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Fordert Mela Eckenfels

http://autorenblog.de/2013/11/02/jetzt-aktiv-werden-vg-wort-die-schranken-weisen/
Schmunzelkunst (Gast) meinte am 2013/11/05 19:36:
Praxis der VG Bild-Kunst ist
Bei der VG Bild-Kunst ist vor zwei Jahren auf der Mitgliederversammlung folgendes durchgeflutscht. Zitat aus VG Bild-Kunst Informationen Nr. 27 aus dem Jahr 2011: "Wenn jemand nur Meldungen zur Nutzung seiner Werke auf Web-Seiten angibt, so muss sie/er einen geeigneten Nachweis künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit erbringen, z. B. durch die Bescheinigung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder seine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder einem der Berufsverbände der VG Bild-Kunst. Liegen uns dagegen von dieser Urheberin/diesem Urheber auch Meldungen zu anderen Medien (Bücher, Zeitungen, DVD, Fernsehen usw.) vor, gilt der Nachweis als erbracht.

Das Auswahlkriterium, mit dem hier die Spreu vom Weizen getrennt werden soll, hat mit dem Urheberrecht m. E. nichts zu tun.

MfG
Johannes 
 

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