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Leserbrief in der FAZ:

Das diesjährige grobgünstige Stockacher Narrengericht hat Ministerpräsident Günther Oettinger als Angeklagtem im schwersten von drei Punkten den Vorwurf der "kulturellen Barbarei" gemacht und dabei den geplanten Verkauf der Karlsruher Handschriften angesprochen. (F.A.Z.-Kunstmarkt vom 3. Februar). Die wenig nach Humor klingende Rechtfertigung des so Beklagten verdient es, wörtlich festhalten zu werden.

Er sagte in seiner Verteidigungsrede: "Der Vorwurf, ich wollte Handschriften verkaufen, alte Badische, stimmt so nicht. Was heißt schon alt? Mein Maßstab ist 1351. Damit verglichen sind die Handschriften aus der Badischen Bibliothek fast schon frisch, druckfrisch, kaum geschrieben, in keinem Falle alt." (Seit 1351 gibt es das Stockacher Gericht.) Weiter wiederholte Oettinger auch noch seine beleidigenden, inzwischen vielfach widerlegten Äußerungen: "Als die Monarchie abgeschafft worden ist, haben die badischen Beamten geschlampt. Sie haben damals keine Inventur gemacht, und die Schwaben holen dies jetzt gründlich nach."

Nun wissen wir es also. Kein Argument zugunsten der Karlsruher Handschriften, keine Information über ihren Wert und ihr Alter (großenteils ja vor 1351) hat Oettinger je erreicht. Danken wir den Stockachern, dass sie der Öffentlichkeit so klar vorgeführt haben, wie der baden-württembergische Ministerpräsident denkt. Quo vadis, cultura?

Professor Dr. Wolfgang Klose,

Vorsitzender der Badischen Bibliotheksgesellschaft, Karlsruhe

Text: F.A.Z., 20.02.2007, Nr. 43 / Seite 8
 

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