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http://ask.slashdot.org/article.pl?sid=08/01/08/1738232

Siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/4131226/

In den Vorwürfen ist einiges übertrieben, aber die Frage der Haftung für fälschlich als CC-lizensiert ausgegebene Bilder ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

CC soll eine Nachfrage beim Urheber erübrigen, aber es stellt sich die Frage, welche Sorgfalts- bzw. Prüfungspflichten ein Nutzer hat, der ein Bild im Vertrauen auf die CC-Lizenz publiziert und vom wahren Urheber in Anspruch genommen wird. Ist derjenige, der das Bild z.B. bei Flickr.com eingestellt hat, nicht haftbar zu machen, wird der Nutzer den Urheber entschädigen müssen. Sobald nicht nur eine sehr kleine Anzahl von Bildern mittels einer CC-Lizenz "gewaschen" wird, kann sich das sehr wohl zu einem Problem auch für CC auswachsen.

Neben einer bewussten Täuschung kommt auch der Fall in betracht, dass der Urheber sein Werk fälschlicherweise unter CC gestellt hat, weil ihm nicht klar war, dass ihm dafür Rechte fehlen, die sich in der Hand einer verwertungsgesellschaft befinden (siehe auch hier).
Metaxa meinte am 2008/01/10 08:57:
Die Lösung für dieses Problem ist die digitale Signatur!
All die genannten Probleme lassen sich vermeiden. Schon vor einigen Jahren wurde von mir der Vorschlag unterbreitet, CC-lizenzierte Werke mit einer digitalen Signatur zu versehen. Diese gibt Autoren sowie den Nutzern der Werke Rechtssicherheit - digitale Signaturen können Signaturgesetz-konform erstellt werden und sind somit einer eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Darüberhinaus garantieren sie die Integrität des Werks, bekunden die Autenthizität und das Datum der Veröffentlichung.
Den Vorschlag, der in dieser Form auch direkt an Lawrence Lessig ging, finden Sie hier:
http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/People/JB/berlin_proposal.pdf
btw, das Dokument - ist beispielhaft - selbst digital signiert. 
 

twoday.net AGB

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