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http://log.netbib.de/archives/2008/03/26/schonrainer-liederhandschrift/
http://www.berlinerliteraturkritik.de/index.cfm?id=17528

Netbib meldet, dass die von Jörn Günther angebotene, mit (skandalöser) Zustimmung des Kasseler Fideikommiss-Gerichts aus dem Büdinger Archiv als angebliches Bibliotheksgut (siehe http://archiv.twoday.net/search?q=b%C3%BCdinge und vor allem http://archiv.twoday.net/stories/692500/ ) entfremdete Schönrainer Liederhandschrift von der HAB Wolfenbüttel angekauft wurde.

http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=1294
kann man entnehmen, dass die Fragmente nicht nach Wolfenbüttel gehören, sondern nach Kassel, weil dort bereits zwei Blätter ruhen. Kassel wollte die Blätter erwerben, bekam aber das Geld nicht zusammen. Schäbiger Egoismus ist den Sponsoren (ein privater Spender und zwei Stiftungen) des Kaufs vorzuwerfen: es müsste der angemessenste Lagerort die Stücke erhalten und nicht derjenige, der den dicksten Geldbeutel hat.



KlausGraf meinte am 2008/04/06 14:06:
Preis wird verheimlicht
Die Herzog August Bibliothek (HAB) in Wolfenbüttel hat eine kostbare mittelalterliche Handschrift erworben. Mit 22 Blatt ist die "Schönrainer Liederhandschrift" ein schmales Bändchen, kostete die Bilbliothek aber dennoch einen Preis im mittleren sechsstelligen Bereich. [...]

Um den Verkauf der Sammlung durch das Fürstenhaus hatte es einige Jahre später Diskussionen gegeben. Das Adelshaus darf aus kulturpolitischen Gründen keine Werke aus seiner Bibliothek verkaufen, sehr wohl aber aus dem Archiv. Ein Kasseler Gericht entschied dann, dass die "Schönrainer Liederhandschrift" zum Archiv gehört. 2002 kaufte ein Privatmann das Werk. "Nun ist es in öffentlicher Hand und jederzeit der Forschung zugänglich", sagte Heitzmann. Den genauen Preis wollte die HAB nicht bekanntgeben, die sechsstellige Summe sei jedoch nur mit Hilfe einer privaten Spende, der Braunschweiger Eckensberger-Stiftung und der Kulturstiftung der Länder zusammengekommen. Die HAB hat die Schriften bereits digitalisiert. Das Original soll ausgestellt werden."

http://www.ln-online.de/entertainment/buch.htm/2333178

nordClick stellt die Rechtslage falsch dar: das Archiv ist geschützt, nicht die Bibliothek. 
FeliNo antwortete am 2008/04/07 02:49:
Der Link zu nordClick ist leider nicht mehr verfügbar. 
 

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