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Auf meine Anfrage:

"zur Fortsetzung meiner Berichterstattung http://archiv.twoday.net/stories/444871013/ wäre ich Ihnen für nähere Auskunft dankbar, in welchem Umfang in den letzten Jahren sogenannte Dubletten frühneuzeitlicher Drucke in den Handel gegeben wurden, ob und in welcher Form eine Dokumentation der Provenienzen vor dem Verkauf stattfand und aus welchem Grund die österreichischen
Franziskaner von anerkannten Standards wie den Kurzgefassten Regeln
für den Umgang mit bibliothekarischem Altbestand (2011) abweichen."

bekam ich die allzu knappe Antwort:

"die Dublettenverkäufe wurden seinerzeit ordnungsgemäß und mit Zustimmung der Österreichischen Behörden durchgeführt.

Wir keinen Anlass, Ihnen gegenüber weitergehende Auskünfte darüber zu geben.

Mit besten Grüßen

Fr. Didacus Sudy
OFM Graz"

Transparenz und ein gutes Gewissen sieht anders aus. Um so schlimmer, wenn österreichische Behörden dieses gewissenlose Treiben abgesegnet haben. Die Frage nach der Dokumentation ist wissenschaftlich durchaus nachvollziehbar, aber auch sie blieb unbeantwortet.

Vertuschen und unter den Teppich kehren, lügen, das ist für mich nichts Neues, wenns um Buchbestände der Bettelorden geht. So hat mich im Fall Eichstätt der Provinzial der Kapuziner angelogen:

http://archiv.twoday.net/stories/3143469/

Update: Um eine telefonische Stellungnahme zu dem Fall gebeten, erklärte Helga Penz, Leiterin des Referats für die Kulturgüter der Orden, man versuche aufzuklären, dass so etwas nicht vorkomme, aber sie sei nicht die "Bibliothekspolizei". Ob ich ihr dieses Bemühen um Aufklärung abnehme, sei ihr "egal".

http://kulturgueter.kath-orden.at/termine-service/referat-fuer-die-kulturgueter-der-orden

Dem Archiv der Erzdiözese Salzburg ist es offenkundig peinlich, wenn schändliche Verstöße gegen die kirchlichen Richtlinien publik werden. Daher hat es noch am heutigen 25. Juni einen Beitrag "Was ist eine Dublette?" geschrieben.

„Textidentische Exemplare, die sich durch Einband, handschriftliche Einträge etc. unterscheiden, können nicht als Dublette bewertet und abgegeben werden.“ Sagt die Altbestandskommission.

Abschließend heißt es:

"Beratend stehen betroffenen Bibliotheken gerne das Referat für die Kulturgüter der Orden sowie die Landesgruppe Österreich/Südtirol/Schweiz der AKThB zur Seite. Dadurch kann vermieden werden, dass Alte Drucke, die man im guten Glauben als Dubletten ausgeschieden und verkauft hat, später der Auslöser für kollektives mediales Entsetzen werden."

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass der Mainzer Druck zunächst nicht als verkaufte Dublette erkennbar war (kein Ausscheidungsvermerk mit Datum!) und dass ein berechtigtes Interesse der Wissenschaft besteht, über sogenannte Dublettenverkäufe zu erfahren.

Unendlich viel mehr über sogenannte Dubletten erfährt der geneigte Leser in diesem Weblog:

http://archiv.twoday.net/search?q=dublette (130+ Treffer)
KlausG (Gast) meinte am 2013/07/25 14:46:
Causa Eichstätt
Wie bekannt ist wurden die handelnden Personen in Eichstätt von allen Vorwürfen freigesprochen oder anders gesagt: Ihre Vorwürfe waren heiße Luft.

...und auch hier ist die Antwort eindeutig "die Dublettenverkäufe wurden seinerzeit ordnungsgemäß und mit Zustimmung der Österreichischen Behörden durchgeführt." -

damit wäre Ihre Anfrage erschöpfend beantwortet...
außer natürlich man erwartet ein Eingeständnis des von Ihnen zwischen den Zeilen erhobenen Verdachts, unrechtmäßig vorgebliches Kulturgut verkauft zu haben...

So und jetzt dürfen Sie wieder mit den üblichen Begriffen kommen: Troll, Klappe halten, unfähig, unwissend - suchen Sie sich was aus - Ihr Publikum wartet darauf. 
A.K. (Gast) meinte am 2013/07/25 16:29:
neue Causa?
eine schwer zu beurteilende Sache, insbesondere, wenn Genehmigungen vorliegen. Ich wäre da vorsichtig. 
KlausGraf antwortete am 2013/07/25 16:54:
Genehmigungen haben nichts zu besagen
Wenn es harmlos ist, wieso gibt man dann nicht offen Auskunft, worum es sich handelt? 
A.K. (Gast) antwortete am 2013/07/25 17:25:
Causa
also Genehmigungen haben schon etwas zu sagen und Gerichtsurteile auch... auch wenn man sie bezweifeln darf oder sie nicht teilt, wenn man formaliter nichts dergleichen anerkennt, ist das auch nicht gewinnbringend.

Da Sie immer sehr - mit Verlaub - tendenziös fragen, ist die Bereitwilligkeit Ihnen ohne direkte Pflicht hierzu Auskunft zu geben eben etwas eingeschränkt.
Habe heute mal geguckt, was die eh. Lt. der UB E.I macht.. tja.. und das ist auch nicht ohne Grund so. Ich bin kein Freund der Bibliotheksentsorgung, aber den Gedanken, ob man hier jemand evtl. zermürbt hat, sollte man sich auch immer mal machen.
Beobachten kann man diese Dinge ja, aber mit dem nächsten Direktvorwurf wäre ich einfach mal vorsichtig. 
KlausGraf antwortete am 2013/07/25 17:55:
Was Sie an meiner Stelle machen würden ist mir völlig wurscht
Was haben den Genehmigungen zu sagen, wenn z.B. der Hauptausschuss der Stralsunder Bürgerschaft offiziell das Verscherbeln der Gymnasialbibliothek genehmigt hat? 
Hödlmoser (Gast) antwortete am 2013/07/25 18:27:
Ich nehme mal stark an, dass es dem Pater wurscht ist, was der hiesige Blogbetreiber denkt und macht. Auskunftspflicht für ein xbeliebiges Blog besteht ja Geld noch nicht 
 

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