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"Hohmann hat seinen Nachlass zwar der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda vermacht, lesen kann man ihn aber nicht. Man benötige eine Erlaubnis der Hinterbliebenen, doch zu denen habe man keinen Kontakt mehr, heißt es."
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-113750717.html

Wer einen Nachlass akzeptiert, ohne sicherzustellen, dass Einsichtnahme und Nachnutzung nicht an der Unerreichbarkeit von Rechteinhabern (Stichwort: "verwaiste Werke") scheitern, hat seinen Beruf verfehlt, egal ob als Bibliothekar oder als Archivar.
 

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