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Penig ist eine Stadt in Mittelsachsen und im Ortsteil im Ortsteil Dittmannsdorf steht ein denkmalgeschütztes Haus in der Dittmannsdorfer Strasse, dessen Eigentümer nun den Wikipedia-Nutzer Michael w anwaltlich hat abmahnen lassen (500 Euro stehen im Raum), weil dieser im Rahmen des Wettbewerbs Wiki loves monuments ein Bild des Hauses auf Wikimedia Commons hochgeladen hat. Begründet wird die Abmahnung mit dem Bundesdatenschutzgesetz - die StreetView-Hysterie lässt grüßen. Dass die Rechtslage eindeutig auf der Seite des Wikipedianers ist, hat den wildgewordenen Eigentümer und seinen Anwalt nicht interessiert. Erfreulich zu wissen, dass der Rechtsschutz von Wikimedia Deutschland e.V. übernommen wird.

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia_Diskussion:Bildrechte&oldid=96905975#Bild_von_denkmalgesch.C3.BCtztem_Haus

Problemfoto von Michael w, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
Markus (Gast) meinte am 2011/12/08 23:42:
Diese Abmahnanwälte sind ein großes Ärgernis. Gut, dass der Wikimedia Deutschland e.V. bei dieser absurden Abmahnung Rechtsschutz gewährt. 
Gast (Gast) meinte am 2011/12/12 10:58:
Abmahnung in Ordnung
Ich denke schon, dass das in Ordnung ist. Es wird doch hier schon die Persönlichkeit des Nutzers verletzt. Und wer so etwas nicht möchte, kann doch verlangen, dass seine Daten nicht veröffentlicht werden. 
ladislaus (Gast) antwortete am 2011/12/12 11:05:
Blödsinn. Wer irgendetwas beliebiges nicht möchte, kann das nur verlangen, wenn er eine Rechtsgrundlage hat. Und hier ist weit und breit keine zu sehen. 
Tom (Gast) antwortete am 2011/12/12 14:39:
Rechtsgrundlage
"...kann das nur verlangen, wenn er eine Rechtsgrundlage hat." Genau deswegen weil diese Rechtsgrundlagen vorhanden sind, hat die von Ihnen sog. "Streetviewhysterie" dazu geführt, das eben nicht jedes Haus einfach online gestellt werden kann. Wir leben hier nicht in einem Willkürstaat in dem jeder fotografieren und online stellen kann was er will ohne den Eigentümer zu fragen und das ist auch gut so! 
ladislaus (Gast) antwortete am 2011/12/12 14:50:
Genauso Blödsinn. Dass Google bei Streetview zurückgesteckt hat, war eine rein marketing-politische Entscheidung von Google. Es gab und gibt keine Rechtsgrundlage dafür, auch das Geschrei einiger Datenschutzbeauftragten und von Frau Aigner hat daran nichts geändert. 
Tom (Gast) antwortete am 2011/12/12 16:06:
Bitte einmal
im BDSG nachlesen, dort den Schutz personenbezogener Daten greifen und dann wieder Kommentare schreiben. Langsam wird es witzig! Wie Google und Facebook mit dt. Datenschützern umgehen wenn sie sich im Recht sehen sieht man an den ellenlangen Prozessen... Keine Firma knickt ein, wenn sie sich im Recht sieht und Umsatz dahinterliegt! 
KlausGraf antwortete am 2011/12/12 16:19:
Wenn man keine Ahnung hat, Fresse halten
Hausansichten sind keine personenbezogenen Daten. Zur gültigen Rechtsprechung siehe etwa die Nachweise auf der genannten Wikipedia-Seite und http://archiv.twoday.net/stories/6181514/ 
Tom (Gast) antwortete am 2011/12/12 17:34:
Wenn man keine Ahnung
sollte man ganz recht so handeln wie Sie sagen. Hausansichten für sich allein sind keine personenbezogenen Daten - als Eigentum einer Person und Wohnhaus einer Person, sprich in diesem Kontext aber schon. Ein Haus steht nie allein, sondern ist i.d.R. immer Eigentum einer Person, die somit Rechte daran hat, so eben auch das Recht eine Veröffentlichung des Fotos des Hauses zu untersagen. Was die Rechtssprechung angeht, so sah die bislang kritisch für Google Streetview aus - ein Grund, warum Google sich auf den Streit mit dem dt. Datenschutz nicht eingelassen hat. Auch wenn Sie`s nicht wahrhaben wollen - das wilde Fotografieren und Onlinestellen von Privathäusern unterliegt dem Datenschutz und das ist auch gut so! Wir sind hier nicht bei George Orwell und nicht in 1984! 
Tom (Gast) antwortete am 2011/12/12 17:38:
Wikipedia
Nun ja, nachdem Studium Ihrer sehr aussagekräftigen Beiträge zur inhaltlichen Qualität der Adminpedia, dürfte die Glaubwürdigkeit von deren Beiträgen zur Rechtssprechung im allgemeinen und im besonderen geradezu in Unermessliche steigen :-) 
ladislaus (Gast) antwortete am 2011/12/12 22:42:
Tom: Die ahnungslosen Dummheiten werden durch ständiges Wiederholen nicht besser. Wie singt Pippi Langstrumpf: Wir machen uns die Welt, wide wide wie sie uns gefällt. EOD von mir aus. 
Tom (Gast) antwortete am 2011/12/13 08:32:
Es ist schön zu sehen,
dass Sie zu einer solchen Selbstkritik fähig sind. w.z.b.w. 
Marcus (Gast) meinte am 2011/12/15 14:12:
Selbstverständlich
Dieser Fall scheint eindeutiger als der Loriot-Fall zu sein. 
 

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