrer Mitarbeiterin Schmoll den Mund halten, weil man Angst davor hat, abgemahnt zu werden?
Nach dem Vorstehenden wird es Sie nicht überraschen, wenn ich einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit großer Gelassenheit entgegensehe.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Herren,
die Frankfurter Allgemeine Zeitung fordert mich mit Schreiben vom 8. März 2013 auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der ich mich gegenüber der FAZ GmbH und Frau Heike Schmoll verpflichte, die Veröffentlichung und Verbreitung der Behauptung zu unterlassen, dass Frau Schmoll “die Freundin und/oder die Lebensgefährtin von Frau Annette Schavan sei”.
Ich habe mich zur Sache in zwei Blogeinträgen geäußert, auf die ich ergänzend verweise:
http://archiv.twoday.net/stories/326202963/
http://archiv.twoday.net/stories/326204812/
Nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt habe ich mich entschieden, keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Weder durch die Formulierung “Schavan-Freundin Schmoll”, die aus meiner Sicht lediglich die auffällig freundliche Berichterstattung von Frau Schmoll über Frau Schavan charakterisieren sollte, noch durch die Linksetzung auf http://causaschavan.wordpress.com habe ich die von Ihnen als falsch und üble Nachrede bezeichnete Unterstellung einer Lebenspartnerschaft verbreitet. Mir war dieses Gerücht völlig unbekannt.
Bei der rechtlichen Würdigung empfiehlt es sich, von den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts auszugehen: “Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfGE 93, 266 [295]; BGHZ 95, 212 [215]; 132, 13 [19]). Fern liegende Deutungen sind auszuscheiden (vgl. BVerfGE 93, 266 [296]).” So die Entscheidung 1 BvR 1696/98 aus dem Jahr 2005. Nach Ausweis der öffentlichen Resonanz auf die hier zur Rede stehende Abmahnung kann man nicht umhin, die Deutung des Begriffs Freundin als ausgesprochen “fern liegend” zu bezeichnen. Selbst für den Begriff Intima, der noch sehr viel mehr geeignet wäre, auf eine homosexuelle Beziehung anzuspielen, kann man dem Durchschnittspublikum eine solche Deutung nicht unterstellen, sonst würde sicher nicht Schavan als “Merkel-Intima” (so etwa die Südwest-Presse in einem Kommentar) bezeichnet werden.
Was meinen Link auf die Startseite von causaschavan.wordpress.com angeht, so hat dieses Blog dazu alles Nötige geschrieben: “Um es deutlich zu sagen: Wir haben mit Plagiatschavan nichts zu tun und wollen mit Plagiatschavan auch bitte nicht verwechselt werden. Wenn wir das richtig sehen, hat Klaus Graf jedoch nirgendwo einen Hyperlink auf Plagiatschavan gesetzt. Und auf Causa Schavan wurden von dem User “plagiatschavan” nur zwei Kommentare veröffentlicht, in denen Frau Schmoll lediglich in unverfänglicher Weise als “Freundin” der Frau Schavan angesprochen wird. Ein weiterer Kommentar dieses Users, der in dieser Hinsicht weniger unverfänglich erschien, wurde von uns nicht freigegeben und gelöscht.”
http://causaschavan.wordpress.com/2013/03/13/beziehungskiste-oder-was-der-blogger-klaus-graf-in-sachen-schavan-unterlassen-soll/
Dass ich aufgrund eines Hyperlinks haften soll, der zu einem Blog führt, in dessen Kommentaren irgendwo Frau Schmoll als Freundin von Frau Schavan bezeichnet wurde, überdehnt jedes vernünftige Konzept von Linkhaftung.
Sollte es außerhalb von Geschäftsführung und Justitiarat der FAZ tatsächlich Menschen geben, die meinen Blogbeitrag vom 3. Februar 2013 im Sinne der erwähnten Unterstellung auffassen, so finden diese nun in fetter Schrift einen Hinweis auf den Beitrag vom 17. März 2013, in dem ich klarstelle, dass ich nichts dergleichen unterstellen wollte und will. Ich darf versichern und wer meine bisherige Praxis in meinem seit 2003 bestehenden Blog Archivalia kennt, wird daran nicht zweifeln, dass ich diese Ergänzung nicht mehr zu entfernen gedenke. Dadurch ist eine hinreichende Klarstellung erfolgt, einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bedarf es unter diesen Umständen nicht.
Ich sehe Ihre Abmahnung gegenüber mir als skandalösen Fehlgriff an. Sie haben eigentlich alles falsch gemacht und sich viele Sympathien bei Bloggern und in den Social Media aktiven Menschen verscherzt. Wenn es Ihnen tatsächlich darum ging, sich schützend vor Ihre Mitarbeiterin zu stellen und ein Gerücht über ihre sexuelle Orientierung an der Verbreitung zu hindern, haben Sie durch das von mir in meinem zweiten Beitrag am 16. März 2013 dokumentierte nicht ganz geringe Aufsehen, das Ihre Abmahnung im Netz erregte, genau das Gegenteil erreicht.
Sie haben es noch nicht einmal geschafft, sauber über mich zu recherchieren, da Sie mir einen nicht existierenden Professorentitel beilegen. Sie hätten wissen können, dass ich, gern mit dem Adjektiv “streitbar” versehen, bei einer offenkundig an den Haaren herbeigezogenen Abmahnung ganz gewiss nicht klein beigebe, sondern den Casus an die Öffentlichkeit trage. Wer im Netz aktiv ist, sollte nun wirklich inzwischen den “Streisand-Effekt” kennen.
Es ist zudem bei vielen der Eindruck entstanden, dass hinter der Abmahnung ein stock-konservatives Lebensmodell und Menschenbild steht, für das der Verdacht einer homosexuellen Beziehung eine “Schmähung des Ansehens” darstellt. Selbst wenn man Frau Schmoll womöglich wahrheitswidrig als lesbisch outen würde, wäre das vielleicht eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, aber keine üble Nachrede.
Sie haben mit Ihrer Abmahnung ein Blog getroffen, das es sich nicht zuletzt seit der Affäre Guttenberg zur Aufgabe gemacht hat, wissenschaftliche Standards hochzuhalten und gegen Plagiate vorzugehen. Archivalia hat daher sehr intensiv über die Causa Schavan berichtet, wobei es sich meist auf die ausgezeichneten Recherchen der Blogs Erbloggtes und Causaschavan stützen konnte. Archivalia hat zwar keine eigenständigen Verdienste bei der Aufdeckung der Machenschaften, konnte aber durch seine fachliche Reichweite als führendes deutsches Geschichtsblog immer wieder unterstreichen, dass es nicht angeht, ein Plagiat deshalb milder zu sehen, weil die (damals noch amtierende) Wissenschaftsministerin betroffen ist. Das ist der Kontext des beanstandeten Blogbeitrags. Wie die meisten deutschen sogenannten “Qualitätsmedien” hat auch die FAZ - namentlich durch die wiederholt einseitig für Schavan Partei ergreifenden Artikel von Frau Schmoll - in dieser Angelegenheit völlig versagt. Gut recherchiert haben fast nur die Blogs. Nicht ohne Grund kommentiert Causaschavan meine Abmahnung: “Immerhin aber ist diese Konstruktion des Justitiariats der FAZ in etwa so schlecht recherchiert und so umstandslos daherbehauptet, dass man angesichts gewisser Qualitätspresseberichte und -kommentare der letzten Monate in Sachen Schavan zumindest keinen Stilbruch zu beklagen hat.”
Wenn ich, bis vor einigen Jahren zufriedener Abonnent der FAZ, die FAZ und die anderen sogenannten Qualitätsmedien inzwischen überwiegend nur noch als “Journaille” sehen kann, hängt das mit der Haltung der FAZ und dieser Medien zur digitalen Revolution zusammen. Sie sind nicht im 21. Jahrhundert angekommen, sondern klammern sich an veraltete Konzepte. Statt ein tragfähiges Geschäftsmodell zu entwickeln, wollen Sie die neuen Medien in alte Schläuche füllen. (Und kundenfreundlich war Ihr Vorgehen gewiss nicht, den Abonnenten vor einiger Zeit die Möglichkeit zu nehmen, die FAZ am gleichen Tag ohne Mehrkosten auch digital einzusehen.)
Das Netz und seine Feinde: Die FAZ wirbt unverhohlen für das unsägliche Leistungsschutzgesetz der Presseverleger, das ich bekämpfe. Sie missbrauchen Ihre Medienmacht, indem Sie vor allem digitalen Reaktionären das Wort geben. Während Archivalia sich als Sturmgeschütz für “Open Access” sieht, dürfen Roland Reuß und Uwe Jochum und deren Kumpane in Ihrer Zeitung Unsinn gegen Open Access schreiben. In meinem Buch “Urheberrechtsfibel” habe ich 2009 dafür plädiert, das geltende Urheberrecht durch eine tiefgreifende Reform an das digitale Zeitalter anzupassen. Die FAZ macht aber Stimmung gegen jede Änderung, die die Macht der Verwerter antasten könnte.
Vor dem Hintergrund meiner Abmahnung erweist sich die Tatsache, dass Sie einige Blogger auf Ihrer Website schreiben lassen und auch den einen oder anderen netzfreundlichen Artikel veröffentlichen, als bloßes Feigenblatt. Zu einem fairen Umgang mit Bloggern gehört auch, dass man nach Möglichkeit auf eine Abmahnung, also das Fordern einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zunächst verzichtet. Und man sollte immer bedenken, dass auch Blogger ebenso wie die traditionelle Presse an der Meinungsbildung der Öffentlichkeit mitwirken und ihnen ebenso wie der Presse das Grundrecht der Pressefreiheit, das immer wieder von den sogenannten Qualitätsmedien als hohes Gut gepriesen wird, zusteht. Damit verträgt es sich nicht, einen Blogger mit einer absurden Abmahnung zu überziehen, die ihn einschüchtern soll, die aber im Justitiariat von sagen wir SPIEGEL ONLINE allenfalls einen Lachkrampf auslösen würde.
Es ist genau dieser Einschüchterungseffekt, der mich so wütend macht. Ich wünsche mir natürlich nicht, für meine mitunter wirklich etwas harten Formulierungen in Archivalia und andernorts abgemahnt zu werden. Ich wünsche mir, dass man mit Augenmaß und Gelassenheit vorgeht, wenn ein Blogger (oder Internetautor) etwas schreibt, was einem nicht gefällt. Wer klug ist, bedenkt den Streisand-Effekt. Ich plädiere in Archivalia und als Mitarbeiter von Wissenschaftsblogs auf de.hypotheses.org und als Redaktionsmitglied dieses Blogportals dafür, dass Wissenschaftler bloggen sollen. Zugleich informiere ich - vor allem in einer Artikelreihe Blog & Recht in Archivalia - über rechtliche Rahmenbedingungen. Der Beitrag zu möglichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen und erster Hilfe bei Abmahnungen steht noch aus. Wie kann ich glaubhaft für das Bloggen werben, wenn die FAZ wegen einer solchen Nichtigkeit abmahnt? Nicht jeder ist so robust wie ich. Soll man zu Wissenschaftsskandalen wie der Causa Schavan und dem merkwürdigen Treiben der sogenannten Qualitätsjournalisten einschließlich Ihrer Mitarbeiterin Schmoll den Mund halten, weil man Angst davor hat, abgemahnt zu werden?
Nach dem Vorstehenden wird es Sie nicht überraschen, wenn ich einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit großer Gelassenheit entgegensehe.
Mit freundlichen Grüßen
KlausGraf - am Freitag, 22. März 2013, 04:15 - Rubrik: Archivrecht
Erbloggtes (Gast) meinte am 2013/03/22 05:38:
Danke!
Vielen Dank! Das sind klare Worte, die den konkreten Anlass vorzüglich in einen breit aufgespannten Kontext einbetten. Ich habe sie daher hier verdoppelt: http://erbloggtes.wordpress.com/2013/03/22/klaus-graf-offener-brief-an-die-faz/Alles Gute!
Erbloggtes
Anwaltskosten (Gast) meinte am 2013/03/22 07:18:
Wer bezahlt Deine Kosten?
Wie viel Zeit hast du in die Überlegungen und die Beantwortung dieser falschen Anschuldigungen gesteckt? Und wer bezahlt nun eigentlich deine Anwaltskosten, die ja nur wegen dieser falschen Anschuldigungen des Verlags entstanden sind? Das Abmahnwesen sollte auch eine Möglichkeit vorsehen, sich diese Kosten bei solch ungerechtfertigten Angriffen vom Verursacher wiederzuholen.
KlausGraf antwortete am 2013/03/22 17:24:
Viel Zeit, kein Geld
Allein an obigem Text habe ich über 3 Stunden gesessen. Glücklicherweise habe ich einen Anwalt (ich habe zweimal mit ihm zur Sache telefoniert), der hier pro bono, also für mich kostenlos arbeitet. Kommt es zum Prozess und gewinne ich (wovon ich ausgehen möchte), werden meine Anwaltskosten von der Gegenseite getragen.Wer nicht das Glück hat, einen Anwalt zu finden, der einen pro bono vertritt, hat bei einer außergerichtlichen Einigung bzw. Erledigung natürlich Pech, da er auf seinen eigenen Kosten sitzen bleibt.
RA Prof. Himmelsbach scheint der Ansicht zu sein, dass es bei Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung auch mal ohne Anwalt geht und rät dazu, cool zu bleiben:
http://www.lousypennies.de/2013/03/18/medien-anwalt-himmelsbach-was-netz-journalisten-beachten-mussen/
Jens (Gast) antwortete am 2013/03/22 20:40:
... ghört bestraft
Ihr Anwalt wird sich bestimmt freuen, dass die pro-bono-Abrede hier publiziert worden ist. Es gibt dann nämlich im Erfolgsfall natürlich auch kein Geld vom Gegner.
Simone G. (Gast) meinte am 2013/03/22 09:00:
Causa Schavan rebloggt
Fortgesetzte Beziehungskiste. Wie sich Klaus Graf zur unterlassenen Unterlassungserklärung erklärtSchöne Grüße!
Rössle meinte am 2013/03/24 16:09:
*unterschreib*Danke, sie sprechen mir aus dem Herzen!
Und viel Erfolg!
Eigentlich sollte das eine klare Sache sein, aber man weiss ja nie was dann vor Gericht dabei raus kommt...
Pantoufle (Gast) meinte am 2013/03/24 21:40:
Genau so
Toi, toi, toi: am Mast gekratzt und eine tote Katze bei Vollmond über die Schulter geworfen. Alles Gute bei einer Verhandlung, die hoffentlich nicht stattfinden wird. Der Anlass ist zu belanglos. Wenn die FAZ ihren Ruf auf solche Art verlieren möchte - meinetwegen.
Ich erlaube mir, diesen Text auf der Schrottpresse zu rebloggen.
Und nochmals viel Glück
das Pantoufle
Stefan (Gast) meinte am 2013/03/27 12:23:
*unterschreib*
Grossartig - vielen Dank für den Mut, den sogenannten "Qualitätsmedien" auf die Finger zu klopfen :)