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"Der Dortmunder Professor Uwe Kamenz hat die Universität Gießen aufgefordert, die Doktorarbeit von SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier wegen des Verdachts von Plagiaten zu überprüfen. Einem Bericht des "Focus" zufolge schickte Kamenz der Universität eine Mail mit einem 279 Seiten umfassenden Prüfbericht zur Steinmeiers 1991 in Gießen eingereichter Dissertation. Eine Computeranalyse des Textes habe "umfangreiche Plagiatsindizen" ergeben, die "mit hoher Wahrscheinlichkeit auf vorhandene Plagiate" hinwiesen, zitierte das Magazin aus der E-Mail. "

http://www.tagesschau.de/inland/steinmeier788.html
http://www.focus.de/politik/deutschland/doktorarbeit-soll-ueberprueft-werden-frank-walter-steinmeier-steht-unter-plagiats-verdacht_aid_1115340.html

"Die Berliner Professorin Debora Weber-Wulff, die sich seit Jahren mit Plagiatssoftware befasst und auch bei der Internet-Plattform "VroniPlag" mitgemacht hat, hält es für "unverantwortlich" von Kamenz, einen aus ihrer Sicht unsauberen Bericht veröffentlicht zu haben."
http://www.sueddeutsche.de/bildung/plagiatsverdacht-gegen-spd-politiker-steinmeier-vorwuerfe-aus-umstrittener-quelle-1.1783302

Update: profnet.de ist offline, daher auch der unter
http://www.strafakte.de/rechtswissenschaft/geht-dissertationsstolperbilanz-weiter/
verlinkte Prüfbericht.

Update: Server geht wieder. Der Prüfbericht enthält bei kursorischer Durchsicht automatisiert gefundene Übereinstimmungen, gegen die nichts einzuwenden ist.

http://www.profnet.de/dokumente/2013/8048r.pdf

Zu den angeblichen Eigenplagiaten, bei denen Steinmeier sich aus eigenen Veröffentlichungen bedient, habe ich mich schon - anhand des falls Eumann - ausführlich geäußert:

http://archiv.twoday.net/stories/444870012/

Vorläufiges Fazit: Viel heiße Luft.

Gerade schiebt mir Maria Rottler zu:

http://causaschavan.wordpress.com/2013/09/30/herr-kamenz-vom-kompetenzteam-wie-man-plagiatsfreiheit-fur-deutschland-schafft/

http://erbloggtes.wordpress.com/2013/09/30/steinmeier-und-der-quasimodus-der-plagiatsforschung/

Die Experten urteilen noch viel härter über Kamenz.
Hinweis (Gast) meinte am 2013/09/30 09:35:
An der Pädagogischen Hochschule Freiburg ist zum 01.12.2013 im Medienkompetenzzentrum eine Stelle im Umfang von 100 % als
Akademische Mitarbeiterin/Akademischer Mitarbeiter befristet für die Dauer von 3 Jahren zu besetzen.

Das vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg geförderte Projekt "Plagiatsprävention durch zielgruppen- und fachspezifische Qualifizierung und professionelle Workflows zur Detektion" erarbeitet in Kooperation mit der Universität Konstanz ein modular aufgebautes, fachlich angepasstes Lehr-/Lern-Konzept zur Plagiatsprävention mit Schwerpunkt auf Onlineangeboten sowie einen Musterworkflow bei Plagiatsverdachtsfällen zum Einsatz an unterschiedlichen Hochschulen.

http://jobs.zeit.de/jobs/freiburg_im_breisgau_akademische_mitarbeiterin_akademischer_mitarbeiter_93368.html 
Erbloggtes (Gast) meinte am 2013/09/30 15:33:
nichts einzuwenden?
Etwas missverständlich ist die Formulierung "automatisiert gefundene Übereinstimmungen, gegen die nichts einzuwenden ist". In den allermeisten Fällen ist gegen die vorgeführten Stellen in Steinmeiers Dissertation nichts einzuwenden. Gegen die automatisierte Gegenüberstellung allerdings durchaus, da sie eben größtenteils als plagiatsverdächtig darstellt, was nicht plagiatsverdächtig ist.

Wie lesen Sie denn die Prüfungsordnung, die wohl für Steinmeier galt?
http://www.uni-giessen.de/cms/mug/7/findex4.html/html/40-01-1.html
Aus § 7(4) und §9 (1) b meine ich ableiten zu können, dass die "Eigenplagiate" kaum ein Problem darstellen dürften. 
KlausGraf antwortete am 2013/09/30 15:38:
Sehe ich nicht anders
was die Prüfungsordnung angeht.

Ob man meine Formulierung als missverständlich wertet, darüber mag man streiten. Mir scheint sie sich eindeutig auf Steinmeiers Übernahmen zu beziehen, gegen die in den allermeisten Fällen nichts einzuwenden ist, soweit sie im Prüfbericht dokumentiert sind. 
Dr. Bernd Dammann (Gast) meinte am 2013/10/01 10:18:
Die 'Plagiatsjäger' betreiben ihr eifriges Geschäft auf sehr dünnem Eis. Im Wettstreit um den Einsatz der an Trefferquoten reicheren Software und der Zahl der Trophäen erledigter PolitPromis scheint ihnen das Bewusstsein dafür abhanden gekommen zu sein, dass der
§ 188 StGB "üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens" unter Strafe stellt. Es wird- wie das Amen in der Kirche - in nicht allzu ferner Zukunft der Tag kommen, an dem einer der von deren bisher praktizierten Vorgehensweise Betroffenen (Friedman, Lammert, Steinmeier u.a.) wegen der vorschnell öffentlich gemachten Vorverurteilung Strafanzeige erstattet und Schadensersatz wegen Rufschädigung einklagt. Unabdingbare Voraussetzung ist dafür allerdings, dass eine mit einem solchen Fall befasste Fakultät nach sorgfältiger Prüfung die vorab bereits in die Welt gesetzten Anschuldigungen eines 'Plagiatsjägers' als substantiell unbegründet zurückweist. Ich höre jetzt schon das wehleidige Jammern und Mitleid heischende Wehklagen dieser Hasardeure, wenn das Kartell dann gnadenlos zurückschlägt. Den Rechtsstaat sollte man auf diese Weise so unbedacht eigentlich lieber nicht herausfordern. 
 

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