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One of the truly revolutionary implications of open-access articles, [...] is that we simply do not know the full range of their potential applications. They are available for any use that any entrepreneur can envision, so long as the authors of the papers are properly credited. The only certainty, then, is that the utility of open-access research articles will be limited solely by the imagination of those that are inspired by the possibilities—rather than by legal constraints.

Gass A, Doyle H, Kennison R (2004) Whose Copy? Whose Rights? PLoS Biol 2(7): e228 http://dx.doi.org/10.1371/journal.pbio.0020228

Wahrer Open Access im Sinne der BBB-Definition oder Open Access mit der Devise MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC-BY schafft eine Wissens-Allmende für die Wissenschaft, die dem Urheberrecht ausschließlich die Rolle zuweist, für die ordnungsgemäße Urhebernennung zu sorgen.

Der von mir in die Diskussion geworfene Slogan ist natürlich mit Einschränkungen zu versehen:

* Er funktioniert auch mit Kleinbuchstaben: Make all research results CC-BY

* Er bezieht sich natürlich auch auf gleichwertige Lizenzen, die auf die Verpflichtung zur Urhebernennung hinauslaufen. Aber: "CC-BY is the default for all free content", schrieb J.-C. Bradley in den Kommentaren zu
http://researchremix.wordpress.com/2008/04/10/make-all-research-results-cc-by/

* Er bezieht sich nur auf veröffentlichungsfähige Resultate, nicht auf sensible und geheimhaltungsbedürftige Ergebnisse.

* Er bezieht sich vor allem auf Darstellungen, für die Weiterverwendung von Daten(sammlungen), soweit diese überhaupt geschützt sind (CC-lizensiert kann nur werden, was urheberrechtlich schützbar ist), ist dringend die Public Domain zu empfehlen:

http://archiv.twoday.net/stories/4925457/

PMR: the extension to data is:
* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC0 or PDDL
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1033

Um zu zeigen, wieso kostenfreier (schwacher) OA nicht genügt und auch Bearbeitungen und kommerzielle Nutzungen möglich sein müssen, werde ich im folgenden wichtige Anwendungsfelder für OA-Publikationen mustern. Siehe dazu schon meinen Kommentar in PLoS Biology.

(1) DATA MINING

Ich stütze mich im wesentlichen auf die Darlegungen von Peter Murray-Rust, z.B. unter

http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1033

Data Mining ist eine wichtige wissenschaftliche Praxis, die aber urheberrechtlich in vielen Staaten der Erde nicht erlaubt sein dürfte, da sie den massenhaften Download von Aufsätzen erfordert. Für die deutsche Rechtslage habe ich anhand des § 53 UrhG gezeigt, dass Forschung im Rahmen eines kommerziellen (z.B. im Bereich der Pharmaforschung tätigen) Unternehmens nicht mit Data mining arbeiten darf, sofern die Aufsätze nicht CC-BY freigegeben sind:

http://archiv.twoday.net/stories/4851871/

(Allerdings sollte man neben der Propagierung von CC-BY auch an eine eigene Urheberrechts-Schranke für Data-Mining denken.)

"Fair use" ist schon deshalb nicht für wissenschaftliche Nutzungen ausreichend, weil viele Staaten weit weniger flexible Urheberrechtsschranken als der "Fair use" des US-Rechts aufweisen, und Open Access ein globales und nicht nur ein US-Phänomen ist.

Da es Stimmen gibt, das Verbot des Kopierens ganzer Bücher im deutschen § 53 UrhG auch auf (freie) E-Books, also PDFs auf Hopchschulschriftenservern, zu beziehen, wäre mit den gesetzlichen Schranken noch nicht einmal der normale wissenschaftliche Gebrauch (selbstverständlicher Download auf die eigene Festplatte z.B. zum Zwecke der übergreifenden Volltext-Desktop-Suche) abgedeckt.

Das http://www.urheberrechtsbuendnis.de wäre unnötig, wenn die berechtigten Interessen von Wissenschaft und Bildung im Urheberrecht angemessen berücksichtigt wären.

Grundsätzlich ist auch Forschung im Rahmen eines kommerziellen Unternehmens (oder kommerziell finanzierte universitäte Drittmittelforschung) unterstützenswerte Forschung im Sinne von "Open Access"!

(2) NUTZUNG IM BILDUNGSBEREICH

Die Verleger-Klage gegen die Georgia State University (siehe http://archiv.twoday.net/stories/4898472/ ) macht deutlich, dass man die stillschweigende Genehmigung der Nutzung im akademischen Unterricht (z.B. in Course Packs) nicht voraussetzen darf. Mit einer CC-Lizenz darf man selbstverständlich Aufsätze in die Kursmaterialien aufnehmen (wenn man den Studenten als Service einen bequemen Reader anbieten möchte, kann man eben nicht darauf verwiesen werden, sie könnten sich den Aufsatz doch frei im Internet herunterladen).

Die "Open Education"-Bewegung (siehe etwa zur Kapstädter Erklärung: http://archiv.twoday.net/stories/4645514/ ) trifft sich hier ganz mit den Interessen der "Open Access"-Bewegung. Forschung und Lehre sind eng verzahnt, Hochschullehrer sind Forscher und Lehrer.

Freie Lehrmaterialien sind nur dann frei, wenn man mit ihnen arbeiten und sie verändern kann. Es ist wichtig, dass Forschungsartikel für Unterrichtszwecke angepasst werden können (z.B. durch Kürzungen und Ergänzungen). Nach deutscher Rechtsprechung ist eine Hochschul-Vorlesung öffentlich (Dreier/Schulze, § 15 Rdnr. 44), was eine bearbeitete wörtliche Verwendung ausschließt. Es ist grundsätzlich zu fragen, wem es nützt, dass Lehrende aus urheberrechtlichen Gründen in jedem Fall "Originalität" erreichen müssen, wenn es um Vermittlung geht, die im Kreis der Teilnehmer verbleibt.

(3) NUTZUNG IN OPEN-CONTENT-PROJEKTEN

Erik Moeller hat überzeugend dargelegt, dass die NC-Lizenz die Welt der Wikimedia-Projekte ausschließt:

http://freedomdefined.org/Licenses/NC

Wissenschaftliches Material kann durchaus in sinnvoller Weise in Wikimedia-Projekten (z.B. Wikibooks für Lehrbücher) weiterverwendet werden und zwar in einer Weise, die über "fair use" (der ja dort in der Regel nicht gewollt ist) hinausgeht. Es wird daran gearbeitet, dass der Pferdefuß der CC/GNU FDL-Inkompatibilität beseitigt wird.

(4) NUTZUNG VON KULTURGUT UND ABBILDUNGEN

Geschützte Reproduktionen von Kulturgut (also von 3-D-Vorlagen, zweidimensionale Reproduktionen gehören der Public Domain an) sind nach dem Motto Kulturgut muss frei sein! für die allgemeine Nutzung freizugeben.

Gleiches gilt auch für wissenschaftlich nutzbare Photographien und Illustrationen von OA-Artikeln.

Hier ist aber die NC-Lizenz ein klassisches Eigentor, denn zur kommerziellen Nutzung zählt im Zweifel immer auch das von kommerziellen Verlagen betriebene Publikationswesen in Form von Büchern und Zeitschriftenartikeln.

Ganz selbstverständlich gehen Hybrid-Journale mit NC-Lizenz davon aus, dass Konkurrenz-Verlage Artikel nicht einfach übernehmen können.

Die (wissenschaftlich sinnvolle) Übernahme eines Fotos in einen wissenschaftlichen Zeitschriftenartikel fällt also keineswegs eindeutig unter nicht-kommerziellen Gebrauch, wenn der Artikel in einem kommerziellen Verlag erscheint.

Dass "fair use" oder das Recht des Großzitats in Deutschland zu Hilfe kommt, tut nichts zur Sache. In Frankreich beispielsweise ist man in Sachen Bildrechte juristisch von äußerster Rigidität:

http://archiv.twoday.net/stories/3215707/

Im Zweifel werden die Gerichte wohl dem Grundsatz "in dubio pro auctore" folgen und eine kommerzielle Nutzung bejahen, wenn sie nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann.

Dass sogar Edublogs, die ja wohl auch manchmal mit Anzeigen Einkünfte generieren, nicht immun sind, wenn es um Weiterverwendung wissenschaftlicher Materialien geht, zeigte 2007 die (gütlich beigelegte) Wiley-Affäre, bei der es um die Verwendung einer Abbildung ging:
http://scienceblogs.com/clock/2007/04/fair_use_and_open_science.php

Siehe dazu auch:
http://journalology.blogspot.com/2007/04/open-access-and-reuse-of-images.html

(5) ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

"Kommerzielle Nutzung erhöht die Chance auf Impact":

http://archiv.twoday.net/stories/3208402/#3209113

Wissenschaftliche Ergebnisse müssen in der Gesellschaft kommuniziert werden. Kommerzielle Nutzer versprechen eine größere Breitenwirkung. Pressemitteilungen und Bilder-Download für Presse-Zwecke decken nur einen Teil der Bedürfnisse kommerzieller Verwerter und populärwissenschaftlicher Vermittler ab. Freie Inhalte bleiben frei, die Lizenz muss auch dann angegeben werden, wenn nicht Share-Alike gefordert wird. Wer einen freien Inhalt übernimmt, macht Werbung für freie Inhalte!

(6) ÜBERSETZUNGEN

Übersetzungen in andere Sprachen sind nicht nur dann wichtig, wenn es um die Vermittlung von Wissen in der Dritten Welt geht. Sie sind nur ohne Zustimmung des Urhebers möglich, wenn Bearbeitungen zugelassen werden.

(7) MATERIALSAMMLUNGEN IN DARSTELLUNGEN

Wann eine Datensammlung vorliegt, die am besten in die Public Domain gehört (siehe oben), oder eine Darstellung, für die CC-BY sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Entscheidend ist, dass es möglich ist, auf den Formulierungen des Vorgängers aufzubauen und Ergänzungen oder Änderungen anzubringen, also eine Bearbeitung vorzunehmen. Wie die Wikipedia zeigt, ist bei vielen Autoren in einem Wiki eine Auflistung aller Beiträger nicht sonderlich sinnvoll. Bei Zitaten werden sie auch nicht angeführt, sondern die Wikipedia.

(8) VERWAISTE WERKE

CC-Lizenzen erlauben Nutzungen, auch wenn der Urheber verstorben oder er oder seine Erben nicht greifbar sind.

(9) SPIEGELUNG IN REPOSITORIEN

Nur wenn eine CC-Lizenz vorliegt, kann sich das LOCKSS= "Lots of copies keep stuff safe"-Prinzip auswirken. Werke unter CC können in Repositorien gespiegelt werden und bleiben dort womöglich erhalten, auch wenn das Online-Angebot der Zeitschrift oder der ursprüngliche Netzplatz nicht mehr besteht.

(10) EXPERIMENTE MIT DEM UMSCHREIBEN VON TEXTEN

Es ist unüblich, dass ein Wissenschaftler ohne zu fragen den Artikel eines anderen Wissenschaftlers umschreibt. CC-BY ermöglicht das und eröffnet somit ganz neue Möglichkeiten im Sinne des eingangs angeführten Zitats.

Interessant könnte es etwa sein, eine "Glossierung" zu einem Artikel vorzunehmen, bei dem der Ausgangsartikel durch deutlich abgesetzte (kritische oder zustimmend weiterführende) Kommentare erweitert wird (ein Open Review nach Veröffentlichung sozusagen). Der Leser kann so unmittelbar die Kritik nachvollziehen, er braucht den Ursprungsartikel nicht an anderem Ort nachzuschlagen. Glossierung war übrigens eine im Mittelalter beliebte Technik, theologische und juristische kanonische Werke weiterzuführen.



Was also spricht dagegen, nach dem guten alten scholastischen Motto "Auf den Schultern von Riesen" mehr kreativen Umgang mit fremdem geistigem Eigentum (sofern eine CC-Lizenz das gestattet) und mehr "Remix" zu wagen?

Zwei Caveat: 1. Der Wissenschaftler darf nicht zum Plagiator werden, und im Ausbildungskontext kann die Übernahme fremder Arbeiten dann nicht akzeptiert werden, wenn es um das Erbringen eigener Leistungen geht. 2. Ist die Nutzung offensichtlich unangemessen kann sie gegen die Persönlichkeitsrechte des Wissenschaftlers verstoßen, der dann, unbeschadet der CC-Lizenz, gegebenenfalls rechtlich dagegen vorgehen kann. In beiden Fällen dürften sich die Grundsätze wissenschaftlicher Ethik-Codes und der Kommissionen gegen wissenschaftliches Fehlverhalten als hinreichend flexibel erweisen, mit dem Mißbrauch einer CC-Lizenz umzugehen.

FAZIT

Weiterverwendungsmöglichkeiten im Sinne von CC-Lizenzen bieten in verschiedensten Kontexten nicht nur große Vorteile, sie sind auch notwendig, damit wissenschaftlicher Fortschritt erzielt werden kann. Juristische Argumente sprechen dafür, dass die normalen Urheberrechtsschranken nicht genügen (US: Fair use isn't enough). CC-NC und ND-Lizenzen sind für wichtige wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Kontexte nicht geeignet. CC-BY sollte die Standardlizenz für alle wissenschaftlichen Publikationen sein (es sei denn, es gibt im Einzelfall zwingende Gründe, eine restriktivere Lizenz zu wählen, oder es handelt sich um Forschungsdaten, die in die Public Domain gehören).

CC-BY ist diejenige Lizenz, die dem Geist der BBB-Definition vollständig entspricht.

CC-BY ist die Standardlizenz der kommerziellen und not-for-Profit Open-Access-Flagschiffe des "grünen Weges" von OA-Journals: PLoS, BMC, Hindawi. Viele tausende Wissenschaftler haben unter dieser Lizenz publiziert.

Ich schließe daher einmal mehr mit der Devise:

Make all research results CC-BY!
KlausGraf meinte am 2008/05/16 22:38:
(9a) Langzeiterhaltung
Gerade kam die Ankündigung eines WIPO Workshop herein:

http://www.wipo.int/meetings/en/2008/cr_wk_ge/

CC ermöglicht digital preservation, die bei bestehender Rechtslage nicht gewährleistet ist. 
KlausGraf meinte am 2008/05/16 23:52:
Bildrechte-Gegenargument?
"Passende Bilder zur Illustration kann man häufig nur dann bekommen, wenn ihre Weiterverwendung nicht jedem freisteht. Damit ist die Verwendung solcher Bilder in cc-by Kontexten ausgeschlossen."

Nein, man kann in wissenschaftliche Arbeiten, die unter CC-BY stehen, durchaus unfreie Bilder aufnehmen (aufgrund einer Erlaubnis, die natürlich die Nachnutzung berücksichtigen muss, aufgrund von "fair use" in den USA oder als wissenschaftliches Großzitat § 51 UrhG).

Sogar die Wikimedia Foundation erlaubt einen kleinen Anteil unfreier Bilder, was z.B. von der englischsprachigen Wikipedia in Anspruch genommen wird:
http://wikimediafoundation.org/wiki/Resolution:Licensing_policy

Ansonsten ist Freiheit für die Wikipedia wichtiger als Qualität:
http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:I_bid_you_adieu (Danke an BCK, auch sonst)

Unfreie Bilder bleiben in einem freien CC-BY-Kontext unfrei.

Es fehlen Erfahrungen oder Beobachtungen dahingehend, dass CC-BY-Zeitschriften mehr Probleme mit der Rechteinhabern bei Bildern haben als normale TA-Zeitschriften oder CC-NC-Zeitschriften. 
frankenschulz antwortete am 2008/05/26 16:04:
"Unfreie Bilder bleiben in einem freien CC-BY-Kontext unfrei."

Ist dem so? Wie kann man sich das praktisch vorstellen? Ein kommerzieller Verlag druckt meinen CC-BY Journal-Artikel in einem Textbuch nach, muss sich aber fuer die unfreien Bilder wieder eine neue Reprint Permission des Original Herausgebers holen? Wie kann ich in der Praxis also diese unfreien Bilder aus meiner CC-BY Lizenz fuer den Gesamtartikel ausschliessen? Die Lizenz gilt ja fuer meinen Artikel als Ganzes...

Bsp.: http://www.livingreviews.org/lrr-2007-3
(Wir diskutieren die Moeglichkeit, auf CC-BY zu wechseln.)

"Es fehlen Erfahrungen oder Beobachtungen dahingehend, dass CC-BY-Zeitschriften mehr Probleme mit der Rechteinhabern bei Bildern haben als normale TA-Zeitschriften oder CC-NC-Zeitschriften. "
Eben das kann ich mir gut vorstellen... 
KlausGraf antwortete am 2008/05/26 16:21:
Kein Problem
Nein, die Lizenz bezieht sich NICHT auf den Artikel als Ganzes. Die Bilder sind nie in der Lizenz drin (müssen natürlich deutlich gekennzeichnet sein).

Ein Nachdruck des Artikels als Ganzes kann sich in vielen Fällen nach deutschem Recht auf das Zitatrecht des Urheberrechts bzw. fair use stützen, wenn die Bilder notwendig zum Text gehören, was im wissenschaftlichen Kontext die Regel sein dürfte. Eine separate freie Verwertung ist natürlich nicht möglich (anders als bei freien Bildern).

Wenn man Bildrechte für den Artikel erwirbt, kann man natürlich versuchen, diese auch auf bestimmte definierte Nachnutzungen auszudehnen (gegen Aufpreis).

Wie das Integrieren unfreier Bilder im freien Kontext praktisch funktioniert, dafür gibt es doch, wie oben erwähnt, hinreichend Beispiele in der englischen Wikipedia (zwar nicht CC aber GNU FDL):
http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Non-free_content 
KlausGraf meinte am 2008/05/17 02:46:
Suber stimmt zu
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/05/reasons-to-remove-permission-barriers.html

Comment. Klaus is right and I've often made my own similar lists. Here's one from my interview with Richard Poynder (October 2007, p. 37-39):

...[T]here are good reasons to exceed fair use [and therefore to remove permission barriers], for example, to quote long excerpts, print full-text copies, email copies to students or colleagues, burn copies on CDs for bandwidth-poor parts of the world, distribute semantically-tagged or otherwise enhanced versions of a text, migrate copies to new formats or media to keep a text readable as technologies change, archive copies for preservation, include the work in a database or mashup, copy the text for indexing, text-mining, or other kinds of processing, make an audio recording of the text, or translate it into another language....

We're already well into the era in which all serious research is mediated by sophisticated software....Over time, we'll rely more and more on tools for crunching or reusing digital texts — for searching, mining, summarising, translating, querying, linking, recommending, alerting, and other kinds of processing. An important purpose of open access is to facilitate this future and give these tools the widest possible scope of operation.... 
KlausGraf meinte am 2008/05/17 12:51:
Feedback
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1103 
 

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