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Offener Brief an die Direktorin der Thüringer Universitäts- und
Landesbibliothek Jena

Sehr geehrte Frau Dr. Wefers,

Sie sind Mitherausgeberin der Zeitschrift für Bibliothekswesen und
Bibliographie (ZfBB), die auch übergreifende Darstellungen zu meiner beruflichen Tätigkeit, dem Archivwesen, veröffentlicht, und zugleich Verantwortliche für den von Ihrer Bibliothek betriebenen
URMEL-Zeitschriftenserver, auf dem die vom Klostermann Verlag verlegte Zeitschrift digital zum passwortgeschützten Zugriff für
Abonnenten-Institutionen angeboten wird.

Der Verleger Vittorio Klostermann hat sich in jüngster Zeit gemeinsam mit dem Editionswissenschaftler Roland Reuß wiederholt vehement gegen Open Access ausgesprochen. Auch wenn das sein gutes Recht ist, halte ich diese Äußerungen für eine unerträgliche Manipulation der Öffentlichkeit. Siehe etwa

http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/

Dass sich die Verbände und Institutionen des Bibliothekswesens
einerseits einhellig für Open Access aussprechen, andererseits aber
die führende Fachzeitschrift ZfBB bei einem erklärten
Open-Access-Gegner verlegen lassen, ohne dass auch nur Teile Open
Access wären (wie bis 2003 die Rezensionen digitaler Medien) oder dass die Zeitschrift wenigstens nach einem Embargo Open Access wäre (wie dies bei anderen deutschsprachigen Bibliothekszeitschriften der Fall ist), ist für mich inkonsequent und zutiefst widersprüchlich. Den hehren Worten und Bekenntnissen zu Open Access seitens der Bibliotheken müssen auch Taten folgen, und man kann nicht für den eigenen Bereich das verweigern, was man von anderen fordert.

Noch nicht einmal das Open-Access-Sonderheft 2007, das aus
bibliothekarischer Sicht die Vorzüge von Open Access herausgestrichen hat, wurde aus "moralischen Gründen" von Klostermann Open Access zugänglich gemacht. Das ist völlig absurd:

http://archiv.twoday.net/stories/4440889/#4466812

Zudem leistet sich die Vittorio Klostermann GmbH als einer der wenigen Verlage ein extrem rigides Management der zulässigen IP-Nummern. Während ich dienstlich selbstverständlich im Hochschularchiv Aachen die anderen der von der RWTH lizenzierten Zeitschriften von meinem Dienst-PC aus einsehen kann, ist das für die ZfBB nicht möglich. Ich habe die Wahl, die Zeitschrift für das Archiv zu beziehen, was aus finanziellen Gründen nicht in Betracht kommt, mich in die nicht in der Nähe liegende Hochschulbibliothek zu begeben, um das aktuelle Heft dort einzusehen, oder den Zeitschriften-Scanservice für RWTH-Mitarbeiter hinsichtlich einzelner Artikel in Anspruch zu nehmen. Mit angemessenen
Bedingungen der Informationsversorgung hat das nicht das geringste zu tun. (Selbstverständlich richte ich diesen Brief aber als Privatmann an Sie.)

Ich fordere Sie bzw. die anderen Herausgeber der ZfBB daher auf: Lösen Sie die Geschäftsverbindung zum Klostermann-Verlag so schnell wie möglich und machen Sie die ZfBB Open Access. Alles andere wäre mit Blick auf die Unterstützung von Open Access durch das Bibliothekswesen und die mehrfachen öffentlichen Ausfälle des Verlegers gegen Open Access unglaubwürdig!

Es befremdet, dass sich eine öffentlich-rechtlich organisierte
Bibliothek, nämlich Ihre Bibliothek, die ThULB, dafür hergibt, das
kostenpflichtige elektronische Angebot für den Klostermann-Verlag zu hosten. Die Fachöffentlichkeit hat das Recht, Näheres über diese doch sehr eigenartige Kooperation zu erfahren.

Bitte beantworten Sie daher die folgenden Fragen:

1. Wie ist der Wortlaut des zwischen der ThULB und dem Klostermann geschlossenen Vertrags über die elektronische Ausgabe der ZfBB?

2. Welche finanziellen Leistungen hat der Klostermann für diese
Archivierung zu erbringen oder bereits erbracht?

3. Wie sind die Kündigungsmöglichkeiten beider Parteien hinsichtlich dieser Archivierung und wie ist es um die Langzeitarchivierung der bereits archivierten Ausgaben im Fall der Kündigung bestellt?

4. Liegt eine Selbstverpflichtung der ThULB hinsichtlich der
Langzeitarchivierung der archivierten Jahrgänge der ZfBB vor?

5. Welcher Anteil der Kosten des URMEL-Servers entfällt auf die ZfBB und wie hoch sind diese Kosten für die ZfBB jährlich?

Ihre Auskunftspflicht ergibt sich aus dem Auskunftsanspruch des § 9a Rundfunkstaatsvertrag i.V. mit den §§ 54, 55 Rundfunkstaatsvertrag bezüglich des genannten Weblogs Archivalia. Hilfsweise wird ein Akteneinsichtsantrag gemäß dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz vom 20. Dezember 2007 gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Graf
KlausGraf meinte am 2009/06/03 16:26:
Verfahrensfortgang
Dr. Klaus Graf 3. Juni 2009
Deutsche Str. 8
41464 Neuss

Direktion der ThULB Jena
FAX 03641940002

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihnen wurde per Webformular am 26. März 2009 der auch auf http://archiv.twoday.net/stories/5607119/ einsehbare und in INETBIB angezeigte Offene Brief (Text siehe unten) mit Anfragen übermittelt. Am 30. April 2009 schrieb ich an direktion@thulb.uni-jena.de mit CC an tkm@thueringen.de “Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Ihnen am 26. März per Webformular übermittelte Anfrage http://archiv.twoday.net/stories/5607119/ erfolgte bislang keine Reaktion. Ich darf Sie zur Vermeidung gerichtlicher Schritte bitten, umgehend den Eingang zu bestätigen und bis spätestens 10. Mai 2009 zu antworten oder einen Zwischenbescheid zu erlassen. Hochachtungsvoll Dr. Graf”. Sollte mir die Antwort nicht bis 10. Juni 2009 vorliegen, werde ich Klage einreichen.

Dr. Klaus Graf 
KlausGraf antwortete am 2009/06/11 04:03:
Verfahrensfortgang
http://archiv.twoday.net/stories/5755033/ 
KlausGraf antwortete am 2009/06/21 16:18:
Klage beim VG Gera ist eingereicht
 

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