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Anders als spätere Beiträge wurde mein um 17 Uhr 32 eingegebener umfangreicher Kommentar zu der Hoeren-Meldung über Googles Zeitungs-Digitalisierungsprojekt bis jetzt nicht freigeschaltet.

[Inzwischen erfolgt.]

http://www.blog.beck.de/2008/09/09/googles-neues-zeitungsarchiv/

§ 1

Die Google-Archivsuche ist schon lange freigeschaltet, also nichts Neues (auch wenn die meisten davon nichts mitbekommen haben). Mir war sie schon seit mindestens 1-2 Jahren bekannt.

§ 2

Die Digitalisierung soll in Kooperation mit den Zeitungsverlagen erfolgen.

§ 3

Das entscheidende Problem bei allen solchen Projekten ist, dass es hinreichend viele Urheber gibt, die ihre Online-Nutzungsrechte den Verlagen nicht eingeräumt haben. Dieses Problem stellte sich auch der Digitalisierung von Zeitschriften z.B. bei DigiZeitschriften, das ein eklatanter Rechtsbruch ist. Weder der Börsenverein noch die VG Wort können massive Urheberrechtsverletzungen heilen. Dass diese vorliegen, gibt der Rückzug von Klostermann aus DigiZeitschriften aufgrund der Rückrufe von Autoren klar zu erkennen:

http://www.klostermann.de/verlegen/vek_8.htm

§ 4

Das Problem muss de lege lata im Rahmen einer gesetzlichen Lösung des Problems der “verwaisten Werke” (englisch: Orphans) gesucht werden, da bei älteren Ausgaben die Autoren überhaupt nicht mehr kontaktierbar sind.

Es spielt urheberrechtlich keine Rolle, ob Rechtsnachfolger z.B. eines Autors von einem 1910 erschienenen, namentlich gezeichneten Zeitungsartikel (also kein anonymes Werk) greifbar sind, ob sie alle oder nur teilweise greifbar sind (bereits ein nicht auffindbarer Erbe kann die Nutzung verhindern, durch Nichtzustimmung und anschließend durch einstweilige Verfügung, wogegen er für einen Honoraranspruch auf die Mitwirkung aller anderen angewiesen wäre).

§ 5

Gemäß § 38 UrhG Abs. 3 gilt: “Wird der Beitrag einer Zeitung überlassen, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber ein einfaches Nutzungsrecht, wenn nichts anderes vereinbart ist.” Der Anwendungsbereich von § 137l Abs. 4 UrhG, der eine Ausübung des Widerspruchsrechts bei unbekannten Nutzungsarten bei Sammelwerken ausschließt, ist also gar nicht gegeben, da die umfassende Rechteeinräumung nicht vorliegt.

§ 6

Das Problem stellt sich natürlich genauso bei von Bibliotheken getragenen Zeitungsarchiven, die unter

http://delicious.com/tag/Digi_Zeitungen

aufgelistet sind.

Zu beachten ist es auch von den Archiven, die Zeitungsausschnittssammlungen digital weiterführen wollen:

http://archiv.twoday.net/stories/4941726/

§ 7

Zur Rechtslage in den USA war bis jetzt vor allem die Tasini-Entscheidung relevant, die freiberuflichen Autoren einen Honoraranspruch und ein Verbietungsrecht gewährte, wenn ihre Werke in Zeitungs- und Zeitschriften-Datenbanken aufgenommen wurden:

http://en.wikipedia.org/wiki/New_York_Times_Co._v._Tasini

Inzwischen liegt Greenberg v. National Geographic Society vor, siehe etwa:

http://www.arl.org/bm~doc/greenberg-final.pdf

Sofern die Digitalisierung im Kontext der gedruckten Ausgabe erfolgt, hat der Autor demnach kein Recht gegenüber dem Verleger, die Verbreitung zu verhindern. Es ist gut möglich, dass dieses Urteil die Entscheidung Googles, wie bei Book Search Faksimiles und OCR-Text zu verbinden, beeinflusst hat.

§ 8

Öffentlich zugängliche Online-Zeitungsarchive werfen neben urheberrechtlichen auch datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Fragen auf. Es wurden in der Vergangenheit Zeitungen in Deutschland von willfährigen (insbesondere Hamburger) Richtern verurteilt, ihre Archive zu “bereinigen”, siehe etwa

http://ra-blog.de/1919-Abmahnwelle-Kalle-vs.-Blogosphaere

Bekanntlich sehen Datenschützern im Internet eine ganz andere Qualität als bei gedruckten Publikationen. Sogar Suchmaschinen sind ihnen ein Dorn im Auge, weil man mit ihnen Personendaten auffinden und verknüpfen kann. Neben Menschen, die ihre Jugendsünden in den gedruckten Zeitungs-Archiven belassen und nicht online ausgestellt haben möchten, ist also auch mit Protesten fehlgeleiteter Datenschützer zu rechnen.
KlausGraf meinte am 2008/09/10 23:43:
Siehe zu Googles Programm die NYT
http://www.nytimes.com/2008/09/09/technology/09google.html?_r=1&oref=slogin

Siehe auch:
http://hurstassociates.blogspot.com/2008/09/google-partnering-with-proquest_09.html 
 

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