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http://www.urheberrechtsbuendnis.de

Pressemitteilung 1/09
vom 25. März 2009
Was ist uns Wissenschafts- und Publikationsfreiheit wert? Verlieren wir den Gedanken der Sozialpflichtigkeit von Wissen, verlieren wir unsere Zukunft.

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ widerspricht dem von Roland Reuß initiierten, öffentlich gemachten und von Schriftstellern, Verlagen und auch von einigen Wissenschaftlern unterzeichneten Appell mit dem irreführenden Titel „Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte“ ( http://www.textkritik.de/urheberrecht/index.htm ).

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ widerspricht insbesondere den groben Fehleinschätzungen und der mangelnden Seriosität, die sich schon in den gewählten polemischen Worten äußert, wie sie in einem Artikel von Roland Reuß mit dem Titel „Open Access als Enteignung“ (FAZ vom 11.2.2009) formuliert wurden und die auch die Grundlage für den erwähnten Appell sind. Darin heißt es u.a., dass Open Access nichts anderes sei als eine „Enteignung“ der Autoren bzw. der Verlage. Die Unterstützung von Open Access durch die deutschen Wissenschaftsorganisationen sei Teil der „Machtergreifung“ und der „Erpressung“, die zur Enteignung führen.

Das Aktionsbündnis, in dem die großen Wissenschaftsorganisationen sowie eine große Zahl von wissenschaftlichen Institutionen, Fachgesellschaften und Einzelpersönlichkeiten zusammengeschlossen sind, sieht sich hingegen mit Gudrun Gersmann, der Vorsitzenden des Unterausschusses „Elektronische Publikationen“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), darin einig, dass Open Access dringend benötigte Alternativen zu der bislang dominierenden kommerziellen Publikationspraxis eröffnet, die in Bildung und Wissenschaft zu unerträglichen Verknappungssituationen bei der Informationsversorgung durch wissenschaftliche Bibliotheken geführt haben. Auch eröffnet Open Access neue attraktive Geschäftsmodelle für die Verlags- und Internetwirtschaft, die zugleich aber auch die Anforderungen der Wissenschaft auf freier Zugänglichkeit zu wissenschaftlichen Informationen erfüllen.

Das Aktionsbündnis setzt sich für die Entwicklung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts ein. Das impliziert keinesfalls die Abschaffung des Urheberrechts, wohl aber dessen bislang nur sehr unzureichend geglückte Anpassung an zunehmend elektronisch bestimmte Informationsumgebungen und vor allem eine Stärkung der Autorenschaft. Das Aktionsbündnis sieht auch die Notwendigkeit, dass der Gesetzgeber stärker als bisher die Interessen derjenigen berücksichtigen muss, die direkt von den Einnahmen ihrer kreativen Tütigkeit leben wollen. Die Lösung dieses Problems kann nicht der Verlagswirtschaft, der IT-Wirtschaft und auch kaum den Verwertungsgesellschaften überlassen bleiben. Hier sind ganz neue Modelle gefragt. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass sowohl die Publikationsfreiheit als auch die Freiheit von Forschung und Lehre des einzelnen Wissenschaftlers vom Aktionsbündnis entschlossen verteidigt werden. Die Unterzeichner des in die falsche Richtung gehenden Appells verkennen, dass, wie bei allen Rechten und Freiheiten, die „individualrechtlichen Ansprüche“ in demokratischen Gesellschaften nie absolut gelten können, sondern immer auch einer sozialen Bindung unterworfen sind. Individualrechtlicher Schutz zum einen und Sozialpflichtigkeit jeder Art von Eigentum zum andern werden durch das Grundgesetz Art. 14, durch Abs. 1 und Abs. 2 gleichermaßen festgelegt . Daher betont das Aktionsbündnis im Unterschied zum Appell: „Verlieren wir den Gedanken der Sozialpflichtigkeit von Wissen, verlieren wir unsere Zukunft.“

Das Aktionsbündnis fordert daher, dass Wissenschaft und Öffentlichkeit ungehinderten Zugang zu den mit öffentlichen Mitteln produzierten Werken haben. Im Urheberrecht sollte daher verankert werden, dass Wissenschaftler, die in öffentlichen Einrichtungen arbeiten, grundsätzlich nur einfache Nutzungsrechte an die kommerziellen Verwerter (Verlage) abtreten dürfen. Das Recht der Autoren an einer freien Selbstpublikation und/oder einer Bereitstellung in einem Open-Access-Repository oder z.B. bei Google bleibt somit erhalten.

Dies enthebt Google aber auch in Zukunft nicht der Pflicht, sich der Zustimmung der wissenschaftlichen Autoren zu vergewissern. Die Autoren sollten ihre Zustimmung jedoch an die Bedingung knüpfen, dass Google keine Nutzungsgebühren für die Bereitstellung der Werke erhebt und keine exklusiven Rechte an ihnen reklamiert. Das Aktionsbündnis wird sich entsprechend an Google wenden. Einen entsprechenden Musterbrief, den Autoren an Google senden künnen, wird das Aktionsbündnis kurzfristig auf seinem Server bereitstellen.

Prof. Dr. Rainer Kuhlen

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 360 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 7.000 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller (Heidelberg), Dr. Sepp (Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, hmueller at mpil.de und sepp at physik.uni-kassel.de.


In der Sache Google ist hoffentlich noch nicht das letzte Wort gesprochen. Wir brauchen eine korporative Vertretung der Wissenschaftsautoren gegenüber Google nicht nur Musterbriefe, die ja schon bei den unbekannten Nutzungsarten nicht funktioniert haben.
 

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