Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
Schmalenstroer verfasste einen hübschen Beitrag über die Paderborner Ausstellung “Credo – Christianisierung Europas im Mittelalter”.

http://schmalenstroer.net/blog/2013/10/credo-christianisierung-europas-im-mittelalter-in-paderborn/

Eine gelungene Ausstellungsbesprechung, die auch kritische Punkte nicht ausspart.

Maria Rottler hatte schon im Juli auf die Ausstellung in dem von ihr administrierten Weblog Ordensgeschichte hingewiesen:

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5147

Ich hätte mir angesichts der gleich noch zu nennenden Möglichkeit, Exponate abzubilden, gewünscht, sie hätte nicht diese unattraktive Flachware (Karlsepos) ausgewählt. Denn solche Bilder sind urheberrechtlich eher unproblematisch:

http://archiv.twoday.net/stories/498223015/

Herausgreifen möchte ich Schmalenstroers Bemerkung: "Leider ist wie in praktisch allen Sonderausstellungen das Fotografieren verboten, daher müsst ihr euch mit einem einzelnen Foto des Paderborner Domes begnügen." Ob das auch für Pressevertreter wie Blogger gilt? Wenn man gegenüber dem Veranstalter deutlich macht, dass man gern einen Ausschnitt aus der Ausstellungsarchitektur für Pressezwecke dokumentieren möchte, ist ein solches Fotoverbot sicher nicht absolut. Oder man bekommt ein Foto gestellt.

Grundsätzlich gilt, dass öffentliche Träger von Ausstellungen nicht zwischen guten Medien (Printpresse) und Bäh-Medien (Blogs) differenzieren dürfen:

http://archiv.twoday.net/stories/418666949/

Ich werde die Weigerung der HAB Wolfenbüttel nicht auf sich beruhen lassen, auch wenn ich leider noch nicht dazu gekommen bin, mich darum zu kümmern.

Oft gibt es Fotos ausgewählter Ausstellungsstücke in einem eigenen passwortgeschützten Pressebereich. Ein paarmal habe ich für Archivalia einen solchen Zugang erbeten und fast immer bekommen. Im einzigen Ablehnungsfall (Wittelsbacher-Ausstellung) läuft eine Klärung.

Wenn ein Blog im üblichen Rahmen seinen Austellungshinweis mit Bildern von der Website der Ausstellung bebildet, sollte es keine Probleme geben.

Ich kann verstehen, dass Blogger Schmalenstroer keine Lust hatte oder nicht daran dachte, sich um eine Akkreditierung zu bemühen.

Aber er hätte doch ohne weiteres eines oder mehrere der für die Berichterstattung freigegebenen Pressefotos (unten ein urheberrechtlich geschütztes Foto einer 3-D-Vorlage) nützen können.

http://www.credo-ausstellung.de/pressekontakt-downloads-fotos/download-abbildungen-exponate

Die Freigabe ist eindeutig: "Die Download-Materialien (Abbildungen, Logos, PDF-Dokumente) dürfen im Zusammenhang mit der Berichterstattung und Promotion der CREDO Ausstellung 2013 in Paderborn verwendet werden. Eine weitergehende Verwendung ist nicht erlaubt. Bei den Exponaten ist die Angabe des Copyright-Hinweises stets erforderlich."

Besser wäre natürlich eine CC-Lizenz, aber diese Freigabe ermöglicht es (anders als § 50 UrhG), das Bild dauerhaft beim Blogeintrag zu belassen. Das sollte man durchaus nutzen.

Update: Schmalenstroer antwortet
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/A3Jcj76MxsY

Götterfigur aus Gatschow, Lkr. Mecklenburgische Seenplatte, Schwerin
© Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Schwerin
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma