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Danny Kinsgley stellt nicht nur in Australien bestehende Probleme mit Verlags-Regelungen vor:

http://aoasg.org.au/2013/05/23/walking-in-quicksand-keeping-up-with-copyright-agreements/

Zu beachten ist

- die Haltung des Verlags zu Open Access (OA) gemäß SHERPA/ROMEO

- nicht notwendigerweise identisch: die Haltung des Verlags gemäß Website (wobei zunehmend bei großen Verlagen differenziert wird nach Veröffentlichungen mit und ohne Finanzierung, die ein OA-Mandat mit sich bringt)

- nicht notwendigerweise identisch: die Vereinbarung mit dem Autor (Verlagsvertrag)

- Vereinbarungen mit der Institution

Zum Robert-Koch-Institut habe ich unter

http://archiv.twoday.net/stories/64967798/

angedeutet, dass der Vertrag mit Elsevier für OA sehr nachteilig ist.

- OA-Komponente der deutschen National- und Allianz-Lizenzen

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/ojs/index.php/bibliothek/article/view/9457/3324
http://archiv.twoday.net/stories/97008660/

Aus der Sicht des Autors ist einzig und allein der Verlagsvertrag entscheidend, sofern nicht die anderen Rechtsgrundlagen günstiger sind, was im Fall der OA-Komponente häufig der Fall sein wird, da dort meist die Verlagsfassung eingestellt werden darf.

Sind die anderen Regelungen restriktiver kann es sich empfehlen, zu einem Repositorium zu wechseln, das keine vertragliche Bindung eingegangen ist oder liberaler verfährt.
 

twoday.net AGB

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