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Aus der Berichterstattung über den Fall Mollath:

http://www.heise.de/tp/blogs/8/154444

Merk musste auch Stellung zu der eidesstattlichen Versicherung von Mollaths Freund Edward Braun nehmen, der bereits im November in einem Schreiben direkt an Justizministerin Merk wichtige Hinweise zum Fall Mollath gegeben hatte. Merk erklärte, dass sie dieses Schreiben nie persönlich erreicht hätte. Auf Nachfrage der SPD-Abgeordneten Inge Aures, warum Merk auf einen direkt an sie adressierten Brief nicht reagiert habe, sagte Merk: "Ich bin nicht die Staatsanwaltschaft. Solche Schreiben gehen an die Stelle, die dafür zuständig ist."

Eine solche Eingabe unterfällt dem Petitionsrecht nach Art. 17 GG. Auch wenn die Staatsanwaltschaft für bestimmte Verfahrenshandlungen zuständig ist, kann sich jeder an den zuständigen Minister (oder die Ministerin) wenden, zumal die Staatsanwaltschaft nicht weisungsfrei handelt. Es besteht dann ein RECHTSANSPRUCH, dass der Adressat die Petition tatsächlich zur Kenntnis nimmt. Üblicherweise verwendet man dann in der Antwort die Formulierung "Frau Ministerin Merk hat mich gebeten, ihnen zu antworten", wenn jemand anderes für den oder die Verantwortliche antwortet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Petition


Das ist die Rechtsbrecherin! Foto: Ralf Roletschek/ Wikipedia.
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en
Ludwig (Gast) meinte am 2013/06/14 19:44:
Die Arroganz und Ignoranz der Macht.
Das ist nichts Neues, dass einige Menschen meinen, mit Ignoranz löse man Probleme. Solange monatlich eine üppige Summe aufs Konto fließt und ihnen niemand auf die Finger klopfen kann, ist denen scheißegal, ob sich irgendein "dahergelaufener Bürger" über Rechtsbrüche beschwert. 
Sauber? (Gast) meinte am 2013/06/14 21:46:
Merk-würdig
http://www.youtube.com/watch?v=0ng5_OUYp9I 
Gast (Gast) meinte am 2013/06/14 22:57:
Unsinn
Der Vorwurf entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Abgesehen davon, dass natürlich nicht jede Petition vom Minister persönlich gelesen werden muss, ist die Weiterleitung an die zuständige Behörde genau die richtige Reaktion. 
KlausGraf antwortete am 2013/06/15 00:02:
Selber Unsinn
Schon wenn man http://web.archive.org/web/20061124132722/http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv002225.html sorgfältig liest, ergibt sich das von mir Behauptete: Ist die Ministerin zuständig, was sie zweifelsohne ist, wenn schon der Ministerpräsident im zitierten BVerfG-Fall es war, dann ist sie die zuständige Stelle und muss die Art der Erledigung selbst verantworten, auch wenn sie sich zulässigerweise nachgeordneter Beamter für die Antwort bedient. Sie muss die Petition zur Kenntnis nehmen, also zumindest das Anliegen.

Inwieweit eine Behörde einen ellenlangen Schriftsatz gründlich lesen muss, darüber schweigt sich die Rechtsprechung aus. Da eine Begründungspflicht umstritten ist und kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Entscheidung besteht, sollte eine kursorische Lektüre genügen.

Auch wenn es vergebliche Liebesmüh ist, an den am Wochende anrollen Kommentarmob, von der diese unsägliche dümmliche und von keiner Kenntnis der einschlägigen Literatur zum Petitionsrecht beschlagene Äußerung der Vorläufer zu sein scheint, zu appellieren, Argumente zur Kenntnis zu nehmen, möchte ich anmerken, dass die Ministerin zwar nicht argumentieren darf, sie brauche nicht die an sie selbst gerichteten Eingaben zur Kenntnis zu nehmen. Die Frage ist aber, ob aufgrund einer kursorischen Kenntnisnahme des Briefs ihr die Brisanz der Angelegenheit hätte aufgehen müssen, was man bezweifeln mag. Das ist dann aber auch keine Frage des Rechts mehr, sondern eher eine Frage des Herzens und der Empathie. Dieser aalglatten und unendlich kalt, höchst unsympathisch wirkenden Person traue ich aber solche menschlichen Gefühle nicht im mindesten zu.

Wenn ich wieder Zugriff auf juristische Datenbanken habe, werde ich hoffentlich meine Position zweifelsfrei als mit der herrschenden Meinung (nicht: Praxis!) des Petitionsrechts übereinstimmend erweisen können. 
Gast (Gast) antwortete am 2013/06/15 01:00:
Lesen bildet
Zur Weiterleitung an die zuständige Behörde s. z.B. Klein, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, 67. Ergänzungslieferung 2013, Art. 17 Rdnr. 100.

Dazu, dass der Ministerpräsident oder Minister persönlich antworten muss, verhält sich die von Ihnen zitierte Entscheidung BVerfGE 2, 225 nicht (dort hat er es getan, was das BVErfG etwas erstaunt zur Kenntnis nimmt ["Soweit der Beschwerdeführer eine Stellungnahme des Ministerpräsidenten als solchen erstrebte, ist seiner Bitte sogar entsprochen; der Ministerpräsident hat als solcher geantwortet."]), aber nirgends verlangt. Organisationsrechtlich steht das Aufsichtsrecht über die Staatsanwaltschaften im Übrigen der "Landesjustizverwaltung" zu (§ 147 Nr. 2 GVG), d.h. dem Justizministerium als Behörde, nicht dem Minister persönlich (auch wenn dieser wiederum in seinem Ministerium weisungsbefugt ist). 
KlausGraf antwortete am 2013/06/15 03:18:
Nach wie vor dummes Zeug
(1) Wenn ein Petent sich an die Ministerin wendet, hat diese die Petition zur Kenntnis zu nehmen und den Bescheid zu verantworten.

(2) Durch Lesen sollten SIE sich bilden: Ein Petent muss sich nicht an irgendeine Art Instanzenzug halten, das hat das BVerfGH in der zitierten Entscheidung ausdrücklich so gesagt, also ist diese Förmelei Landesjustizverwaltung/Minister absolut daneben. Lernen Sie erst ein paar Basics des Petitionsrechts, bevor sie mit unverstandener neuer Fachliteratur prunken.

Die Ministerin ist, wie sie richtig sagt, die politische Spitze des Ministeriums und daher ein zulässiger Adressat einer Petition. Sie ist eine zuständige Stelle und muss selbst den Bescheid verantworten, auch wenn sie jemand anderes damit beauftragt.

Wenn ihr in der Sache eine Einflussnahme nicht sinnvoll erscheint, kann sie das dem Petenten mitteilen und ihn an eine andere Stelle verweisen. Sie könnte aber etwas tun, wenn sie wollte, nämlich auf dem Weisungswege und ist damit petitionsrechtlich zuständig.

Da das Petitionsrecht extrem häufig mit Füßen getreten wird, ist es nur zu verständlich, dass dahergelaufene Nichtskönner Probleme haben, die Relevanz des Grundrechts zu erkennen. 
Gast (Gast) antwortete am 2013/06/15 16:25:
Das Petitionsrecht als Achillesferse des Staates?
Au Backe, da hat also ein bisher verkannter Rechtsexperte eine bisher verkannte Achillesferse des Staates offengelegt: Es müssen nur hinreichend viele Leute eine Petition unmissverständlich an Angela Merkel und ihre Minister persönlich adressieren, um diese zu deren unverzüglicher persönlicher Bearbeitung und Bescheidung zu zwingen und damit von der Wahrnehmung aller anderen Staatsaufgaben abzuhalten. Hoffentlich fällt diese Information jetzt nicht Al-Qaida in der Hand - der Staat wäre ja hilflos allen Bedrohungen ausgeliefert ... 
Tommy (Gast) antwortete am 2013/06/16 17:18:
Nicht das Archivalia
jetzt noch als extremistisch eingestuft wird ;-) 
 

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