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Mantz: Creative Commons-Lizenzen im Spiegel internationaler Gerichtsverfahren, in: GRURInt 2008 Heft 1, S. 20 ff.
erörtert die drei bekannten Fälle
Spanien: SGAE v. Fernández (Lokal speilte nur CC-Musik)
Niederlande: Curry v. Audax
USA: Chang und Wong v. Virgin Mobile und CreativeCommons Corporation
(siehe http://archiv.twoday.net/stories/4131226/ )

Zur niederländischen Entscheidung merkt der Autor an:

Knackpunkt dieser Entscheidung sind die Ausführungen zur Schadensberechnung. Denn das Amsterdamer Gericht hat im Grunde festgestellt, dass Werke, die unter einer Creative Commons-Lizenz stehen und allgemein verfügbar sind, praktisch keinen kommerziellen Wert haben können. Dies mag im Hinblick auf die Fotos von Curry und seiner Familie seine Berechtigung haben. Unter Creative Commons-Lizenzen veröffentlicht werden allerdings auch vollständige Musikwerke auch bekannter Gruppen, wissenschaftliche Werke in Open Access-Zeitschriften oder Sammelwerken, die in anderem Kontext ohne weiteres einen hohen kommerziellen Wert hätten und haben. Diesen Befund festigen auch Open Source-Programme wie nicht zuletzt das Betriebssystem Linux. Der einfache Schluss „offene Lizenz = kein wirtschaftlicher Wert“ hält dem Einzelfall dementsprechend nicht stand. In diesem Sinne stellt die Entscheidung der Rechtbank Amsterdam zwar einen Fortschritt dahingehend dar, dass die Wirksamkeit der Creative Commons-Lizenzen insgesamt anerkannt wird, im Hinblick auf die Rechtsdurchsetzung hilft das Urteil jedoch kaum.

 

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