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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-sperrt-belgische-Zeitungen-aus-1280764.html

Googles Suchindex verweist zurzeit nicht auf französisch- und deutschsprachige Zeitungen in Belgien. Das ist laut Medienberichten eine Konsequenz aus dem Rechtsstreit zwischen dem Internetdienstleister und der belgischen Gesellschaft Copiepresse, die die Rechte der Verlage wahrnimmt. Diese hatte eine inzwischen von einem Berufungsgericht bestätigte Entscheidung erwirkt, laut der Google in Belgien keine Ausschnitte aus Presseprodukten der in dem Verband organisierten Verlage ohne Genehmigung auf seiner Nachrichtenübersicht veröffentlichen darf.

Anatol Stefanowitsch
https://plus.google.com/110709408825070411070/posts/654CuM4BXMw
macht auf den Wortlaut des Urteils aufmerksam:
de ce que le montant des astreintes est fixé à 1.000.000 € par jour de retard en ce qui concerne la condamnation de Google á retirer de tous ses sites (Google News et ‹cache› Google sous quelque dénomination que ce soit) tous les articles photographies et représentations graphiques... (...dass die Höhe der Strafzahlungen festgelegt wird auf € 1 Million pro Tag, den Google es unterlässt, von allen seinen Seiten (Google News und dem Google Cache unter welchem Namen auch immer) alle Artikel, Fotografien und Grafiken zu entfernen...).

Wenn die belgischen Verlage jetzt also jammern, sie hätten nur das Angebot Google News gemeint, müssen sie sich damit an die belgischen Gerichte wenden, nicht an Google. Und die deutschen Medien sollten das auch so berichten. Und sie sollten über die Konsequenzen des „Leistungsschutzes“ noch einmal genau nachdenken...


Volltext einer englischen Übersetzung der Gerichtsentscheidung:
http://www.copiepresse.be/pdf/Copiepresse%20-%20ruling%20appeal%20Google_5May2011.pdf

Französischer Volltext:
http://www.scribd.com/doc/54991235/Arret-de-la-Cour-d-appel-de-Bruxelles-rendu-dans-l-affaire-Copiepresse-SAJ-Assucopie-contre-Google-le-5-mai-2011
A.S. (Gast) meinte am 2011/07/18 14:09:
Schön
Auch in der englischen Übersetzung (die keine Übersetzung des ursprünglichen Urteils sondern eine Übersetzung des nun ergangenen Urteils der Revision ist), heißt es klar: „...weist Google an, von den Google.be- und den Google.com-Seiten, genauer, von den „gechachten“ Links der Google-Websuche und von Google News, alle Artikel ... zu entfernen“. Deutlicher geht es nicht, es ist völlig schleierhaft, wo da die „Überinterpretation“ seitens Google liegen soll... 
A.S. (Gast) antwortete am 2011/07/18 14:11:
PS.
Das ursprüngliche Urteil hat Copiepresse von seinen Servern entfernt, man findet die PDF-Datei aber über Archive.org, wenn man dort nach http://www.copiepresse.be/copiepresse_google.pdf sucht. 
 

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