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Wer erinnert sich nicht an das laute Knistern, wenn im Filmsaal der Schule ein grauenhaft zerkratzter Film mit dem IWF-Logo vorgeführt wurde? Natürlich ist diese Institution heute flott und zeitgemäß und bietet jede Menge kostenlose Vorschauen an, wenngleich man auf einen YouTube-Auftritt wohl noch ein wenig wird warten müssen.



Man sollte nun meinen, dass diese gGmbH nun gar nichts mit OA am Hut haben kann, aber der übliche Website-Check führt zu unerwarteten Treffern. Das liegt an Dr. Christopher N. Carlson, der als Fachpublizist in Sachen OA auftritt, ohne freilich davon recht viel Ahnung zu haben:
http://archiv.twoday.net/stories/2066005/

Ansonsten muss zugestanden werden, dass eine kleine Zahl von Volltexten in der Publikationsliste vorhanden ist:
http://www.iwf.de/IWF/Service/Medieneinsatz/Publikationen.htm

Nur in Carlsons Aufsatz von 2006 kommt "Creative Commons" vor. Freie Lizenzen sind fürs IWF noch kein Thema. Ein furcheinflößender Urheberrechtsvermerk verbietet das Deep-Linking und das Umgehen der Schutzvorrichtung bei Streaming.

Fazit: Das IWF ist auf Vermarktung seiner Filme angewiesen, kostenlose Vorschau soll Appetit machen, aber nicht satt. OA kann daher unter diesen Umständen naturgemäß kein Thema für das IWF sein. Um so positiver, dass es Publikationsvolltexte gibt und sich Dr. Carlson mit OA publizistisch befasst. Schade, wie wenig kompetent er ist.

Die früheren Folgen der OA-Reihe:
http://archiv.twoday.net/stories/4069419
KlausGraf meinte am 2007/07/27 00:03:
gGmbH
heisst: gemeinnützige GmbH und gilt als rechtlich unzulässiger Rechtsformzusatz, siehe NJW 2007, S. 2156-9 
 

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